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Richtlinie für Beschwerden über die Verwendung von Marken, Logos und Markenauftritt

Gültig ab: 15. April 2026

Zuletzt aktualisiert: 04. Mai 2026

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ARTIKEL 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • 1.1

    Über diese Richtlinie

    IAFT LTD (nachfolgend „wir“, „uns“, „unser“, „Traders Union“ oder das „Unternehmen“), eine Gesellschaft mit Sitz in 6 Vasili Vryonides Street, Gala Court Chambers, 5. Etage, Büros 501–502, Office O, 3095 Limassol, Zypern, ist Betreiber von ttps://tradersunion.com (die „Website“).

    Diese Richtlinie für Beschwerden über die Nutzung von Marken, Logos & Markenkennzeichen (die „Richtlinie“) legt die Ziele, Grundsätze, Voraussetzungen und Verfahren für die Bearbeitung von Anfragen von Rechteinhabern und anderen Beschwerdeführern fest, die eine Entfernung, Ersetzung, Einschränkung, Bearbeitung, Kommentierung oder Korrektur von Inhalten auf der Website wegen angeblich unzulässiger Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen und anderen Markenkennzeichen.

    Die Richtlinie gilt für auf der Website veröffentlichte Inhalte, einschließlich (aber nicht beschränkt auf): Unternehmens-/Brokerprofile, Bewertungen und Bewertungsmethoden, Vergleichstabellen, Rezensionen, nutzergenerierte Inhalte (Bewertungen/Kommentare) und andere analytische oder referenzielle Materialien, einschließlich Situationen, in denen ein Beschwerdeführer behauptet, dass die Nutzung einen irreführenden Eindruck von Zugehörigkeit, Befürwortung oder Partnerschaft.

    Diese Richtlinie ist speziell für Beschwerden im Zusammenhang mit Marken/Logos/Namen vorgesehen. Für Hinweise bezüglich illegaler Inhalte und andere Beschwerdekategorien, die nicht mit Marken zusammenhängen, gilt unsere separate Moderations- & Entfernungsrichtlinie (DSA / Notice & Action).

  • 1.2

    Rechtlicher Rahmen

    Diese Richtlinie wurde unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen und bewährten Verfahren entwickelt, einschließlich:

    (a) Gesetzgebung der Europäischen Union, insbesondere:

    • • Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA“);

    • • Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke („EUTMR“);

    • • Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „GDPR“);

    • • Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie);

    • • Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 11).

    (b) Die Gesetzgebung der Republik Zypern.

ARTIKEL 2. ZIELE DER RICHTLINIE

Diese Richtlinie verfolgt folgende Ziele:

  • a

    Transparenter und vorhersehbarer Prozess für Rechteinhaber.

    Bereitstellung eines klaren Verfahrens zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden zu Marken/Logos/Firmennamen, einschließlich Informations-/Nachweisanforderungen, Fristen und möglichen Ergebnissen.

  • b

    Ausgleich von IP-Rechten mit öffentlichem Interesse und Meinungsfreiheit.

    Achtung der rechtmäßigen Markenrechte und des Rufs der Rechteinhaber bei gleichzeitiger Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit und des öffentlichen Interesses am Zugang zu Vergleichs- und Referenzinformationen (einschließlich Bewertungen, Rezensionen und Profile).

  • c

    Vermeidung von Nutzerverwirrung.

    Bearbeitung von Fällen, in denen die Verwendung von Namen/Logos/Markenkennzeichen einen irreführenden Eindruck von Zugehörigkeit, Befürwortung, Partnerschaft oder offiziellem Status erwecken oder Nutzer anderweitig in die Irre führen könnte.

  • d

    Korrektur sachlicher Fehler und Aktualisierung von Identifikationsdaten.

    Korrektur belegter sachlicher Fehler (z. B. falscher Firmenname, veraltetes Logo, falsche Kennzeichen), soweit angemessen und möglich, mit minimalem Eingriff in die redaktionelle Bewertung.

  • e

    Verhinderung von Missbrauch („missbräuchliche Hinweise“ / Markenmobbing).

    Reduzierung des Risikos, dass Beschwerden als Druckmittel zur Zensur oder Entfernung von Inhalten ohne rechtliche Grundlage eingesetzt werden, sowie Erkennung offensichtlich unbegründeter oder wiederholter missbräuchlicher Anfragen.

