EBA führt Aktualisierung des Meldewesens für IFRS 18 und Pillar-3-Offenlegungen ein
Europäische Kreditinstitute und andere beaufsichtigte Institute erhalten die erste technische Phase des Melde- und Offenlegungsrahmens 4,4 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der auf eine frühere IFRS-18-konforme Berichterstattung und aktualisierte Pillar-3-Anforderungen abzielt. Das Paket umfasst zudem Änderungen im Zusammenhang mit ESG-Offenlegungen, Abwicklungsplanung, Liquiditätsmeldungen von Drittlandzweigstellen und der AMLA-Datenerhebung vor einer zweiten Phase, die Anfang 2027 erwartet wird.
Das Wichtigste
- Das technische Paket für EBA-Release 4,4 führt überarbeitete XBRL-Taxonomien, Validierungsregeln und aktualisierte Data Point Models für neue Offenlegungspflichten gemäß IFRS 18 und Pillar 3 ein.
- Zu den wichtigsten Änderungen gehören ein neues, an IFRS 18 ausgerichtetes FINREP-Modul für Erträge und Aufwendungen, aktualisierte Offenlegungen zu ESG- und Beteiligungspositionen sowie Korrekturen an der Liquiditätsmeldevorlage E 09.02.
- Phase 1 konzentriert sich auf Kostensenkungen und die Vereinfachung der Compliance; Phase 2 wird Anfang 2027 erwartet und soll eine umfassendere Vereinfachung der aufsichtlichen Berichterstattung sowie zusätzliche Vorteile bringen.
Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.
Technisches Paket legt Umfang der Phase 1 fest
Wie von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde berichtet, umfasst das endgültige technische Paket für Release 4,4 das Data Point Model, Validierungsregeln für Meldeanforderungen und XBRL-Taxonomien für neue und geänderte Offenlegungs- und Meldepflichten.Das Paket für Phase 1 konzentriert sich darauf, eine frühere IFRS-18-konforme Berichterstattung zu ermöglichen und die Anwendung der Pillar-3-Offenlegungsanforderungen zu unterstützen. Laut EBA soll dies die Meldekosten für Institute senken und die Compliance im Vorfeld eines umfassenderen Pakets zur Vereinfachung der aufsichtlichen Berichterstattung erleichtern, das derzeit finalisiert wird.
Zu den zentralen Elementen zählen aktualisierte Pillar-3-Offenlegungsanforderungen zu ESG-Risiken, Beteiligungspositionen und Shadow-Banking-Positionen. Das Release fügt zudem ein neues, an IFRS 18 ausgerichtetes FINREP-Modul für Erträge und Aufwendungen hinzu und umfasst die EZB-Datenerhebung zu FINREP-Datenpunkten für weniger bedeutende Institute.
Weitere Änderungen umfassen technische Anpassungen und Korrekturen für die Abwicklungsplanung, MREL-Entscheidungen und Pillar-3-Offenlegungsvorlagen sowie Korrekturen an der Liquiditätsmeldevorlage E 09.02 für Drittlandzweigstellen, nachdem Unstimmigkeiten in der Taxonomie und im DPM festgestellt wurden. Das Paket enthält außerdem Eignungsvorlagen und überarbeitete Vorlagen für die Datenerhebung zur AMLA-Risikobewertung 2027.
Nächste Phase zielt auf umfassendere Vereinfachung ab
Die EBA erklärt, dass das endgültige Paket Rückmeldungen aus der Stakeholder-Prüfung der am 24. Juli 2026 veröffentlichten Entwurfsversion berücksichtigt. Dieses Release bildet Phase 1 der Version 4,4, während die zweite Phase Anfang 2027 erwartet wird.Diese spätere Phase soll die verbleibenden Elemente der am 10. April 2026 veröffentlichten Konsultation der Behörde zu einer umfassenden Vereinfachung der aufsichtlichen Berichterstattung abdecken, die zwischen April und Juli 2026 konsultiert wurde. Laut EBA soll der nächste Schritt den meldenden Instituten erhebliche zusätzliche Vereinfachungsvorteile bringen.
Die Behörde aktualisiert zudem FAQs, die erstmals im November 2025 veröffentlicht wurden, und ergänzt Leitlinien zur Berichterstattung von Drittlandzweigstellen, zur AMLA-Berichterstattung, zur IFRS-18-Berichterstattung und zur Nutzung der Konvertierungsdatei. Die Ergänzungen sollen Unternehmen bei der Vorbereitung auf den überarbeiteten Melde- und Offenlegungsrahmen unterstützen.
Anreize im Haushalt 2027 für die Unternehmenstransformation wurden bereits in unserer Publikation behandelt, wobei Maßnahmen wie beschleunigte Abschreibungen, Investitionssteuervergünstigungen für grüne Technologie und Automatisierung sowie ein höherer Mindestlohn zur Steigerung der Produktivität hervorgehoben wurden. Wir wiesen auch auf die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeitsinstrumenten wie der CO2-Bepreisung hin und ordneten sie als Hebel für Resilienz und langfristige Wettbewerbsfähigkeit ein, statt sie lediglich als Compliance-Belastungen zu betrachten.
- Forex
- Crypto