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Moderations- und Entfernungsrichtlinie (DSA / Hinweis & Aktion)

Zuletzt aktualisiert: 04. Mai 2026

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PRÄAMBEL

Diese Moderations- und Entfernungspolitik beschreibt, wie wir mit Hinweisen auf potenziell rechtswidrige Inhalte und andere Regelverstöße auf https://tradersunion.com (die „Website“), betrieben von IAFT LTD (Zypern), umgehen.

Die Richtlinie spiegelt den Ansatz der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA“) und des anwendbaren EU-/Zypern-Rechts (sowie, soweit relevant, UK-Standards) wider und erläutert:

  • • wie ein Hinweis eingereicht werden kann;

  • • wie wir prüfen und entscheiden (einschließlich Fristen);

  • • welche Maßnahmen wir ergreifen können (Entfernung/Einschränkung/Anmerkung etc.);

  • • wie wir eine Begründung bereitstellen; und

  • • wie Überprüfung/Beschwerdeverfahren funktionieren (einschließlich interner Beschwerdebearbeitung, soweit anwendbar).

Diese Richtlinie ist zusammen mit unseren Nutzungsbedingungen, Datenschutzhinweis, Richtlinie für Nutzerbewertungen, Richtlinie für Beschwerden über Marken-, Logo- & Markennutzung und Beschwerdebearbeitungsrichtlinie. Bei Angelegenheiten zu personenbezogenen Daten hat der Datenschutzhinweis Vorrang.

Kontakt für Hinweise gemäß dieser Richtlinie: compliance@tradersunion.com.

Inhalt:

1. Geltungsbereich und Definitionen

2. Wie Sie einen Hinweis einreichen

3. Prüfung des Hinweises

4. Überprüfung/Beschwerde, Gegenhinweise, interne Beschwerden und außergerichtliche Einigung

5. Besondere Inhaltskategorien, Interaktion der Richtlinien und Transparenz

6. Kontakt, Sprache, Wirksamkeit und Aktualisierungen

Artikel 1. Geltungsbereich und Definitionen

  • 1.1

    Geltungsbereich

    Diese Richtlinie gilt für:

    (a) nutzergenerierte Inhalte (UGC), einschließlich Bewertungen und Kommentare;

    (b) redaktionelle Inhalte und Unternehmensprofilmaterialien, soweit ein Hinweis auf potenzielle Rechtswidrigkeit oder Verletzung von Rechten Dritter hinweist; und

    (c) Einreichungen von Nutzern, Unternehmen, Rechteinhabern und anderen Personen, die Rechtswidrigkeit geltend machen oder eine Einschränkung/Entfernung verlangen.

  • 1.2

    Was wir unter einem „Hinweis“ verstehen

    Ein „Hinweis“ ist eine über den angegebenen Kanal eingereichte Mitteilung, die ausreichende Informationen enthält, um den Inhalt und die Gründe zu identifizieren, auf deren Grundlage der Hinweisgeber ihn für rechtswidrig (oder einschränkungsbedürftig) hält.

  • 1.3

    Was wir unter „rechtswidrigem Inhalt“ verstehen

    „Rechtswidriger Inhalt“ bezeichnet Inhalte, die auf Grundlage belegter Informationen gegen geltendes Recht verstoßen können (z. B. unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten, Drohungen, Hass, Betrug, Fälschung, Verletzung von IP-Rechten usw.).

    Wichtig: Zulässige Kritik, Meinungen und Werturteile sind für sich genommen keine rechtswidrigen Inhalte.

  • 1.4

    Moderationsmaßnahmen

    „Moderationsmaßnahmen“ können Entfernung, Einschränkung der Sichtbarkeit, Deaktivierung des Zugriffs, Anmerkung/Klarstellung, Herabstufung im Ranking (soweit anwendbar), Kontobeschränkungen und andere angemessene Maßnahmen umfassen.