  • f

    Einhaltung geltender Gesetze und bewährter Verfahren.

    Sicherstellung der Einhaltung der geltenden EU-/Zypern- (und ggf. UK-) Anforderungen, einschließlich des DSA-Ansatzes zur Bearbeitung von Hinweisen und der verbraucherschutzrechtlichen Grundsätze für faire, klare und nicht irreführende Kommunikation.

  • g

    Effiziente und zeitnahe Bearbeitung.

    Sicherstellung angemessener Prüfungsfristen, dokumentierter Entscheidungen und klarer Kommunikation der Ergebnisse an Beschwerdeführer, einschließlich verfügbarer Einspruchs-/Überprüfungsoptionen.

ARTIKEL 3. MARKEN UND LOGOS – SCHLÜSSELREGELUNGEN

  • 3.1

    Rechtmäßige referenzielle (identifizierende) Nutzung

    Wir können Firmennamen, Marken und/oder Logos auf der Website ausschließlich zu Identifikationszwecken verwenden (z. B. zur eindeutigen Identifizierung eines Unternehmens/Dienstes in einem Profil, einer Bewertung, einer Rezension oder einer Vergleichstabelle).

    Nach EU-Recht kann eine solche Nutzung im Rahmen der Markenbeschränkungen, einschließlich referenzieller Nutzung, zulässig sein, sofern sie mit redlichen Handelspraktiken vereinbar ist und Nutzer nicht in die Irre führt.

  • 3.2

    Rechtliche Maßstäbe (was wir prüfen)

    Bei der Bearbeitung einer Beschwerde bewerten wir die Nutzung der Marke/des Logos im Gesamtkontext. In der Regel gilt die Nutzung als angemessen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

    (a) der Hauptzweck ist die Identifikation des besprochenen Unternehmens/Produkts/Dienstes;

    (b) die Nutzung entspricht redlichen Handelspraktiken;

    (c) es wird nicht suggeriert, dass der Rechteinhaber die Website besitzt oder eine Befürwortung, Partnerschaft oder Zugehörigkeit besteht;

    (d) Größe/Platzierung/Kontext stehen im angemessenen Verhältnis zum Informationszweck (es dominiert nicht die Seite wie ein „offizielles Markenzeichen“ der Seite);

    (e) es entsteht keine Verwechslungsgefahr für einen durchschnittlichen Nutzer;

    (f) soweit relevant, sorgen wir für zusätzliche Transparenz (z. B. klare Werbe-/Affiliate-Kennzeichnung und Nichtzugehörigkeitskontext).

  • 3.3

    Reaktion auf Beschwerden „keine Zustimmung / keine Erlaubnis“

    3.3.1. Umgang mit Einwänden von Rechteinhabern

    Ein Antrag auf Entfernung einer Marke allein wegen fehlender schriftlicher Erlaubnis ist in der Regel nicht ausreichend, wenn die Nutzung referenziell/identifizierend und nicht irreführend ist. Werden jedoch konkrete Probleme benannt (z. B. irreführender Eindruck von Befürwortung/Zugehörigkeit; Nutzung im Werbekontext ohne angemessene Kennzeichnung; veraltetes/falsches Logo; andere rechtliche Bedenken), prüfen wir dies und ergreifen gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen (siehe Artikel 4 unten und folgende Artikel).

    Wir empfehlen Beschwerdeführern, unterstützende Unterlagen beizufügen (z. B. offizielle Markenrichtlinien, Registrierungsnachweise und eine klare Erläuterung, welches Seitenelement problematisch ist und welche Änderung gewünscht wird).

    3.3.2. Werbung, Geschäftsbeziehungen und Nichtzugehörigkeit

    Die Website kann Werbematerialien, gesponserte Platzierungen und/oder Affiliate-Links zu Dritten enthalten.

    Wir stellen sicher, dass:

    • • Werbe-/gesponserte Elemente klar gekennzeichnet sind (z. B. „Anzeige“, „Gesponsert“, „Bezahlte Platzierung“, „Affiliate-Link“); und

    • • Nutzer nicht fälschlicherweise glauben, dass das Vorhandensein eines Logos/Namens eine offizielle Partnerschaft, Befürwortung oder Zugehörigkeit impliziert, sofern dies nicht der Fall ist.

