Französische Abgeordnete lehnen Steuern auf nicht realisierte Krypto-Gewinne ab

Französische Abgeordnete lehnen Steuern auf nicht realisierte Krypto-Gewinne ab
Frankreich lehnt Krypto-Wegzugssteuern trotz Haushaltsverzögerungen ab

​Französische Abgeordnete haben zwei Vorschläge abgelehnt, nicht realisierte Kryptowährungsgewinne bei einem Wegzug von Anlegern ins Ausland zu besteuern. Eine weitere Verzögerung hat die Verhandlungen über den französischen Haushalt 2027 unterbrochen. In der Nationalversammlung sind noch Hunderte Änderungsanträge offen, sodass mehrere weitere geplante Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen ungeklärt bleiben.

Das Wichtigste

  • Frankreich lehnte zwei Vorschläge zur Wegzugsbesteuerung von Kryptowährungen ab.
  • Die Haushaltsabstimmung wurde bei 758 offenen Änderungsanträgen vertagt.
  • Meldepflichten für Wallets und Änderungen bei der Stablecoin-Besteuerung bleiben ungeklärt.

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Die Nationalversammlung verschob die Abstimmung über den Einnahmenteil des Haushalts zum zweiten Mal. Nach der Sitzung am Montag standen noch 758 Änderungsanträge zur Beratung an. Die Abgeordneten sollten die Debatte am 3. November wieder aufnehmen, wie crypto.new s berichtete. Zuvor war die Abstimmung bereits am 20. Oktober vertagt worden, als noch mehr als 2.000 Änderungsanträge offen waren.

Abgeordnete lehnen Steuern auf nicht realisierte Krypto-Gewinne ab

Der erste abgelehnte Änderungsantrag, eingebracht von Nicolas Sansu, hätte Frankreichs bestehende Wegzugsbesteuerung auf bestimmte Kryptowährungsbestände ausgeweitet. Der Vorschlag umfasste infrage kommende Vermögenswerte, die direkt, über Börsen oder in selbstverwahrten Wallets gehalten werden. Er zielte auf nicht realisierte Gewinne ab, wenn qualifizierte Anleger ihren steuerlichen Wohnsitz ab dem 1. Januar 2027 ins Ausland verlegen.

Die Abgeordneten lehnten die Maßnahme am 30. Oktober mit 55 zu 27 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Auch ein separater Vorschlag von Mickaël Bouloux scheiterte: 31 Stimmen dafür, 60 dagegen. Der Änderungsantrag zielte auf Haushalte mit Kryptowährungsbeständen von mehr als 800.000 € sowie auf Anleger ab, die mindestens sechs der vorangegangenen 10 Jahre in Frankreich gelebt hatten.

Meldepflichten für Wallets und Stablecoin-Regeln bleiben ungeklärt

Weitere steuerliche Maßnahmen für Kryptowährungen werden trotz der Ablehnung der Vorschläge zur Wegzugsbesteuerung noch beraten. Ein Vorschlag würde Personen mit selbstverwahrten digitalen Vermögenswerten im Wert von mindestens 100.000 € verpflichten, diese Bestände den Steuerbehörden zu melden. Bei Nichteinhaltung könnten Strafen von bis zu 10.000 € verhängt werden; die Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft.

Die Abgeordneten erwägen außerdem eine Steuerbefreiung für Kryptowährungszahlungen von insgesamt höchstens 1.000 € pro Jahr. Ein weiterer Änderungsantrag, der während der parlamentarischen Beratung am 16. Oktober angenommen wurde, würde bestimmte Umwandlungen in fiatgedeckte Stablecoins steuerpflichtig machen. Nach den geltenden Regeln sind infrage kommende Kryptowährungstauschgeschäfte im Allgemeinen möglich, ohne unmittelbar die Kapitalertragsteuer auszulösen. Die geplante Änderung wäre daher für aktive Anleger bedeutsam.

Haushaltsfrist erhöht die Unsicherheit für Anleger

Die Nationalversammlung hat bis Mitternacht am 17. November Zeit, die erste Lesung des Haushalts abzuschließen. Lehnt sie den Einnahmenteil ab, würden die in dieser Phase angenommenen Änderungsanträge nicht zusammen mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf an den Senat weitergeleitet. Für das gesamte Haushaltsverfahren gilt eine verfassungsrechtliche Frist bis zum 17. Dezember.

Für Anleger in Kryptowährungen bedeutet die Ablehnung der Wegzugssteuern, dass zwei unmittelbar anstehende Vorschläge vom Tisch sind. Frankreichs umfassendere Haltung zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte ist damit jedoch nicht geklärt. Für Meldepflichten, Stablecoin-Transaktionen und kleinere Kryptowährungszahlungen könnten weiterhin neue Regeln gelten. Bei Hunderten noch offenen Änderungsanträgen hängt die endgültige Ausgestaltung von den weiteren parlamentarischen Verhandlungen und der anschließenden Gesetzesverabschiedung ab.

Zuvor berichteten wir, dass Frankreich einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des automatischen Austauschs von Steuerdaten zu Krypto voranbringt.

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