Änderungen der Vorschriften für den EU-Biosektor kommen nach Einigung von Parlament und Rat voran
Die Europäische Union aktualisiert ihren Rahmen für die Bio-Produktion und den Handel, nachdem die Gesetzgeber eine politische Einigung über Änderungen bei Kennzeichnung, Zertifizierung und Importen erzielt haben. Die Überarbeitungen sollen die Einhaltung der Vorschriften für Marktteilnehmer erleichtern und gleichzeitig die Kontinuität des Handels mit anerkannten Nicht-EU-Partnern bis Ende 2036 gewährleisten.
Das Wichtigste
- Das Europäische Parlament und der Rat erzielten eine politische Einigung zur Änderung der Vorschriften für Produktion, Kennzeichnung und Zertifizierung im EU-Biosektor sowie der Handelsbestimmungen für Nicht-EU-Länder.
- Die Anerkennung von 11 Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Gleichwertigkeitsregelung für Bioimporte wird bis zum 31. Dezember 2036 verlängert, um Handelsstörungen zu verhindern.
- Die überarbeiteten Vorschriften vereinfachen die Zertifizierung, passen Anforderungen für Tierhaltung und Pflanzenbau an und sollen Investitionen sowie Beschäftigung im EU-Biosektor fördern.
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Überarbeiteter Rahmen für Importe und Zertifizierung
Wie der Press Corner der Europäischen Kommission unter Berufung auf die Europäische Kommission berichtet, ändert die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat die Vorschriften für Produktion, Kennzeichnung und Zertifizierung im Biosektor sowie Handelsbestimmungen für Nicht-EU-Länder. Die Änderungen sollen Verbrauchern helfen, fundiertere Entscheidungen über importierte Bioprodukte zu treffen, und Teile des Regulierungsrahmens für Bio-Unternehmen vereinfachen.Nach dem überarbeiteten Rahmen dürfen importierte Bioprodukte aus Nicht-EU-Ländern mit gleichwertigen Systemen das EU-Bio-Logo verwenden, wenn sie zudem zusätzliche EU-Anforderungen an Produktion und Kontrollen erfüllen. Die Einigung verlängert außerdem die bestehende Anerkennung von 11 Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Gleichwertigkeitsregelung bis zum 31. Dezember 2036. Damit sollen Unterbrechungen bei Bioimporten und -exporten vermieden werden, während Handelsabkommen ausgehandelt werden.
Das Paket passt zudem die Voraussetzungen für die Zertifizierungsberechtigung kleiner Einzelhändler, Gruppen von Marktteilnehmern und deren Mitglieder an und vereinfacht sie. Darüber hinaus werden ausgewählte Vorschriften für die Tierhaltung und den Pflanzenbau angepasst, darunter Bestimmungen zu Geflügel, Futtermitteln, Umstellungszeiträumen, tierärztlichen Behandlungen und dem Management der Bodenfruchtbarkeit in Gewächshäusern.
Investitionen und Auswirkungen auf den Sektor in der EU
Nach Angaben der Kommission sollen die gezielten Änderungen den operativen Rahmen für Unternehmen verbessern, die in der ökologischen Landwirtschaft und den Lieferketten der Lebensmittelbranche tätig sind. Ihrer Einschätzung zufolge fördern die überarbeiteten Vorschriften Investitionen, schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten im Biosektor und begünstigen landwirtschaftliche Praktiken mit hohen Umweltstandards.Die Einigung muss noch von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt werden. Nach ihrer Annahme tritt die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
In unserem früheren Artikel über die Menarabena-Plattform von Menara Asia in Malaysia berichteten wir darüber, wie der Bausektor digitale Tools nutzt, um Bauunternehmen mit Lieferanten von Baumaterialien zu vernetzen und gleichzeitig Zertifizierungs-, Dokumentations- und Compliance-Informationen zu zentralisieren. Wir verwiesen auch auf die Zusammenarbeit mit CIDB Malaysia, um Genehmigungs- und Produktzertifizierungsprozesse für importierte Materialien zu beschleunigen. Ziel ist es, die Effizienz der Lieferkette zu verbessern, ohne bestehende regulatorische Anforderungen zu ersetzen.
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