Weitere Informationen zu unseren Geschäftsbeziehungen und unserem Transparenzansatz finden Sie in unserem Advertiser & Affiliate Disclosure.

ARTIKEL 4. WIE SIE EINE BESCHWERDE (ANZEIGE) UND ERFORDERLICHE INFORMATIONEN EINREICHEN

  • 4.1

    Übermittlungswege

    Beschwerden zu Marken/Logos/Firmennamen und damit verbundene Anfragen sind zu richten an: compliance@tradersunion.com (und/oder über das Formular auf der Website, sofern verfügbar).

    Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, verwenden Sie bitte die Betreffzeile: „Marken/Logo-Beschwerde — [Firmen-/Markenname]“.

  • 4.2

    Was Ihre Anzeige enthalten sollte (Mindestangaben)

    Für eine zeitnahe und genaue Prüfung fügen Sie bitte Folgendes bei:

    (a) Identifikation und Befugnis des Beschwerdeführers

    • • Ihr vollständiger Name / Name der Organisation;

    • • Ihre Rolle: Rechteinhaber / bevollmächtigter Vertreter (Agent/Anwalt) / Sonstiges;

    • • Kontaktdaten (E-Mail und ggf. Telefon);

    • • bei Vertretung: Nachweis der Befugnis (z. B. Vollmacht oder verifizierbarer offizieller Kontakt).

    (b) Genaue Identifikation des Inhalts

    • • konkrete URLs der betreffenden Seite(n) auf der Website;

    • • Screenshots des relevanten Elements (empfohlen);

    • • worüber genau Beschwerde geführt wird: Logo, Wortmarke/Firmenname, Domainbezug, visuelles Element usw.

    (c) Begründung der Beschwerde

    • • eine klare Erläuterung, warum die Nutzung angeblich unrechtmäßig oder irreführend ist;

    • • welches konkrete Risiko Sie sehen (z. B. Eindruck von Zugehörigkeit/Befürwortung; Nutzung im Werbekontext ohne angemessene Kennzeichnung; veraltetes/falsches Logo; anderes);

    • • soweit verfügbar, Verweise auf relevante Unterlagen (z. B. offizielle Markenrichtlinien, rechtliche Nachweise) (optional, aber hilfreich).

    (d) Nachweis der Rechte (für Rechteinhaber)

    • • Details zur Markenregistrierung (Nummer/Jurisdiktion/Klassen) und/oder andere Nachweise der Rechte;

    • • Link zur offiziellen Website oder offiziellen Quellen, die Marke/Logo bestätigen.

    (e) Gewünschte Maßnahme (was wir tun sollen)

    Bitte geben Sie das gewünschte Ergebnis an, z. B.:

    • • Entfernen/Ersetzen eines Logos;

    • • Korrektur eines Firmennamens;

    • • Hinzufügen eines Hinweises auf Nichtzugehörigkeit;

    • • Anpassung von Platzierung/Größe zur Vermeidung irreführender Eindrücke;

    • • andere konkrete Änderung.

  • 4.3

    Arten von Anfragen, die wir prüfen

    Wir prüfen insbesondere Anfragen, die behaupten:

    • • irreführende Eindrücke von Zugehörigkeit/Befürwortung/offizieller Partnerschaft;

    • • Nutzung in einem Kontext, der als Werbung/Promotion ohne angemessene Kennzeichnung wahrgenommen werden könnte;

    • • Nutzung von veralteten/falschen Markenkennzeichen (z. B. altes Logo);

    • • andere Fälle, in denen die Nutzung über Identifikationszwecke hinausgeht oder geltende Anforderungen verletzt.

  • 4.4

    Unvollständige oder missbräuchliche Hinweise

    Fehlen einer Anzeige ausreichende Informationen, können wir Klarstellungen anfordern. Die Prüfung kann bis zum Eingang der erforderlichen Angaben pausiert werden.

    Wir können außerdem offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Hinweise ablehnen (z. B. wiederholte Anfragen ohne neue Informationen, Versuche, sachliche Inhalte ohne Rechtsgrundlage zu unterdrücken) und geben eine kurze Begründung.

