Italien dominiert EU-Nudelproduktion mit 69 Prozent Anteil
Die Nudelproduktion in der Europäischen Union bleibt stark auf wenige Länder konzentriert, wobei Italien den Markt klar anführt. Nach Daten für 2025 entfallen 4,2 Millionen Tonnen und damit 69 Prozent der verkauften Produktionsmenge in der EU auf das Land.
Das Wichtigste
- Italien dominiert 2025 den EU-Nudelmarkt mit 4,2 Millionen Tonnen und einem Anteil von 69 Prozent an der Gesamtproduktion von 6,1 Millionen Tonnen.
- Spanien und Deutschland folgen mit 379.000 Tonnen (6 Prozent) bzw. 304.000 Tonnen (5 Prozent) verkaufter Teigwaren deutlich abgeschlagen hinter Italien.
- In Deutschland enthalten 2025 46 Prozent der produzierten Nudeln Ei, während der EU-weite Durchschnitt nur bei 18 Prozent liegt.
Produktionsstruktur im EU-Nudelmarkt
Wie Statistisches Bundesamt unter Verweis auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat zum Weltnudeltag am 25. Oktober mitteilt, erreicht die gesamte verkaufte Produktionsmenge von Teigwaren in der EU 2025 rund 6,1 Millionen Tonnen.Italien liegt dabei mit großem Abstand vor den übrigen Mitgliedstaaten. Spanien folgt mit 379.000 Tonnen und einem Anteil von 6 Prozent auf Rang zwei, Deutschland kommt mit gut 304.000 Tonnen und 5 Prozent auf Platz drei.
Unterschiede bei Eiernudeln in Europa
In Deutschland enthält 2025 knapp die Hälfte der produzierten Nudelmenge, 46 Prozent, Ei. In vielen anderen EU-Staaten liegt dieser Anteil deutlich niedriger, darunter Italien mit 17 Prozent und Spanien mit 2 Prozent.EU-weit entfallen 18 Prozent der verkauften Produktionsmenge auf eihaltige Nudeln, während 82 Prozent eifrei sind. Die Erhebung basiert auf der EU-weit harmonisierten Klassifikation PRODCOM und umfasst verkaufte Produktionsmengen von nicht gekochten, nicht anderweitig zubereiteten oder gefüllten Teigwaren mit und ohne Ei.
Zum Bürokratieabbau in der Land- und Ernährungswirtschaft hatten wir zuvor über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung berichtet, der Betriebe und Verwaltung ab 2027 um Millionenbeträge entlasten soll. Im Fokus standen dabei vor allem längere Fortbildungsintervalle beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis sowie vereinfachte Rückverfolgbarkeitsregeln für kleinere Lebensmittelunternehmen und der Abbau nationaler Meldepflichten über EU-Vorgaben hinaus. Zudem wurde dargestellt, dass der Bundesrat weitergehende Erleichterungen fordert, während der Bundestag die Vorlage in die Beratung überweisen will.
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