Artikel 2. Wie Sie einen Hinweis einreichen: Kanäle, erforderliche Elemente, „ausreichende Informationen“ und Umgang mit unvollständigen/missbräuchlichen Hinweisen

  • 2.1

    Einreichungskanäle

    Hinweise auf potenziell rechtswidrige Inhalte und Anträge auf Moderationsmaßnahmen können eingereicht werden:

    • • per E-Mail: compliance@tradersunion.com; und/oder

    • • über eine „Melden“-Funktion auf der Website (sofern verfügbar), die in unseren Moderationsprozess eingespeist wird.

  • 2.2

    Was Ihr Hinweis mindestens enthalten sollte

    Um eine zeitnahe Identifizierung und Bewertung zu ermöglichen, sollte ein Hinweis Folgendes enthalten:

    (a) Identifikation und Kontakt des Hinweisgebers

    • • Name / Organisation;

    • • Rolle: Nutzer / Unternehmen / Rechteinhaber / bevollmächtigter Vertreter / Sonstiges;

    • • Kontakt-E-Mail;

    • • bei Vertretung, Nachweis der Befugnis, soweit möglich.

    (b) Genaue Inhaltsidentifikation

    • • spezifische URL(s) auf der Website;

    • • falls hilfreich, Screenshots und/oder Angaben zur Seitenposition (Titel, Datum, Nutzername, Auszug).

    (c) Begründung und Qualifikation

    • • was angeblich rechtswidrig oder anderweitig regelwidrig ist;

    • • relevante Kategorie (z. B. unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten, Drohungen/Belästigung, Hassrede, Betrug, Verletzung von IP-Rechten, irreführende Werbung usw.);

    • • die konkret strittigen Teile (idealerweise zitiert oder klar hervorgehoben).

    (d) Gewünschte Maßnahme

    • • entfernen / Sichtbarkeit einschränken / bearbeiten (z. B. personenbezogene Daten schwärzen) / Anmerkung hinzufügen / andere spezifische Maßnahme.

    (e) Gutgläubigkeitserklärung

    Eine Bestätigung in gutem Glauben, dass nach bestem Wissen des Hinweisgebers die bereitgestellten Informationen korrekt sind und der Hinweis nicht dazu dient, zulässige Inhalte zu unterdrücken oder zu zensieren.

  • 2.3

    Was wir unter „ausreichenden Informationen“ verstehen

    Ein Hinweis ist ausreichend für die Überprüfung, wenn:

    • • der Inhalt klar auffindbar ist (URL/Kennungen); und

    • • der Hinweis konkrete Gründe enthält, warum er rechtswidrig oder regelwidrig sein könnte; und

    • • wir einen Kontakt für die Antwort haben.

    Wird diese Schwelle nicht erreicht, können wir um Klarstellung bitten (siehe 2.4).

  • 2.4

    Unvollständige Hinweise und Klarstellungsanfragen

    Ist ein Hinweis unvollständig, können wir:

    • • fehlende Informationen anfordern (z. B. korrekte URL/Screenshot/zitierter Abschnitt);

    • • die Prüfung pausieren, bis die erforderlichen Angaben vorliegen;

    • • in dringenden Fällen (z. B. offensichtliche Offenlegung personenbezogener Daten) eine vorübergehende angemessene Maßnahme ergreifen, bis die Bewertung abgeschlossen ist, sofern das Risiko dies rechtfertigt (z. B. Sichtbarkeit einschränken/einen Ausschnitt schwärzen).

  • 2.5

    Missbräuchliche Hinweise

    Wir möchten den Hinweis-und-Handlungs-Prozess vor Missbrauch schützen (z. B. massenhafte, wiederholte Forderungen ohne Grundlage, Versuche, zulässige Kritik zu unterdrücken, Spam-Hinweise).

    Bei Anzeichen von Missbrauch können wir:

    • • zusätzliche Begründung verlangen;

    • • wiederholte Hinweise zum selben Thema zusammenfassen;

    • • angemessene Begrenzungen für wiederholt offensichtlich unbegründete Hinweise anwenden;

    • • offensichtlich unbegründete Hinweise mit dokumentierten Gründen ablehnen.

