Basel-Ausschuss verschärft G-SIB-Regeln gegen Window Dressing und erhöht Meldeschwelle

Basel-Ausschuss verschärft G-SIB-Regeln gegen Window Dressing und erhöht Meldeschwelle
Basel geht gegen G-SIBs vor

Globale Bankenaufseher verschärfen die Offenlegungsvorschriften für die größten Kreditinstitute, um kurzfristige Bilanzanpassungen zu begrenzen, die die Bewertungen der systemischen Bedeutung beeinflussen können. Die Änderungen schreiben ab Januar 2030 die Meldung zentraler Indikatoren auf Basis von Jahresdurchschnittswerten vor und werden durch eine Konsultation zur Behandlung grenzüberschreitender Engagements innerhalb der Europäischen Bankenunion ergänzt.

Das Wichtigste

  • Der Basler Ausschuss wird G-SIBs verpflichten, ab dem 1. Januar 2030 alle Bestandsindikatoren anhand von Durchschnittswerten über das Berichtsjahr zu melden.
  • Die Schwelle für die G-SIB-Meldung und -Offenlegung wird ab 2027 beim Gesamtrisikobetrag der Verschuldungsquote von EUR 200 Milliarden auf EUR 350 Milliarden steigen.
  • Der Ausschuss konsultiert über die Aufnahme grenzüberschreitender Engagements innerhalb der Europäischen Bankenunion in die G-SIB-Methodik; Rückmeldungen von Interessengruppen sind bis zum 14. Januar 2027 möglich.

Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.

Regeländerungen und Zeitplan der Konsultation

Wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich berichtet, hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Änderungen am Rahmenwerk für global systemrelevante Banken (G-SIBs) finalisiert, um Window-Dressing-Praktiken entgegenzuwirken. Nach dem überarbeiteten Standard müssen Banken im G-SIB-Bewertungsverfahren ab dem 1. Januar 2030 alle für die Berechnung der G-SIB-Scores verwendeten Bestandsindikatoren auf Grundlage von Durchschnittswerten über das Berichtsjahr hinweg melden und offenlegen, statt anhand von Jahresendwerten.

Dem Ausschuss zufolge wird Window Dressing genutzt, um den wahrgenommenen systemischen Fußabdruck von Banken rund um Stichtage für die Meldung und öffentliche Offenlegung von G-SIB-Scores vorübergehend zu verringern. Ein solches Verhalten sei inakzeptabel, da es die politischen Ziele seiner Standards untergrabe und die Funktionsweise der Finanzmärkte beeinträchtigen könne.

Der Basler Ausschuss erklärt zudem, dass er die Schwelle für die G-SIB-Meldung und -Offenlegung beim Gesamtrisikobetrag der Verschuldungsquote von EUR 200 Milliarden auf EUR 350 Milliarden anhebt. Diese Änderung soll ab 2027 gelten.

Auswirkungen für Banken und Überprüfung der Methodik

Mit diesem Schritt soll es großen Banken erschwert werden, ihre G-SIB-Scores durch kurzfristiges Bilanzmanagement zum Periodenende zu senken. Durch die Umstellung auf Jahresdurchschnittswerte wollen die Aufseher ein konsistenteres Bild des systemischen Fußabdrucks einer Bank im Zeitverlauf erhalten, statt nur eine Momentaufnahme zum Jahresende.

Unabhängig davon konsultiert der Ausschuss darüber, ob die zuvor vereinbarte Behandlung grenzüberschreitender Engagements innerhalb der Europäischen Bankenunion in die G-SIB-Methodik aufgenommen werden soll. Interessengruppen können bis zum 14. Januar 2027 zu allen Aspekten der Konsultation Stellung nehmen.

In unserem früheren Artikel über den Vorstoß der Bank of England, Banken zur Planung einer „Bare-Metal“-Wiederherstellung zu verpflichten, erläuterten wir, warum Aufseher möchten, dass große Kreditinstitute kritische Dienste selbst dann wiederherstellen können, wenn die Kerntechnologie beeinträchtigt ist. Der Beitrag zeigte auf, wie KI das Ausmaß und die Komplexität von Cyberangriffen verstärkt und Regulierungsbehörden dazu veranlasst, die Erwartungen an die operative Resilienz und Notfallplanung im gesamten Finanzsystem zu erhöhen.

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