Clearstream erweitert tokenisierte Fondsdistribution in Luxemburg

Clearstream erweitert tokenisierte Fondsdistribution in Luxemburg
Tokenisierte Fonds in Luxemburg

Clearstream baut sein Angebot für die Ausgabe tokenisierter Fondsanteile aus und will Vermögensverwaltern eine regulierte DLT-basierte Emission innerhalb bestehender Fondsstrukturen ermöglichen. Die CSSF hat das Nachhandelsgeschäft der Deutsche Börse Gruppe dafür als Control Agent nach Luxemburgs Blockchain Law IV autorisiert, womit ein neuer Rahmen für dematerialisierte Anteilsklassen entsteht.

Das Wichtigste

  • Clearstream erhält CSSF-Zulassung als Control Agent nach Luxemburgs Blockchain Law IV und ermöglicht die Ausgabe tokenisierter Fondsanteile auf DLT-Basis.
  • Das hybride Modell erlaubt Vermögensverwaltern die Tokenisierung ausgewählter Anteilsklassen innerhalb bestehender UCITS- oder AIF-Strukturen ohne grundlegende operative Anpassungen.
  • Die DLT-Plattform mit Whitelist stellt Nachverfolgbarkeit und Zugangskontrolle sicher und unterstützt Clearstreams Strategie zur Integration digitaler und traditioneller Finanzinstrumente.

Regulierter DLT-Rahmen für Fondsanteile

Wie berichtet von Deutsche Börse mitteilte, ermöglicht Clearstream Vermögensverwaltern die sichere Ausgabe tokenisierter Fondsanteile auf Basis von Distributed-Ledger-Technologie. Die Zulassung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF, erlaubt es Clearstream, unter Luxemburgs Blockchain Law IV als Control Agent zu agieren.

Der Control Agent handelt im Auftrag des Fonds-Emittenten und überwacht die Integrität der tokenisierten Emission. Anders als ein herkömmlicher Registerführer oder Kontoführer verwaltet er das zentrale Emissionskonto auf einem Distributed Ledger, verfolgt die Haltekette über beteiligte Kontoführer hinweg und stellt die fortlaufende Abstimmung zwischen dem ausgegebenen Gesamtvolumen und den gehaltenen Positionen sicher.

Nach Angaben des Unternehmens beruht das Angebot auf einem hybriden Modell. Vermögensverwalter müssen weder ein neues Fondsvehikel auflegen noch ihr operatives Modell grundlegend umbauen, sondern können ausgewählte Anteilsklassen innerhalb bestehender UCITS- oder AIF-Strukturen tokenisieren. Transferstellen, Fondsadministratoren, Verwahrstellen und Depotbanken behalten dabei ihre bisherigen Kernaufgaben, während Clearstream die konforme Emissions- und Kontrollschicht auf DLT-Basis bereitstellt.

Auswirkungen auf digitale Fondsinfrastruktur

Der Control-Agent-Service ist für den Betrieb auf einer vollständig integrierten DLT-Plattform ausgelegt, vorbehaltlich des Abschlusses weiterer regulatorischer Prozesse bei der CSSF. Die zugangsbeschränkte DLT-Umgebung soll das Emissionskonto sowie die kontrollierte Zeichnung, Übertragung und Rückgabe tokenisierter Fondsanteile auf Basis validierter Instruktionen unterstützen.

Eine Whitelist für Konten stellt sicher, dass nur autorisierte Wertpapierkonten Anteile halten oder empfangen können. Zugleich ermöglicht die DLT-Infrastruktur eine vollständige Nachverfolgbarkeit aller Positionen und Übertragungen, wodurch eine Verbindung zwischen DLT-basierter Fonds-Emission und dem etablierten Fondsökosystem entsteht.

Für Clearstream ist der Start des Dienstes ein weiterer Schritt in der Strategie, digitale Vermögenswerte zu industrialisieren und traditionelle, hybride und vollständig DLT-native Finanzinstrumente parallel nutzbar zu machen. Das Angebot ergänzt die breitere Digitalisierungsstrategie von Clearstream Fund Services mit Lösungen wie Vestima Digital und Digital Transfer Agent und soll Marktteilnehmern einen geordneten, risikokontrollierten Übergang in tokenisierte Kapitalmärkte ermöglichen.

Philippe Mueller, Head of Digital Products and Transformation bei Clearstream Fund Services, sagt, Tokenisierung schaffe dann echten Mehrwert, wenn neue Technologie in eine vertrauenswürdige und belastbare Marktinfrastruktur eingebettet werde. Er sieht in Luxemburgs Blockchain Law IV die rechtliche Klarheit, auf die der Markt gewartet habe, und bezeichnet die Zulassung als Control Agent als konformen Einstiegsweg für Vermögensverwalter in die On-Chain-Emission.

In unserem früheren Beitrag zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren in Deutschland haben wir berichtet, dass der Rechtsausschuss des Bundestags einen geänderten Gesetzentwurf gebilligt hat, der digitale Beurkundungen im Gesellschaftsrecht auf weitere Vorgänge ausdehnen soll. Im Fokus standen dabei unter anderem die Einbeziehung der Abtretung von GmbH-Anteilen sowie eine frühere Evaluation der Neuregelung, bevor das Plenum im Oktober 2026 abschließend beraten soll.

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