    Wir nutzen diesen Mechanismus nicht, um berechtigte Hinweise nicht zu bearbeiten, und wahren ein faires Gleichgewicht mit der Meinungsfreiheit.

  • 2.6

    Anfragen von Behörden / Aufsichtsstellen

    Anfragen von zuständigen Behörden (einschließlich Gerichten/Aufsichtsstellen) bezüglich Inhaltsbeschränkung/-entfernung oder Datenanfragen sind an compliance@tradersunion.com zu richten.

    Wir können Folgendes anfordern:

    • • Nachweis der Befugnis/Zuständigkeit;

    • • die Rechtsgrundlage und den Umfang;

    • • Dokument-/Beschlussdetails, soweit zutreffend.

    Solche Anfragen werden gemäß geltendem Recht und unserem Datenschutzhinweis, einschließlich Datenminimierung, bearbeitet.

  • 2.7

    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (soweit anwendbar)

    Wird ein Hinweis von einer als DSA-„vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ agierenden Stelle eingereicht (soweit für unseren Dienst relevant), fügen Sie bitte Folgendes bei:

    • • Nachweis/Kennung des Status;

    • • autorisierte Kontaktdaten;

    • • URLs/Materialien zur schnellen Identifizierung und Bewertung.

    Solche Hinweise werden von uns soweit möglich priorisiert, wobei Fairness und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Artikel 3. Prüfung des Hinweises: Prozess, Fristen, Maßnahmen und Begründung

  • 3.1

    Eingangsbestätigung

    Nach Eingang eines Hinweises:

    • • bestätigen wir den Eingang (auch automatisiert), in der Regel innerhalb von 48 Geschäftsstunden, und

    • • fordern ggf. Klarstellungen an (siehe Artikel 2)

  • 3.2

    Ersteinschätzung und Priorisierung

    Wir führen eine Ersteinschätzung durch, einschließlich:

    • • ob der Hinweis ausreichende Informationen enthält (URL/Gründe/Kontakt);

    • • Risikokategorie (z. B. personenbezogene Daten, Drohungen/Gewalt, Betrug, Fälschung/IP usw.);

    • • ob dringende Zwischenmaßnahmen erforderlich sein könnten.

    Dringende Fälle. Weist ein Hinweis auf ein offensichtliches und erhebliches Risiko hin (z. B. Offenlegung personenbezogener Daten, Drohungen, klarer Betrug), können wir eine vorübergehende angemessene Maßnahme ergreifen (z. B. Sichtbarkeit einschränken/einen Ausschnitt schwärzen), bis die vollständige Bewertung erfolgt ist.

  • 3.3

    Inhaltliche Prüfung

    Wir bewerten Inhalte im Kontext (die gesamte Seite, umgebende Elemente, Werbe-/Affiliate-Kennzeichnungen, Haftungsausschlüsse, Zitate/Kontext, Veröffentlichungsdatum) und berücksichtigen:

    • • geltendes Recht und unsere Regeln (Nutzungsbedingungen und zugehörige Richtlinien);

    • • Abwägung von Rechten und Interessen (einschließlich Meinungsfreiheit und öffentlichem Interesse);

    • • vom Hinweisgeber bereitgestellte Nachweise und, soweit zutreffend, vom Autor/Unternehmen des Inhalts.

  • 3.4

    Fristen

    Wir bemühen uns, Hinweise innerhalb angemessener Fristen zu bearbeiten:

    • Standard — in der Regel innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Vorliegen ausreichender Informationen;

    • komplexe Fälle (z. B. zusätzliche Überprüfung, Kontext-/Rechtsbewertung) — in der Regel innerhalb von 30 Kalendertagen, mit Update und Begründung;

    • • fehlt wesentliche Information, kann die Frist bis zum Eingang der Klarstellung pausieren.

    Diese Fristen sind Zielwerte („wir bemühen uns“) und können je nach Komplexität, Volumen und Hinweisart variieren.

