EBA erlaubt Banken während der Übergangsphase 2027 die Nutzung von IAS 1 oder IFRS 18 für die aufsichtsrechtliche Gewinn- und Verlustberichterstattung
Die europäischen Bankenaufsichtsbehörden legen vor der Einführung von IFRS 18 am 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Berichtsansatz fest. Die Maßnahme ermöglicht es Instituten, für aufsichtsrechtliche Meldebögen entweder das aktuelle IAS-1-Format oder den neuen Standard zu verwenden, bis die geänderten technischen Standards voraussichtlich ab dem Referenzzeitraum September 2027 gelten.
Das Wichtigste
- Institutionelle Melder können ab Januar 2027 bis zur Anwendung der überarbeiteten technischen Standards für die aufsichtsrechtliche Gewinn- und Verlustberichterstattung zwischen IAS 1 und IFRS 18 wählen.
- Bedeutende Institute können während der Übergangsphase die im technischen Paket der EBA, Version 4,4, Phase 1, veröffentlichten, an IFRS 18 ausgerichteten FINREP-Meldebögen freiwillig nutzen.
- Nationale zuständige Behörden werden Daten zu den gewählten Berichtsoptionen erheben und damit die Agenda der EZB zur Straffung der Aufsicht unterstützen, bis die neuen Standards Ende 2027 vollständig in Kraft treten.
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Option für die Übergangsberichterstattung 2027
Wie die EZB-Bankenaufsicht unter Berufung auf die Europäische Bankenaufsichtsbehörde berichtet, haben Institute ab Januar 2027 die Möglichkeit, aufsichtsrechtliche Meldebögen nach IAS 1 oder IFRS 18 einzureichen, bis die geänderten technischen Durchführungsstandards Anwendung finden. Der Ansatz folgt der am 8. Juli 2026 veröffentlichten EBA-Stellungnahme und soll den operativen Aufwand für die parallele Pflege zweier separater Darstellungsformate für Gewinn und Verlust während des Übergangs verringern.Die Regelung gilt sowohl für bedeutende als auch für weniger bedeutende Institute, wobei weniger bedeutende Institute diese Option nur nutzen können, wenn ihre nationalen zuständigen Behörden dies in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gestatten. Bedeutende Institute, die in den Anwendungsbereich der ITS der EBA fallen, können zudem die an IFRS 18 ausgerichteten FINREP-Meldebögen, die von der EBA im technischen Paket Version 4,4, Phase 1, veröffentlicht wurden, freiwillig verwenden.
Aufsichtliche Auswirkungen im Bankensektor
Dieselbe Flexibilität gilt auch für bedeutende Institute, die der EZB-FINREP-Verordnung unterliegen, welche zur Berücksichtigung der durch IFRS 18 eingeführten Änderungen angepasst werden soll. Bis dahin können Institute, die dieser Verordnung unterliegen, für weitere Leitlinien die EBA-Stellungnahme zusammen mit Anhang A oder Anhang B verwenden, je nachdem, was zutrifft.Für die Aufsichtsbehörden soll die vorübergehende Wahlmöglichkeit die umfassendere Reformagenda der EZB zur Straffung der Aufsicht unterstützen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit sichern. Die nationalen zuständigen Behörden sollen von den Instituten Informationen darüber einholen, welche Berichtsoption sie wählen, damit die Aufsichtsbehörden den Übergang steuern können, bevor die überarbeiteten Standards später im Jahr 2027 in Kraft treten.
Unsere frühere Berichterstattung über das vorgeschlagene IWF-Kreditprogramm für Bangladesch beleuchtete die Verhandlungen über ein Paket von $4,5 Milliarden bis $5 Milliarden, das an eine stärkere Steuererhebung und Reformen im Finanzsektor geknüpft ist. Wir wiesen auf den Fokus des IWF hin, die Einnahmenmobilisierung ausgehend von einer sehr niedrigen Einnahmenquote von 7% des BIP zu erhöhen, einen restriktiven geldpolitischen Kurs zur Eindämmung der Inflation beizubehalten und Reformen zur Stabilisierung der Banken sowie zur Stärkung der makroökonomischen Widerstandsfähigkeit umzusetzen.
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