ARTIKEL 5. PRÜFVERFAHREN UND MÖGLICHE ERGEBNISSE

  • 5.1

    Eingangsbestätigung und Erstprüfung

    Nach Eingang einer Anzeige:

    • • bestätigen wir den Eingang (oder senden eine automatische Bestätigung); und

    • • führen eine erste Vollständigkeitsprüfung durch (siehe Artikel 4).

    Sind die Informationen unzureichend, können wir Klarstellungen anfordern. Die Prüfung kann bis zum Eingang der erforderlichen Angaben pausiert werden.

  • 5.2

    Bewertung (wie wir entscheiden)

    Wir prüfen jede Beschwerde im Gesamtkontext, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):

    • • Art der Nutzung (referenziell/identifizierend vs. werbend/werblich);

    • • Seitenkontext und visuelle Darstellung (Größe, Platzierung, Nähe zu CTAs, Werbeblöcken, Kennzeichnungen);

    • • Risiko der Irreführung von Nutzern (Zugehörigkeit/Befürwortung/offizieller Status);

    • • ob angemessene Hinweise/Kennzeichnungen vorhanden sind (z. B. „Anzeige“, „Gesponsert“, „Bezahlte Platzierung“, „Affiliate-Link“);

    • • Richtigkeit und Aktualität der Markenkennzeichen (z. B. veraltetes Logo/Name);

    • • die vorgelegten Nachweise und Argumente.

    Soweit angemessen, wenden wir die am wenigsten eingreifende Maßnahme an, die zur Behebung des Problems ausreicht (z. B. Klarstellung oder Austausch eines veralteten Logos statt vollständiger Entfernung aller Verweise), je nach Umständen.

  • 5.3

    Bearbeitungsfristen

    Wir bemühen uns, Beschwerden innerhalb angemessener Fristen zu bearbeiten:

    • Eingangsbestätigung: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.

    • Standard-Prüfung: in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

    • Komplexe Fälle (z. B. kontextuelle/rechtliche Streitigkeiten oder wenn zusätzliche Überprüfung erforderlich ist): bis zu 30 Kalendertage, mit Update und Begründung.

    Die Fristen können je nach Komplexität der Anfrage und Geschwindigkeit der Bereitstellung zusätzlicher Informationen variieren.

  • 5.4

    Mögliche Maßnahmen (Ergebnisse)

    Nach der Prüfung können wir eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:

    (a) Entfernen des betreffenden Elements (z. B. eines Logos) oder eines Teils einer Seite;

    (b) Ersetzen/Korrigieren (z. B. Aktualisierung eines veralteten Logos, Korrektur eines Firmennamens, Anpassung von Kennzeichen);

    (c) Anpassung von Kontext/Platzierung (z. B. Änderung von Größe/Position zur Vermeidung von Dominanz oder „offiziellem“ Erscheinungsbild);

    (d) Hinzufügen einer Anmerkung/Klarstellung (z. B. Hinweis auf Nichtzugehörigkeit, „aktualisiert“-Hinweis, Quellenangabe);

    (e) Stärkere Werbe-/Sponsorkennzeichnung in der Nähe des betreffenden Blocks/CTA, wenn das Problem den Werbekontext betrifft;

    (f) Ablehnung der Beschwerde wenn wir keinen Verstoß oder kein Risiko feststellen, das eine Korrekturmaßnahme erfordert.

  • 5.5

    Entscheidungsmitteilung („Begründungserklärung“)

    Wir informieren den Beschwerdeführer über das Ergebnis und fügen in der Regel bei:

    • • die getroffene Entscheidung (Maßnahmen oder Ablehnung);

    • • die wesentlichen Gründe (soweit angemessen und zulässig); und

    • • soweit relevant, welche zusätzlichen Informationen für eine erneute Prüfung erforderlich wären.

    Betreffen Maßnahmen einen Nutzer/Autor von Inhalten (z. B. eine Bewertung/einen Kommentar), können wir den Autor benachrichtigen (soweit Kontaktdaten vorliegen und erforderlich), einschließlich einer kurzen Begründung und Informationen zu Einspruchs-/Überprüfungsoptionen (siehe Artikel 6).