  • 3.5

    Mögliche Maßnahmen (Ergebnisse)

    Nach der Prüfung können wir eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:

    (a) Inhalt unverändert lassen (wenn kein Verstoß festgestellt wird);

    (b) Sichtbarkeit einschränken (vorübergehend oder dauerhaft) oder Inhalt verbergen;

    (c) entfernen von Inhalten (ganz oder teilweise);

    (d) bearbeiten/schwärzen (z. B. Entfernung personenbezogener Daten oder schädlicher technischer Elemente) unter Wahrung des zulässigen Sinns, soweit möglich;

    (e) eine Anmerkung/Klarstellung hinzufügen (z. B. Kontextnotiz, „unbestätigt“, Link zu Regeln, Warnhinweis);

    (f) Herabstufung des Inhalts in Anzeige/Ranking (soweit die Funktion besteht);

    (g) Maßnahmen auf Kontoebene (z. B. vorübergehende Einschränkung der Veröffentlichungen/Sperrung bei wiederholten Verstößen), gemäß den Nutzungsbedingungen und zugehörigen Richtlinien.

    Wir bemühen uns, die am wenigsten eingreifende Maßnahme anzuwenden, die ausreicht, um den Verstoß/das Risiko zu adressieren, im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  • 3.6

    Entscheidungsmitteilung und Begründung

    Wenn wir entscheiden, die Verfügbarkeit von Inhalten zu entfernen/einzuschränken/anderweitig einzugreifen aufgrund potenzieller Rechtswidrigkeit oder Regelverstößen, dokumentieren wir in der Regel:

    • • die Entscheidung und die wesentlichen Gründe; und

    • benachrichtigen die relevante Partei (Autor des Inhalts und/oder Hinweisgeber, je nach Fall und verfügbarer Kontaktmöglichkeit).

    Eine „Begründung“ enthält in der Regel (soweit zumutbar):

    • • welche Maßnahme ergriffen wurde;

    • • die Hauptgründe (Kategorie des Verstoßes/Risikos);

    • • die relevante Richtlinie/Standards auf hoher Ebene (ohne Details, die Missbrauch ermöglichen würden); und

    • • Informationen zu Überprüfung/Beschwerde (siehe Artikel 4)

  • 3.7

    Sonderfälle: personenbezogene Daten und Sicherheit

    Betrifft ein Hinweis die unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten oder andere Hochrisikoszenarien, können wir:

    • • den Zugriff auf den betreffenden Ausschnitt umgehend einschränken;

    • • ggf. zusätzliche Nachweise anfordern; und

    • • weitere Schutzmaßnahmen umsetzen (z. B. verstärkte Maskierung/Filter), ohne Anti-Missbrauchs-Details offenzulegen.

Artikel 4. Überprüfung/Beschwerde, Gegenhinweise, interne Beschwerden und außergerichtliche Einigung

  • 4.1

    Recht auf Überprüfung (Beschwerde)

    Wenn Sie mit unserer Entscheidung zu einem Hinweis nicht einverstanden sind (z. B. wir haben Inhalte entfernt/eingeschränkt oder die Entfernung abgelehnt), können Sie eine Überprüfung per E-Mail an compliance@tradersunion.com innerhalb von 30 Kalendertagen nach unserer Mitteilung (oder sobald Sie vernünftigerweise von der Entscheidung Kenntnis erlangt haben) beantragen.

    Vorgeschlagene Betreffzeile:

    „DSA-Beschwerde / Überprüfung — [kurze Beschreibung]“.

    Bitte fügen Sie bei:

    • • die relevante(n) URL(s) und/oder Kennungen;

    • • welche Entscheidung Sie anfechten;

    • • Gründe für die Beanstandung und neue Fakten/Dokumente.

  • 4.2

    Gegenhinweis durch den Inhaltsautor

    Wenn unsere Maßnahme einen Nutzer/Autor betrifft (z. B. eine Bewertung/ein Kommentar wird verborgen/entfernt), kann der Autor einen Gegenhinweis an compliance@tradersunion.com senden.

