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Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat 38 Zivilklagen gegen Unternehmen eingereicht, die sich als legitime Anlageberater ausgegeben haben. Einige der Beklagten waren im Kryptosektor tätig und nutzten gefälschte SEC-Zertifikate, um den Anschein zu erwecken, bei der US-Behörde registriert zu sein.
Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.
Zu den Beklagten zählen CryptoOrbit, Ftaexchange, Pinnacle Crypto Exchange, Quantum Financial Institute und RBH Infinity Exchange. Laut SEC reichten die Unternehmen zwischen 2025 und 2026 falsche oder nicht belegte Angaben in den Form ADV-Meldungen für Anlageberater ein.
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Einige der Projekte verbreiteten zudem Werbematerialien, in denen sie behaupteten, bei der SEC registriert zu sein. Auf bestimmten Webseiten wurden gefälschte behördliche Zertifikate angezeigt, obwohl die Unternehmen den behaupteten Registrierungsstatus nie erlangt hatten.
Laut der Aufsichtsbehörde machten die Beklagten falsche Angaben zu ihren Adressen, Eigentümerstrukturen und weiteren Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit. Einige Unternehmen behaupteten zudem, dass die Abschlüsse verbundener privater Fonds geprüft worden seien, doch die genannten Prüfer waren in öffentlichen Bundes- oder Landesregistern nicht auffindbar.
Pinnacle Crypto Exchange bewarb den Handel mit digitalen Vermögenswerten und behauptete, im Einklang mit US-Regulierungsanforderungen zu agieren. Quantum Financial Institute stellte sich als registrierter Anlageberater dar und nutzte ein gefälschtes SEC-Zertifikat zur Untermauerung dieser Behauptung.
Ftaexchange bewarb Handel und Verwahrung digitaler Vermögenswerte und gab ebenfalls an, bei der SEC registriert zu sein. Weitere Beklagte nutzten ähnliche Behauptungen, um Investment- und Krypto-Produkte zu vermarkten.
Die Aufsichtsbehörde wirft den Beklagten Verstöße gegen die Abschnitte 204(a) und 207 des Investment Advisers Act vor. In den Klagen wird die Höhe möglicher Anlegerverluste nicht genannt.
Im Rahmen ihrer Ermittlungen versuchte das SEC-Personal, viele der Unternehmen zu kontaktieren, doch einige der angegebenen Telefonnummern waren abgeschaltet oder gehörten zu nicht verbundenen Organisationen. An einige der aufgeführten Adressen gesandte Schreiben kamen als unzustellbar zurück.
Einige Beklagte behaupteten, aus Colorado zu operieren, obwohl sie an den angegebenen Adressen tatsächlich nicht präsent waren. Die SEC stellte zudem fest, dass ausländische IP-Adressen genutzt wurden, um auf das Einreichungssystem der Behörde zuzugreifen.
Die SEC strebt vor Bundesgericht dauerhafte Unterlassungsverfügungen und zivilrechtliche Geldstrafen an. Auf Anweisung der Behörde hat FINRA bereits die nicht konformen Formulare der Unternehmen aus der öffentlichen Datenbank für Anlageberater entfernt.
Unterdessen treibt die SEC Änderungen der Regeln zur Verwahrung von digitalen Vermögenswerten durch Anlageberater und Fonds voran. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden am 25. August dem White House Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA) zur Prüfung vorgelegt.
Die neuen Regeln sollen klarstellen, wie Anlageberater und Unternehmen die Krypto-Vermögenswerte ihrer Kunden im Einklang mit den SEC-Anforderungen verwahren können. Der vollständige Vorschlag wurde noch nicht veröffentlicht, da das Dokument nach der Prüfung durch das Weiße Haus zunächst an die Kommission zurückgegeben werden muss, bevor eine weitere Genehmigung und öffentliche Konsultation erfolgen kann.
Zuvor hatten wir berichtet, dass die SEC auch Regulation Crypto Assets vorantreibt, einen Vorschlag zur Schaffung eines eigenen Rahmens für die Kapitalbeschaffung von Krypto-Projekten. Die Initiative würde spezifische Anforderungen für Angebote und Offenlegungen digitaler Vermögenswerte einführen, um den Anlegerschutz zu stärken.