DOJ hält an seiner Haltung fest, dass Google Chrome veräußern soll, lockert aber die Bedingungen für KI-Investitionen

Das US-Justizministerium (DOJ) setzt Google weiterhin unter Druck, seinen Chrome-Browser zu verkaufen. Dieser Schritt wurde erstmals unter der Regierung von Präsident Joe Biden vorgeschlagen und wird auch in der jüngsten Klage aufrechterhalten.
Das DOJ argumentiert, dass Googles Dominanz auf dem Technologiemarkt dem Wettbewerb schadet, da der Marktanteil von Chrome dazu beiträgt, dass Google die Online-Suchbranche kontrollieren kann. Trotzdem hat die Behörde ihre Haltung zu Googles Investitionen in künstliche Intelligenz (KI) aufgeweicht und signalisiert damit einen Wandel in ihrem Regulierungsansatz.
DOJ schlägt Veräußerung von Chrome vor, lässt AI-Investitionen unverändert
In dem vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt für Kartellrecht, Omeed Assefi, unterzeichneten Antrag des Justizministeriums wird die Forderung an Google bekräftigt, Chrome zu veräußern, und zwar unter Hinweis auf die monopolistischen Auswirkungen des Browsers. Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen fordert das DOJ jedoch nicht mehr, dass Google seine KI-Investitionen aufgibt, einschließlich der Milliarden, die es in Unternehmen wie Anthropic gesteckt hat. Stattdessen hat sich das DOJ für einen entspannteren Ansatz entschieden und verlangt eine vorherige Anmeldung für künftige KI-Investitionen - eine Abkehr von seinen früheren Forderungen nach obligatorischen Veräußerungen.
Im Gegensatz zu seiner nachsichtigeren Haltung in Bezug auf KI hält das DOJ daran fest, dass Googles illegales Verhalten in der Online-Suchbranche angegangen werden muss. Es argumentiert, dass die Praktiken von Google zu einem wirtschaftlichen Monopol geführt haben, das Wettbewerbern kaum eine Chance lässt, sich zu behaupten. Das DOJ verfolgt auch weiterhin andere Maßnahmen, wie z. B. das Verbot für Google, suchbezogene Zahlungen an seine Vertriebspartner zu leisten.
Diesem Vorschlag geht ein Rechtsstreit voraus, der sich aus Kartellklagen des DOJ und von 38 Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten ergibt. Ein Richter hat vor kurzem entschieden, dass Google illegal gehandelt hat, um sein Monopol bei der Suche aufrechtzuerhalten, eine Entscheidung, gegen die Google Berufung einlegen will. Das Unternehmen hat jedoch eine eigene Lösung vorgeschlagen, um die Bedenken des Gerichts auszuräumen, und behauptet, dass dies den Partnern mehr Flexibilität bei ihren Geschäften mit dem Tech-Giganten bieten würde. Google wird seinen Fall im April vor Gericht vortragen, wo Richter Amit P. Mehta über die nächsten Schritte in der laufenden kartellrechtlichen Untersuchung entscheiden wird.
Außerdem ziehen sich die USA von der Forderung zurück, Google solle KI-Anlagen verkaufen.