ARTIKEL 6. EINSPRUCH, GEGENDARSTELLUNG UND ERNEUTE ÜBERPRÜFUNG

  • 6.1

    Recht auf Einspruch (erneute Überprüfung)

    Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie eine erneute Überprüfung (Einspruch) beantragen, indem Sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach unserer Antwort (sofern im Entscheidungsbescheid kein anderer Zeitraum genannt ist) eine E-Mail an compliance@tradersunion.com senden.

    Bitte fügen Sie bei:

    • • Betreffzeile: „Marken/Logo-Einspruch — [Firmen-/Markenname]“;

    • • die betreffende(n) URL(s) und eine kurze Beschreibung des strittigen Elements;

    • • die Gründe für die Meinungsverschiedenheit und alle neuen Fakten/Dokumente, die bisher nicht vorgelegt wurden.

  • 6.2

    Gegendarstellung und Stellungnahme des Inhaltsautors

    Betrifft eine Beschwerde nutzergenerierte Inhalte oder andere von Dritten eingereichte Inhalte auf der Website und betrifft unsere Maßnahme den Autor (z. B. Entfernung/Verbergen einer Bewertung/eines Kommentars), kann der Autor eine Gegendarstellung an compliance@tradersunion.com senden.

    Eine Gegendarstellung sollte enthalten:

    • • Identifikation des Inhalts (URL, Veröffentlichungsdatum/-uhrzeit, falls bekannt);

    • • eine Erläuterung, warum der Autor die Nutzung für rechtmäßig hält (einschließlich Kontext der Marken-/Logonutzung);

    • • etwaige unterstützende Nachweise.

    Wir können den ursprünglichen Beschwerdeführer darüber informieren, dass eine Gegendarstellung eingegangen ist (soweit angemessen und unter Wahrung der Vertraulichkeit) und unsere Entscheidung erneut prüfen. In bestimmten Fällen können wir den Inhalt wiederherstellen oder eine alternative Maßnahme ergreifen (z. B. Anmerkung/Klarstellung), sofern rechtlich zulässig und angemessen.

  • 6.3

    Fristen für Einspruchsbearbeitung

    Wir bemühen uns, Einsprüche innerhalb angemessener Fristen zu bearbeiten:

    • • in der Regel innerhalb von 10 Werktagen; und

    • • bis zu 30 Kalendertage bei komplexen Angelegenheiten (mit Update und Begründung).

  • 6.4

    Missbräuchliche Hinweise und wiederholte Beschwerden

    Wir behalten uns das Recht vor:

    • offensichtlich unbegründete oder wiederholte Hinweise ohne neue Informationen abzulehnen; und/oder

    • • die Bearbeitung einzuschränken, wenn wir einen Missbrauch des Verfahrens feststellen (z. B. massenhafte Löschforderungen ohne Grundlage, Versuche, sachliche Inhalte zu unterdrücken).

    Soweit möglich, geben wir eine kurze Begründung.

  • 6.5

    Weitere Streitbeilegungswege und Rechtsmittel

    Diese Richtlinie schränkt keine gesetzlichen Rechte ein, zuständige Behörden oder Gerichte zu kontaktieren. Wir empfehlen jedoch, zunächst das Verfahren dieser Richtlinie zu nutzen, da dies oft schnelle, praktische Lösungen ermöglicht (z. B. Aktualisierung eines veralteten Logos, Klarstellung der Kennzeichnung oder Hinzufügen eines Hinweises auf Nichtzugehörigkeit).

ARTIKEL 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND WICHTIGE KLARSTELLUNGEN

  • 7.1

    Informationscharakter und Nichtzugehörigkeit

    Die Website dient Informations- und Bildungszwecken. Wir sind keine Handelsplattform oder Broker, führen keine Geschäfte aus, treten nicht als Vermittler für Broker auf und geben keine Anlageberatung oder persönlichen Empfehlungen.

    Das Vorhandensein von Firmennamen, Marken und/oder Logos auf der Website dient in der Regel Identifikationszwecken und bedeutet für sich genommen nicht Partnerschaft, Befürwortung, Zugehörigkeit oder offiziellen Status, sofern nicht ausdrücklich angegeben.

