Türkei nimmt Fondsmanager mit neuem Anlegerschutzgesetz ins Visier

Türkei nimmt Fondsmanager mit neuem Anlegerschutzgesetz ins Visier
Türkei will Anleger nach Fondsausfällen entlasten

​Die Türkei hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Führungskräfte von Vermögensverwaltungsgesellschaften persönlich für Verluste bei gescheiterten Investmentfonds haftbar machen würde. Dies wäre ein bedeutender Eingriff in eine Krise, die die Vermögensverwaltungsbranche des Landes erschüttert hat. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Anlegern eine vorläufige Entschädigung zu gewähren, deren Gelder blockiert sind, seit mehrere Fonds die Bearbeitung von Auszahlungen eingestellt haben.

Das Wichtigste

  • Die Türkei schlägt eine persönliche Haftung von Fondsmanagern vor.
  • Anleger könnten bis zu 1 Mio. Lira erhalten.
  • Die Krise betrifft 131 Fonds bei sieben Unternehmen.

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Abgeordnete der regierenden AKP von Präsident Recep Tayyip Erdoğan haben den Entwurf am Freitag ins Parlament eingebracht, wie aus einem Bericht von Bloomberg hervorgeht. Der Vorschlag würde betroffenen Anlegern Vorauszahlungen von bis zu 1 Mio. türkischen Lira, etwa 20.266 $, ermöglichen. Anleger, deren Nettoinvestitionen unter diesem Betrag liegen, könnten ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurückerhalten.

Fondsausfälle lösen staatliche Intervention aus

Dem Gesetzentwurf ging eine Welle von Rücknahmeproblemen voraus, die im September auftraten, als große Fonds der Tera Portfoy Yonetimi AS und der Pusula Portfoy Yonetimi AS Auszahlungsanträge von Anlegern nicht erfüllen konnten. Die Zahlungsausfälle verunsicherten die Finanzmärkte und veranlassten die Behörden, die Praktiken in der gesamten Investmentfondsbranche zu untersuchen.

Die Krise hat sich inzwischen zu einer umfassenderen regulatorischen und rechtlichen Herausforderung ausgeweitet, die 131 Fonds von sieben Vermögensverwaltungsgesellschaften betrifft. Türkische Behörden prüfen, wie die betroffenen Fonds liquidiert werden können und welche Vermögenswerte noch zur Ausschüttung an Anleger verfügbar sind.

Der Gesetzentwurf würde einen Rahmen für die Berechnung von Anlegerforderungen und die Rückforderung von Geldern von den Verantwortlichen für die gescheiterten Fonds schaffen. Er muss noch vom Parlament beraten werden und könnte vor seinem Inkrafttreten geändert werden.

Führungskräfte mit erweiteter finanzieller Haftung

Nach dem Entwurf würde das Zentralverwahrinstitut der Türkei den Nettobeitrag jedes Anlegers ermitteln und die Berechnung an die Inflation anpassen. Damit soll der Kaufkraftverlust berücksichtigt und zugleich eine einheitliche Grundlage für die Entschädigung geschaffen werden.

Die Vermögensverwaltungsgesellschaften würden primär für die Erfüllung der Anlegerforderungen haften. Verfügte ein Unternehmen nicht über ausreichende Mittel, könnte sich die Haftung auf mit seiner Geschäftsführung verbundene Personen, einschließlich ehemaliger Führungskräfte, erstrecken. Dadurch würden die potenziellen Rückgewinnungsquellen über die in den gescheiterten Investmentfonds verbliebenen Vermögenswerte hinaus erweitert.

Der Gesetzentwurf würde außerdem dem staatlichen Einlagensicherungsfonds die Verfügungsgewalt über Vermögenswerte übertragen, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen beschlagnahmt wurden und nicht direkt an die betroffenen Fonds zurückgegeben werden können. Die Behörde könnte diese Vermögenswerte verkaufen, ohne rechtskräftige Gerichtsentscheidungen abzuwarten, und so möglicherweise die Rückzahlungen beschleunigen, während die Ermittlungen weiterlaufen.

Anlegerschutz vor umfassenderer Bewährungsprobe

Türkische Behörden haben im Zusammenhang mit den weiterhin laufenden Fonds-Ermittlungen Dutzende Führungskräfte festgenommen. Die Behörden äußerten Bedenken hinsichtlich möglicherweise betrügerischer Investmentstrukturen, wodurch der Druck auf die Regulierer steigt, eine klarere Rechenschaftspflicht für Fondsbetreiber zu schaffen.

Der vorgeschlagene Entschädigungsmechanismus könnte kleineren Anlegern Erleichterung verschaffen, insbesondere jenen, deren Nettobeiträge den Schwellenwert von 1 Mio. Lira nicht überschreiten. Größere Anleger würden zunächst jedoch nur Teilzahlungen erhalten und blieben von späteren Rückflüssen aus der Verwertung von Vermögenswerten und den Liquidationsverfahren abhängig.

Der Gesetzentwurf wirft zudem Fragen darüber auf, wie die finanzielle Verantwortung zwischen Vermögensverwaltungsgesellschaften, amtierenden Führungskräften und ehemaligen Verantwortlichen verteilt werden soll. Seine Wirksamkeit wird vom Wert der verwertbaren Vermögenswerte, der Umsetzung der Inflationsanpassungen und der Fähigkeit der Behörden abhängen, Forderungen durchzusetzen. Für die türkische Investmentbranche könnte die Maßnahme einen strengeren Standard der Rechenschaftspflicht etablieren. Die unmittelbare Herausforderung besteht darin, betroffenen Anlegern ihr Geld zurückzugeben, ohne dass ungeklärte Rechtsstreitigkeiten den Liquidationsprozess verlängern.

Zuvor berichteten wir, dass der Skandal am türkischen Markt Hebelrisiken für US-Aktien aufzeigt.

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