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Der digitale Euro rückt näher an die Realität. Die EZB sagt, er könnte den Europäern ein gemeinsames Zahlungsmittel bieten, ohne dass sie so stark auf ausländische Anbieter angewiesen sind. Doch könnte Ihr Geld irgendwann mit Regeln darüber versehen sein, wo und wie Sie es ausgeben dürfen?
Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.
EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone bekräftigte diese Woche das Plädoyer für den digitalen Euro und warnte, dass Europa eine stärkere Fragmentierung riskiere, da Geld und Finanzanlagen zunehmend digital werden. Europa verfügt weiterhin über kein eigenes digitales Zahlungsmittel, das im gesamten Euroraum funktioniert, während ein großer Teil seiner Zahlungsinfrastruktur von nichteuropäischen Anbietern abhängt.
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Die EZB argumentiert, dass ein gemeinsames System diese Abhängigkeit verringern und europäischen Banken eine Infrastruktur für den Wettbewerb im digitalen Zahlungsverkehr bieten könnte. „Unser Ziel ist es nicht, die Rolle der Banken zu übernehmen“, sagte Cipollone. „Im Gegenteil: Der digitale Euro würde Banken mit der Infrastruktur ausstatten, die sie benötigen, um im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig zu sein, und ihnen helfen, die Reichweite und Einsatzmöglichkeiten ihrer eigenen Lösungen auszubauen.“
Für das Projekt ist weiterhin eine EU-Gesetzgebung erforderlich; anschließend würde die EZB eine endgültige Entscheidung über die Ausgabe treffen. Ein Pilotprojekt soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 beginnen. Vorbereitungen für eine mögliche erste Ausgabe im Jahr 2029 laufen bereits.
Ein 20-Euro-Schein weiß nicht, wem er gehört, wo er ausgegeben wird oder was damit gekauft wird. Digitales Geld kann sich theoretisch anders verhalten, indem Regeln festlegen, wo, wann oder unter welchen Bedingungen es verwendet werden darf.
Beschränkungen dafür, wie Geld ausgegeben werden darf, sind nichts Neues. Regierungen begrenzen bestimmte finanzielle Unterstützungsleistungen bereits auf zugelassene medizinische Dienstleistungen oder Produkte, während Geschenkkarten möglicherweise nur bei bestimmten Unternehmen funktionieren. In diesen Fällen gehört die Beschränkung jedoch zu einem bestimmten Programm oder Zahlungsprodukt und nicht zum gewöhnlichen Geld selbst.
Digitales Geld könnte theoretisch auch ein Ablaufdatum haben. Bestimmte Beträge könnten nur für einen begrenzten Zeitraum nutzbar gemacht werden, was die Menschen möglicherweise dazu bewegen würde, Geld auszugeben, statt es zu sparen. Bargeld verfügt über keinen vergleichbaren eingebauten Mechanismus: Ein Geldschein verliert seinen Wert nicht einfach deshalb, weil er zu lange in Ihrer Brieftasche liegt.
Die EZB sagt, der digitale Euro werde beides nicht tun. Er werde kein „programmierbares Geld“ sein, nicht verfallen und keine integrierten Regeln enthalten, die bestimmen, wo, wann oder was Menschen kaufen dürfen.
Obwohl die EZB programmierbares Geld ablehnt, soll der digitale Euro bedingte Zahlungen unterstützen. Der Unterschied ist relativ einfach: Die Zahlung kann Anweisungen enthalten, ohne das Geld selbst zu verändern.
Stellen Sie sich vor, Sie bestellen online ein neues Smartphone. Anstatt sofort zu bezahlen und dann auf die Lieferung zu warten, könnte die Transaktion so gestaltet werden, dass das Geld automatisch freigegeben wird, sobald das Smartphone eintrifft. Die digitalen Euro selbst blieben uneingeschränkt, während der Nutzer freiwillig eine Bedingung für diese konkrete Transaktion festlegt.
Die EZB hat weitere mögliche Anwendungsfälle erörtert, darunter automatische Rückerstattungen nach Reiseunterbrechungen und Pay-per-Use-Dienste. In jedem Fall gilt die Bedingung für eine bestimmte Transaktion und legt nicht fest, wie die digitalen Euro anschließend ausgegeben werden dürfen.
Der Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Bargeld und digitalem Geld. Wenn jemand einem Händler einen 20-Euro-Schein übergibt, muss kein Zahlungsunternehmen die Transaktion verarbeiten. Elektronische Zahlungen benötigen eine Infrastruktur, wodurch sich die Frage stellt, wer die dabei entstehenden Informationen einsehen kann.
Die EZB sagt, dass das Eurosystem einzelne Nutzer anhand ihrer Zahlungen in digitalen Euro nicht direkt identifizieren können werde. Banken und Zahlungsdienstleister würden weiterhin Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und andere Compliance-Prüfungen durchführen, ähnlich wie bereits bei herkömmlichen elektronischen Zahlungen. Zahlungen in digitalen Euro offline sollen einen höheren Datenschutz bieten.
Die EZB betont außerdem, dass der digitale Euro Bargeld ergänzen und nicht ersetzen würde. Das ist wichtig, weil Bargeld seinen Datenschutz teilweise seiner physischen Beschaffenheit und nicht einer politischen Entscheidung verdankt. Ein Geldschein benötigt keine Datenbank, um zu vergessen, wer ihn ausgegeben hat, während Datenschutzvorkehrungen bewusst in ein digitales System integriert werden müssen.
Die derzeitige Position der EZB ist eindeutig: Der digitale Euro wird nicht verfallen und nicht bestimmen, was Menschen kaufen dürfen. Diese Schutzvorkehrungen sind letztlich jedoch Entscheidungen über Gestaltung und Politik. Regierungen ändern sich, Gesetze ändern sich und die Technologie entwickelt sich weiter.
Vorerst werden die Grenzen gezogen, noch bevor der digitale Euro überhaupt existiert. Die interessantere Frage könnte Jahre später aufkommen, wenn Europa sich an seine Nutzung gewöhnt hat und entschieden werden muss, was das System tun dürfen sollte – und was nicht.
Das bedeutet nicht, dass der digitale Euro letztlich zu programmierbarem Geld werden wird. Doch während Geld zu Software wird, müssen sich die Menschen möglicherweise zunehmend mit etwas auseinandersetzen, worüber ein 20-Euro-Schein sie nie nachdenken ließ: nicht nur darüber, wer ihr Geld ausgibt, sondern auch darüber, wozu ihr Geld technisch fähig ist.