Deutschland setzt WHO-Kodex bei Anwerbung von Pflegekräften aus Mangelstaaten um
Die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte für das Gesundheits- und Pflegesystem bleibt in Deutschland grundsätzlich möglich, unterliegt bei Staaten mit kritischem Personalmangel jedoch besonderen Vorgaben. Für derzeit 55 von der WHO benannte Länder darf die Anwerbung und Arbeitsvermittlung für Gesundheits- und Pflegeberufe nur über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Das Wichtigste
- Deutschland verbietet privaten Vermittlern die Anwerbung von Pflegekräften aus 55 Ländern mit von der WHO festgestelltem Fachkräftemangel; nur die Bundesagentur für Arbeit ist zugelassen.
- Diese Regelung setzt den WHO-Verhaltenskodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal um und begrenzt die internationale Personalgewinnung für Kliniken und Pflegedienste in Deutschland.
- Für Usbekistan, das jährlich viele Pflegekräfte ausbildet und keinen WHO-Mangelstatus hat, wachsen die Chancen auf bilaterale Kooperationen und strukturierte Arbeitsmigration nach Deutschland.
Regeln für Anwerbung aus betroffenen Staaten
Wie Deutscher Bundestag unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion berichtet, gilt für Staaten mit von der WHO festgestelltem kritischem Mangel an Gesundheitspersonal ein Verbot privater Anwerbungs- und Vermittlungsaktivitäten.Demnach dürfen in diesen 55 Staaten nur die Bundesagentur für Arbeit und keine privaten Dritten Fachkräfte für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland anwerben oder vermitteln. Mit dieser exklusiven Zuständigkeit setzt die Bundesregierung den Verhaltenskodex der WHO zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal um.
Das Verbot soll verhindern, dass Länder mit eigenem Fachkräftemangel zusätzlich Personal an andere Arbeitsmärkte verlieren. Die Regelung betrifft damit unmittelbar die internationale Personalgewinnung in einem Sektor, der in Deutschland seit Jahren auf ausländische Fachkräfte angewiesen ist.
Bedeutung für die Zusammenarbeit mit Usbekistan
Im Mittelpunkt der parlamentarischen Anfrage steht auch die deutsch-usbekische Zusammenarbeit in Gesundheit und Pflege. Nach Angaben der Bundesregierung hat Usbekistan eine junge, schnell wachsende Bevölkerung und bildet jährlich zahlreiche Pflegefachkräfte aus.Der heimische Arbeitsmarkt in Usbekistan kann demnach nicht alle ausgebildeten Pflegekräfte aufnehmen. Deshalb besteht nach Darstellung der Bundesregierung auf beiden Seiten ein großes Interesse an der Fachkräftemigration von Gesundheits- und Pflegekräften von Usbekistan nach Deutschland.
Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Vermittlungsakteure in Deutschland verdeutlicht die Antwort, dass internationale Rekrutierung im Gesundheitswesen an entwicklungspolitische und regulatorische Grenzen gebunden bleibt. Zugleich zeigt der Fall Usbekistan, dass bilaterale Kooperationen dort an Bedeutung gewinnen, wo Herkunftsländer Ausbildungskapazitäten aufbauen und keinen von der WHO festgestellten kritischen Personalmangel aufweisen.
In unserem früheren Beitrag zur geplanten Pflegereform und Stabilisierung der Pflegeversicherungsfinanzen haben wir erläutert, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung gebilligt hat, um weitere Beitragssprünge zu verhindern. Dabei ging es unter anderem um zeitlich gestreckte Zuschläge für Heimbewohner, die Rückführung von Corona-Hilfen in die Pflegekasse sowie um mögliche Einsparungen und Leistungseingriffe wie strengere Pflegegrade oder Einschränkungen bei der Mitversicherung. Diese Debatte zeigt, unter welchem finanziellen und strukturellen Druck das Pflegesystem steht – ein Kontext, der auch die Bedeutung zusätzlicher Pflegefachkräfte aus dem Ausland erklärt.
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