06.05.2025
Michail Wnutschkow
Autor der Traders Union
06.05.2025

Südkorea legt neue Krypto-Regeln für Börsen und Institutionen fest

Südkorea legt neue Krypto-Regeln für Börsen und Institutionen fest Südkorea ermöglicht Krypto-Verkäufe für Wohltätigkeitsorganisationen

Im Rahmen einer wichtigen regulatorischen Änderung hat die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission (FSC) angekündigt, dass ab Juni 2025 gemeinnützige Organisationen und Kryptowährungsbörsen virtuelle Vermögenswerte verkaufen dürfen.

Dieser Schritt ist Teil einer breiteren Initiative der FSC, um institutionelle Einrichtungen in den Markt für digitale Vermögenswerte zu integrieren, mit dem Ziel, Transparenz und Marktstabilität zu gewährleisten, so ein Bericht von Joseilbo.

Richtlinien für Non-Profit-Organisationen

Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Universitäten und offiziell anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen, dürfen Kryptowährungsspenden unter einer Reihe von Bedingungen liquidieren. Förderungswürdige Organisationen müssen mindestens fünf Jahre Betriebsgeschichte vorweisen können und sich externen Prüfungen unterziehen. Darüber hinaus müssen sie ein internes "Spendenprüfungskomitee" einrichten, das die Angemessenheit der eingehenden Spenden und die Pläne für ihre Umwandlung in Bargeld bewertet. Um Transparenz zu gewährleisten und Missbrauch vorzubeugen, müssen gespendete virtuelle Vermögenswerte sofort nach Erhalt in Bargeld umgewandelt werden, und es sind nur Vermögenswerte zugelassen, die an mindestens drei Börsen mit Sitz in Korea Won notiert sind.

Regeln für Kryptowährungsbörsen

Kryptowährungsbörsen, die gemäß dem Gesetz über die Meldung und Verwendung bestimmter Finanztransaktionsdaten registriert sind, dürfen digitale Vermögenswerte ausschließlich zur Deckung ihrer Betriebskosten verkaufen. Der Verkauf wird auf Vermögenswerte beschränkt, die in den Top 20 nach Marktkapitalisierung an den fünf größten Börsen Koreas rangieren. Um die Auswirkungen auf den Markt so gering wie möglich zu halten, werden die täglichen Verkäufe auf 10 % des geplanten Gesamtvolumens begrenzt, und den Börsen ist es untersagt, Vermögenswerte über ihre eigenen Plattformen zu verkaufen. Verkäufe müssen vom Vorstand genehmigt werden und unterliegen sowohl der Offenlegung vor dem Verkauf als auch der Berichterstattung über Erlöse und Verwendung nach dem Verkauf.

Verbesserte Notierungsstandards zum Schutz der Anleger

Als Reaktion auf die Besorgnis über starke Preisschwankungen nach der Notierung neuer Token - oft als "Listing Beams" bezeichnet - überarbeitet die FSC ihre "Best Practices for Transaction Support". Die aktualisierten Regeln sehen vor, dass vor Beginn des Handels ein Mindestangebot an zirkulierenden Wertpapieren vorhanden sein muss und dass Marktaufträge während der ersten Handelsstunden eingeschränkt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Manipulationen zu verhindern und die Anleger zu schützen.

Künftige Regulierung

Bis Mai 2025 plant die FSC die Einführung umfassender Maßnahmen zur Kundenüberprüfung für Transaktionen zwischen gemeinnützigen Einrichtungen und Börsen. In der zweiten Jahreshälfte will die Aufsichtsbehörde außerdem Leitlinien für die Ausstellung von Konten mit echtem Namen für börsennotierte Unternehmen und professionelle Anleger herausgeben. Diese Maßnahmen sollen ein sichereres und transparenteres Umfeld für institutionelle Beteiligungen im Kryptosektor schaffen.

Diese Entwicklungen unterstreichen das Engagement Südkoreas, sich an die sich entwickelnde Landschaft der digitalen Vermögenswerte anzupassen und dabei dem Anlegerschutz und der Marktintegrität Priorität einzuräumen.

Ende April hat die regierende People Power Party einen weitreichenden Vorschlag zur Umgestaltung des Ökosystems für digitale Vermögenswerte in Südkorea vorgelegt, der unter anderem die Zulassung von Bitcoin-ETFs bis Ende 2025 vorsieht.

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