  • 7.2

    Beschränkungen bei Kontrolle Dritter

    Wir kontrollieren nicht die Inhalte, Richtlinien oder Technologien (einschließlich Marken-/Logonutzung) auf Drittwebsites, auf die von der Website verlinkt wird. Sobald Sie einem Link folgen, gilt das jeweilige Regelwerk des Dritten.

  • 7.3

    Keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis

    Wir prüfen Beschwerden nach Treu und Glauben gemäß dieser Richtlinie; wir können jedoch nicht garantieren, dass jedem Antrag stattgegeben wird. Entscheidungen hängen von den Umständen, geltendem Recht, den vorgelegten Nachweisen und unserer Einschätzung einer möglichen Nutzerverwirrung ab.

  • 7.4

    Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

    Bei der Bearbeitung von Hinweisen können wir Kontaktdaten von Beschwerdeführern/Vertretern und andere Informationen verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Wir können die Weitergabe von Details an Dritte einschränken, soweit dies zum Schutz der Vertraulichkeit, Rechte und zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist.

  • 7.5

    Änderungen dieser Richtlinie

    Wir können diese Richtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren (z. B. zur Anpassung an Gesetzes-/Praxisänderungen, interne Prozesse oder die Funktionalität der Website). Die aktuelle Version ist auf der Website verfügbar; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben im Dokument.

ARTIKEL 8. KONTAKT UND BESCHWERDEWEG

  • 8.1

    Kontakt für Rechteinhaber-Beschwerden (Marke/Logo/Name)

    Alle Beschwerden zu Marken/Logos/Firmennamen im Zusammenhang mit der Website sind zu richten an: compliance@tradersunion.com.

    Vorgeschlagene Betreffzeilen für E-Mails:

    • „Marken/Logo-Beschwerde — [Firmen-/Markenname]“ (Erstanzeige) oder

    • „Marken/Logo-Einspruch — [Firmen-/Markenname]“ (Einspruch).

  • 8.2

    Format

    Für eine zügige Bearbeitung:

    • • geben Sie konkrete URLs und Screenshots an; und

    • • identifizieren Sie das strittige Element und die gewünschte Maßnahme klar (siehe Artikel 4).

  • 8.3

    Verwandte Richtlinien

    Diese Richtlinie gilt für Beschwerden im Zusammenhang mit Marken/Logos/Namen. Wir empfehlen außerdem die Lektüre:

    • • unserer Advertiser & Affiliate Disclosure (Geschäftsbeziehungen und Werbe-/Affiliate-Kennzeichnung);

    • • unserer Datenschutzerklärung (Verarbeitung personenbezogener Daten); und

    • • unserer Beschwerderichtlinie (allgemeines Beschwerdeverfahren) — sofern veröffentlicht auf der Website.

  • 8.4

    Aktualisierungen

    Die aktuelle Version dieser Richtlinie ist auf der Website verfügbar; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben im Dokument.

ARTIKEL 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 9.1

    Dokumentenrangfolge und Konsistenz

    Diese Richtlinie regelt, wie wir Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken, Logos und Firmennamen auf der Website bearbeiten.

    Soweit wir bei der Bearbeitung von Hinweisen personenbezogene Daten verarbeiten, gilt unsere Datenschutzerklärung.

    Die allgemeine Nutzung der Website unterliegt unseren Nutzungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen haben die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich Vorrang.

  • 9.2

    Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im maximal zulässigen Umfang in Kraft.

  • 9.3

    Kein Verzicht

    Unser Versäumnis oder unsere Verzögerung bei der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Richtlinie stellt keinen Verzicht auf unsere Rechte dar und hindert uns nicht daran, diese später durchzusetzen.

  • 9.4

    Anwendbares Recht und Streitbeilegung

    Diese Richtlinie ist im Einklang mit dem geltenden Recht auszulegen. Je nach Art des Streits und geltenden Regeln können die Parteien versuchen, Streitigkeiten über das in dieser Richtlinie beschriebene Verfahren und/oder auf anderen rechtmäßigen Wegen (einschließlich zuständiger Behörden/Gerichte) zu lösen.

  • 9.5

    Kontakt

    Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie: compliance@tradersunion.com.