    Ein Gegenhinweis sollte enthalten:

    • • Identifikation des Inhalts (URL, Datum/Uhrzeit, Nutzername/ID, soweit bekannt);

    • • warum der Autor den Inhalt für zulässig und regelkonform hält;

    • • soweit relevant, angemessener unterstützender Kontext/Nachweise (ggf. geschwärzt), ohne übermäßige personenbezogene Daten.

    Wir können den ursprünglichen Hinweisgeber darüber informieren, dass ein Gegenhinweis eingegangen ist, soweit angemessen, vorbehaltlich Vertraulichkeit, und unsere Entscheidung ggf. erneut prüfen.

  • 4.3

    Fristen für Überprüfungen

    Wir bemühen uns, Überprüfungsanträge innerhalb angemessener Fristen zu bearbeiten:

    • • in der Regel innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Eingang ausreichender Informationen; und

    • • bis zu 30 Kalendertage bei komplexen Fällen, mit Update und Begründung.

  • 4.4

    Interne Beschwerdebearbeitung (DSA-Ansatz)

    Fällt eine Moderationsmaßnahme unter DSA-Prozesse (z. B. Einschränkung/Entfernung wegen angeblicher Rechtswidrigkeit), können Sie eine interne Beschwerde an compliance@tradersunion.com richten.

    Wir prüfen interne Beschwerden:

    • • objektiv und ohne Diskriminierung;

    • • unter Berücksichtigung des Kontexts, Abwägung von Rechten und geltenden Regeln; und

    • • wir geben eine Antwort mit kurzer Begründung.

    Eine interne Beschwerde schränkt Ihr Recht auf andere Rechtsmittel, einschließlich außergerichtlicher Einigung und Gerichte (siehe 4.5–4.6), nicht ein.

  • 4.5

    Außergerichtliche Streitbeilegung

    Soweit anwendbar, können Parteien außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen nach geltendem Recht/Praxis nutzen (z. B. DSA-zertifizierte Streitbeilegungsstellen, soweit verfügbar).

    Wir können in gutem Glauben teilnehmen, wenn:

    • • der Streit eine Moderations-/Einschränkungsentscheidung betrifft; und

    • • der Mechanismus in der betreffenden Rechtsordnung anerkannt/geeignet ist.

  • 4.6

    Gerichtliche Rechtsmittel und andere rechtliche Wege

    Nichts in dieser Richtlinie beschränkt das Recht einer Partei, sich an folgende Stellen zu wenden:

    • • zuständige Behörden/Aufsichtsstellen; und/oder

    • • Gerichte.

  • 4.7

    Missbrauchsprävention und Wiederholungstäter

    Wir möchten Missbrauch der Hinweis-und-Handlungs- sowie Moderationsprozesse verhindern, einschließlich:

    • • systematisch offensichtlich unbegründete Hinweise;

    • • massenhafte Versuche, zulässige Kritik zu unterdrücken; und

    • • wiederholte Verstöße durch Nutzer (Wiederholungstäter).

    Je nach Umständen können wir:

    • • weitere Begründung verlangen;

    • • wiederholt offensichtlich unbegründete Hinweise begrenzen; und/oder

    • • angemessene Maßnahmen auf Kontoebene bei wiederholten Verstößen anwenden (z. B. vorübergehende Veröffentlichungssperren), gemäß den Nutzungsbedingungen.

Artikel 5. Besondere Inhaltskategorien, Interaktion der Richtlinien und Transparenz

  • 5.1

    Geistiges Eigentum (Marken/Logos/Urheberrecht)

    (a) Marken, Logos und Markenkennzeichen

    Anfragen von Rechteinhabern zu Marken/Logos/Unternehmensnamen (z. B. „unser Logo/Name entfernen“, „irreführender Eindruck einer Verbindung“) werden gemäß unserer Richtlinie für Beschwerden über Marken-, Logo- & Markennutzung bearbeitet.

    Handelt es sich um einen DSA-Hinweis wegen Rechtswidrigkeit, wenden wir das DSA-Verfahren und ggf. die speziellen Kriterien für Marken/Logos an.

