TransparentBusiness, das unter der Marke Unicoin tätig ist, hat beim U.S. District Court for the Southern District of New York Klage gegen Uniswap Labs eingereicht. Das Unternehmen beantragt die Feststellung, dass die Verwendung des Namens UNICOIN keine Rechte von Uniswap an den Marken UNI, UNISWAP und UNICHAIN verletzt.
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Laut Cointelegraph beantragt Unicoin außerdem, die US-Markenregistrierung für UNI zu löschen. In der Klage heißt es ferner, dass die Domains unicoin.com und unicoin.org nicht gegen den US-amerikanischen Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act verstoßen.
Uniswap forderte Unicoin auf, die Nutzung der Marke UNICOIN einzustellen
Der Klageschrift zufolge schickten die Anwälte von Uniswap Unicoin am 3. Juni, 17. Juli und 14. August drei Abmahnungen. Dem Unternehmen wurden Markenverletzung, Verwässerung, Cybersquatting und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen.
Uniswap forderte Unicoin auf, die Nutzung des Namens UNICOIN und anderer auf UNI basierender Marken einzustellen, die Domains unicoin.com und unicoin.org zu übertragen, Umsatz- und Gewinnzahlen offenzulegen und die Anwaltskosten von Uniswap zu erstatten.
Unicoin wies die Forderungen zurück und strebt nun eine gerichtliche Entscheidung an, die bestätigt, dass seine Marke keine Rechte von Uniswap verletzt.
Streit kurz vor dem Token-Launch
Der Rechtsstreit begann nur wenige Wochen vor dem öffentlichen Start des UNCN-Tokens, den Unicoin für den 28. September angesetzt hat.
Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung belegte das Uniswap-Protokoll gemessen am täglichen Handelsvolumen den ersten Platz unter den dezentralen Börsen. Laut DeFiLlama überstieg das Volumen 3,9 Milliarden $.
Uniswap Labs hat sich bislang nicht öffentlich zu der Klage geäußert.
Zuvor wurde über die wachsende Popularität von Robinhood Chain berichtet, die Uniswap zu verdanken sei.
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