SNB und Finanzdepartement verlängern Gewinnverteilung bis 2030
Die Schweiz regelt die Ausschüttung von Nationalbankgewinnen für die Jahre 2026 bis 2030 neu und hält dabei an den bisherigen Modalitäten fest. Sofern es die Finanzlage der Schweizerischen Nationalbank zulässt, können Bund und Kantone weiterhin bis zu 6 Milliarden Franken pro Jahr erhalten.
Das Wichtigste
- Die Schweizerische Nationalbank und das Eidgenössische Finanzdepartement haben eine Gewinnverteilungsvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2030 mit maximal 6 Milliarden Franken Ausschüttung pro Jahr abgeschlossen.
- Die Ausschüttung besteht aus einem Grundbetrag von 2 Milliarden Franken ab einem Reingewinn von mindestens 2 Milliarden Franken sowie Zusatzausschüttungen bei höheren Gewinnschwellen bis 40 Milliarden Franken.
- Ab 2026 senkt die SNB die Mindestzuweisung an Rückstellungen von 10% auf 8%, was mehr Gewinn für Ausschüttungen an Bund und Kantone ermöglicht.
Vereinbarung zur Ausschüttung ab 2026
Wie die Schweizerische Nationalbank mitteilt, haben das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB eine neue Vereinbarung über die Gewinnverteilung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 unterzeichnet.Die neue Regelung gilt ab dem Geschäftsjahr 2026 und ersetzt die Vereinbarung von 2021, die für die Jahre 2020 bis 2025 gültig ist. Der maximale Ausschüttungsbetrag bleibt bei 6 Milliarden Franken pro Jahr.
Dieser Höchstbetrag setzt sich aus einem Grundbetrag von 2 Milliarden Franken zusammen, der bei einem Reingewinn von mindestens 2 Milliarden Franken ausgeschüttet wird. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde Franken, sofern der Reingewinn die Schwellen von 10 Milliarden, 20 Milliarden, 30 Milliarden und 40 Milliarden Franken erreicht.
Folgen für Bund, Kantone und Bilanzpolitik
Nach dem Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus dem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die für die Geldpolitik erforderlichen Währungsreserven zu sichern. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren verbesserten Eigenkapitalsituation senkt die SNB die Mindestzuweisung an diese Rückstellungen ab dem Geschäftsjahr 2026 von 10% auf 8%, vorbehaltlich der jährlichen Genehmigung durch den Bankrat.Der nach diesen Zuweisungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für Ausschüttungen an Bund und Kantone zur Verfügung. Mit der mehrjährigen Vereinbarung wollen das Finanzdepartement und die SNB die Ausschüttungsströme mittelfristig verstetigen; die Kantone wurden nach Angaben der Beteiligten vorab über die neue Vereinbarung informiert.
In unserem früheren Beitrag zur Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung 2026 haben wir erläutert, wie der Bund und die Länder ihre Anteile im Rahmen einer geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes anpassen wollen. Dabei geht es um Verschiebungen zugunsten zusätzlicher Mittel für die Länder (u. a. für den Öffentlichen Gesundheitsdienst), während der Bund unter dem Strich mit Mindereinnahmen rechnet, die bereits im Haushalt eingeplant sind.
Neueste Switzerland Nachrichten
- Forex
- Crypto