    (b) Urheberrecht

    Urheberrechtshinweise erfordern in der Regel:

    • • genaue Identifikation des geschützten Materials und seines Erscheinungsorts;

    • • Nachweis des Eigentums, einer Lizenz oder der Befugnis, im Namen des Rechteinhabers zu handeln; und

    • • eine Erläuterung, warum die Nutzung unzulässig ist und nicht unter Ausnahmen/Zitatrecht fällt (soweit relevant).

    Wir können Inhalte einschränken/entfernen, wenn ausreichende Gründe vorliegen.

  • 5.2

    Personenbezogene Daten und Datenschutz (DSGVO/UK DSGVO)

    Betrifft ein Hinweis die unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten (z. B. Adressen, Telefonnummern, E-Mails, Zahlungsdaten, IDs) oder andere Datenschutzprobleme, können wir:

    • • dringende Zwischenmaßnahmen ergreifen (z. B. Sichtbarkeit einschränken/schwärzen) bis zur Bewertung;

    • • nur die minimal erforderlichen Informationen anfordern; und

    • • personenbezogene Daten von Hinweisgeber/Autor gemäß unserem Datenschutzhinweis und dem Grundsatz der Datenminimierung verarbeiten.

  • 5.3

    Verleumdung, falsche Behauptungen und „Meinungsverschiedenheit mit Kritik“

    Wir unterscheiden zwischen:

    • Meinungen/Werturteilen (grundsätzlich zulässig); und

    • überprüfbaren Tatsachenbehauptungen die rechtswidrig sein können (z. B. Verleumdung, unbegründete strafrechtliche Vorwürfe, nachweislich falsche, schädigende Behauptungen).

    Wir entfernen Inhalte nicht allein deshalb, weil sie negativ oder für ein Unternehmen unangenehm sind.

    Wird Rechtswidrigkeit geltend gemacht, sollte der Hinweisgeber angeben:

    • • die konkret strittigen Teile;

    • • warum sie rechtswidrig/falsch sind; und

    • • unterstützende Materialien, soweit möglich, ohne übermäßige personenbezogene Daten offenzulegen.

  • 5.4

    Betrug, bösartige Inhalte und Nutzersicherheit

    Betreffen Inhalte:

    • • Betrug/Phishing,

    • • bösartige Links/Software,

    • • Anstiftung zu rechtswidrigem Verhalten oder

    • • Drohungen/Gewalt,

    können wir:

    • • Inhalte umgehend einschränken oder entfernen;

    • • Kontobeschränkungen anwenden; und/oder

    • • minimale technische Protokolle zu Missbrauchs-/Sicherheitszwecken speichern (gemäß unserem Datenschutzhinweis).

  • 5.5

    Werbung, Finanzkommunikation und irreführende Darstellung

    Bezieht sich ein Hinweis auf:

    • Werbe-/Sponsoren-/Affiliate-Kennzeichnung,

    • • potenziell irreführende Aussagen in der Nähe von CTAs, oder

    • • Vermischung von redaktionellen und Werbeinhalten, bewerten wir den Kontext gemäß unserer Offenlegung für Werbetreibende & Affiliates, Redaktionsrichtlinien, und dem Grundsatz fairer, klarer und nicht irreführender Kommunikation.

    Mögliche Maßnahmen sind Verstärkung der Kennzeichnung, Anpassung der Formulierungen, Hinzufügen von Anmerkungen, Verschieben/Trennen von Blöcken oder Einschränkung der Anzeige.

  • 5.6

    Interaktion mit anderen Richtlinien (Verfahrenshierarchie)

    Diese Richtlinie ist zusammen mit folgenden Dokumenten zu lesen:

    Bei Widersprüchen gilt:

    • Datenschutzhinweis hat Vorrang bei personenbezogenen Daten;

    • • die Marken-/Logo-Richtlinie gilt als Spezialregelung für Marken-/Logo-Angelegenheiten;

    • • UGC-Standards (soweit nicht Rechtswidrigkeit betreffend) werden durch die Bewertungs-/Fake-Bewertungs-Richtlinien geregelt; und

    • • Hinweis-und-Handlungs-/Begründungs-/Beschwerdeverfahren werden durch diese Moderations- und Entfernungspolitik geregelt.

