ESMA setzt Frist von drei Monaten für das Aus von nicht MiCA-konformen Stablecoins
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Kryptounternehmen in der Europäischen Union aufgefordert, Dienstleistungen mit Stablecoins einzustellen, die nicht mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) konform sind. Die Aufsichtsbehörde hat den Unternehmen drei Monate Zeit gegeben, ihre bestehenden Positionen abzubauen.
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Am Donnerstag teilte die ESMA mit, dass die nationalen Aufsichtsbehörden Unternehmen dazu verpflichten sollten, ihre verbleibenden Positionen in solchen Stablecoins so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 8. Januar 2027, abzubauen.
Laut ESMA sollten Kryptodienstleister mit einer MiCA -Lizenz ihren EU-Kunden keine Dienstleistungen mehr anbieten, die sich auf Stablecoins beziehen, welche die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen.
Wer ist betroffen?
Die Leitlinien decken ein breites Spektrum an Dienstleistungen ab, darunter Handelsplattformen, Krypto-Börsendienstleistungen, Orderausführung, Verwahrung, Transfers, Anlageberatung und Portfoliomanagement.
Unternehmen müssen außerdem technische, vertragliche und organisatorische Kontrollen einführen, um zu verhindern, dass EU-Kunden solche Stablecoins kaufen oder ihre bestehenden Positionen aufstocken.
Gleichzeitig können die Aufsichtsbehörden vorübergehend ein begrenztes Spektrum an Dienstleistungen erlauben, um Kunden beim Ausstieg aus diesen Vermögenswerten zu unterstützen. Dazu können Liquidation, Konvertierung, Auszahlungen, Transfers und Verwahrung gehören. Die ESMA betonte, dass solche Dienstleistungen nur vorübergehend und unter strenger Aufsicht angeboten werden sollten.
Die neue Position baut auf den Leitlinien der ESMA vom Januar 2025 auf. Damals hatte die Aufsichtsbehörde bereits Einschränkungen für Handels- und Börsendienstleistungen im Zusammenhang mit Stablecoins gefordert, die nicht mit MiCA konform sind.
Was MiCA für Stablecoins vorschreibt
Stablecoin-Emittenten, die in der EU tätig sind, müssen die MiCA-Anforderungen erfüllen. Unter anderem müssen sie eine Zulassung erhalten, Informationen über den Token veröffentlichen, Rückgaberechte gewährleisten und ausreichende Reserven vorhalten. Bei E-Geld-Token, zu denen viele Stablecoins zählen, muss es sich beim Emittenten um eine Bank oder ein zugelassenes E-Geld-Institut handeln. Die Token müssen zum Nennwert ausgegeben und auf Verlangen zum gleichen Wert zurückgenommen werden. Die erhaltenen Gelder müssen in sicheren, liquiden Vermögenswerten gehalten und getrennt verwahrt werden.
Die Regeln selbst könnten sich noch ändern. Im Jahr 2026 begann die Europäische Kommission mit der Überprüfung von MiCA und führte Konsultationen mit Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden durch, um zu prüfen, ob der derzeitige Rahmen weiterhin geeignet ist. Nach der Überprüfung könnte Brüssel Änderungen vorschlagen, darunter Anpassungen bei der Regulierung von Stablecoins und der Behandlung ausländischer Emittenten. Auch die Europäische Zentralbank hat strengere Anforderungen für solche Vermögenswerte gefordert, insbesondere wenn sie von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ausgegeben werden.
Zur Erinnerung: Eine von Circle und Hyperliquid unterstützte Gruppe setzt sich für Änderungen an MiCA ein.
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