  • 5.7

    Aufbewahrung und Transparenz

    Wir führen interne Aufzeichnungen über Hinweise und Entscheidungen, soweit erforderlich, um:

    • • gesetzlichen Anforderungen zu genügen,

    • • Konsistenz der Entscheidungen zu gewährleisten und

    • • Missbrauch und Wiederholungsverstöße zu verhindern.

    Soweit angemessen, können wir aggregierte Transparenzinformationen (z. B. eine Transparenzübersicht) ohne personenbezogene Daten oder vertrauliche Details veröffentlichen, um die Verfahrens-Transparenz zu erhöhen (DSA-Ansatz).

Artikel 6. Kontakt, Sprache, Wirksamkeit und Aktualisierungen

  • 6.1

    Zentrale Kontaktstelle

    Für Hinweise, Moderationsangelegenheiten, Anträge auf Einschränkung/Entfernung, Beschwerden und Überprüfungsanträge gemäß dieser Richtlinie wenden Sie sich bitte an: compliance@tradersunion.com.

    Sofern die Website zusätzliche Tools bietet (z. B. einen „Melden“-Button), sind dies ergänzende Kanäle, die Einreichungen in unseren Workflow einspeisen; rechtlich relevante Unterlagen und Fallkorrespondenz können jedoch per E-Mail bearbeitet werden.

  • 6.2

    Sprache

    Wir akzeptieren Hinweise und zugehörige Einreichungen auf Englisch oder Russisch.

    Soweit erforderlich und zumutbar, können wir zur ordnungsgemäßen Bewertung eine Klarstellung/Übersetzung wesentlicher Elemente anfordern (z. B. um die geltend gemachten Rechtsgrundlagen korrekt zu verstehen).

  • 6.3

    Aufbewahrung von Falldaten (kurz)

    Wir können Informationen zu Hinweisen, Entscheidungen und Korrespondenz (einschließlich minimaler technischer Protokolle, soweit zutreffend) im erforderlichen Umfang und Zeitraum speichern, um:

    • • gesetzlichen Anforderungen zu genügen und Verfahrenskonformität nachzuweisen;

    • • Missbrauch und Wiederholungsverstöße zu verhindern; und

    • • die Rechte und berechtigten Interessen von Nutzern, Hinweisgebern und dem Unternehmen zu schützen.

    Einzelheiten zu personenbezogenen Daten, Aufbewahrung und Betroffenenrechten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

  • 6.4

    Territorialer Geltungsbereich (EU/Zypern/UK)

    Die Website wird von IAFT LTD (Zypern) betrieben und richtet sich an ein internationales Publikum. Wir wenden einen Ansatz an, der mit EU-Anforderungen (einschließlich DSA, soweit für unsere Rolle/Dienstleistung anwendbar) vereinbar ist, und berücksichtigen, soweit erforderlich und angemessen, Verbraucherschutz- und digitale Regulierungsstandards für Nutzer in anderen Rechtsordnungen (einschließlich UK).

  • 6.5

    Inkrafttreten

    Diese Richtlinie gilt ab Veröffentlichung auf der Website und für Hinweise und Moderationsmaßnahmen nach diesem Datum. Sie ersetzt frühere Versionen der Moderations-/Hinweis-und-Handlungsverfahren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  • 6.6

    Aktualisierungen

    Wir können diese Richtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren (z. B. aufgrund von Website-Änderungen, Anpassungen der Moderationspraxis oder rechtlichen/regulatorischen Entwicklungen). Die aktuelle Version ist auf der Website veröffentlicht und das „Zuletzt aktualisiert“-Datum steht oben.

    Bei wesentlichen Änderungen können wir Nutzer auf angemessene Weise informieren (z. B. durch einen Hinweis auf der Website).