Pavlo Kot

EU-Märkte stellen im Oktober 2027 auf T+1-Abwicklung um, da ESMA Regeln finalisiert

EU-Märkte stellen im Oktober 2027 auf T+1-Abwicklung um, da ESMA Regeln finalisiert
EU legt Datum für Umstellung auf T+1 fest

Der europäische Wertpapiermarkt tritt in die Umsetzungsphase seiner Umstellung auf die T+1-Abwicklung ein, nachdem der Regulierungsrahmen vor dem Wechsel im Oktober 2027 nun abgeschlossen ist. Der nächste wichtige Meilenstein folgt am 7. Dezember 2026, wenn Wertpapierfirmen und ihre Kunden neue Anforderungen an Zuteilungen und Bestätigungen erfüllen müssen.

Das Wichtigste

  • Die Europäische Union wird am 11. Oktober 2027 die T+1-Abwicklung einführen und verlangt von Marktteilnehmern, technische Vorbereitungen abzuschließen und unverzüglich mit Tests zu beginnen.
  • Ab dem 7. Dezember 2026 müssen Wertpapierfirmen die Anforderungen an Zuteilungen und Bestätigungen erfüllen, die – außer bei vorübergehenden technischen Störungen – die Nutzung standardisierter, elektronischer und maschinenlesbarer Kommunikationskanäle vorschreiben.
  • ESMA hat regulatorische Standards und den Umsetzungsfahrplan finalisiert, wobei sie eine höhere Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Märkte betont und die dringende operative Bereitschaft der Branche für den Übergang 2027 hervorhebt.

Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.

Umsetzungszeitplan und Compliance-Schritte

Wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde berichtet, wird die Europäische Union am 11. Oktober 2027 auf die T+1-Abwicklung umstellen, und Marktteilnehmer sollen nun die technischen Vorbereitungen entlang der Handels- und Abwicklungskette abschließen. Laut ESMA sollten Unternehmen ihre Bereitschaft in ihren gesamten Ökosystemen bewerten und so bald wie möglich mit Tests beginnen, um einen geordneten Übergang zu unterstützen.

Mit der Veröffentlichung der regulatorischen technischen Standards und der ESMA-Leitlinien zu standardisierten Verfahren und Messaging-Protokollen ist das Regelwerk für die Umstellung nun vorhanden. Ab dem 7. Dezember 2026 müssen Wertpapierfirmen und ihre Kunden die neuen Anforderungen an Zuteilungen und Bestätigungen erfüllen, die im Rahmen der geänderten RTS zur Abwicklungsdisziplin eingeführt wurden.

Die überarbeiteten Leitlinien schreiben die Nutzung elektronischer, standardisierter Kommunikationskanäle, internationaler Messaging-Standards und maschinenlesbarer Kommunikationsmethoden vor. Laut ESMA gilt eine Ausnahme nur bei vorübergehenden technischen Störungen.

Markteffizienz und Bereitschaft der Branche

ESMA-Vorsitzende Verena Ross erklärt, der Übergang zähle zu den bedeutendsten jüngsten Initiativen zur Marktstruktur für den Block und werde voraussichtlich die Effizienz und internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Märkte verbessern. Sie sagt, der Umsetzungsfahrplan sei klar, und die endgültigen regulatorischen Leitlinien gäben nun allen Teilnehmern der Handels- und Abwicklungskette eine Grundlage, sich auf die Frist 2027 vorzubereiten.

Ross erklärt außerdem, dass eine erfolgreiche Umstellung auf T+1 von der gemeinsamen Umsetzung durch die Branche und öffentliche Behörden abhänge. Dadurch verlagert sich der unmittelbare Fokus auf die operative Bereitschaft der Unternehmen, einschließlich der Aktualisierung von Systemen und Prozessen sowie der Prüfung der Vorbereitungen im Einklang mit den Empfehlungen des EU-T+1-Branchenkomitees.

In unserem früheren Artikel über Mario Draghis Warnung vor den Risiken einer restriktiven Geldpolitik erläuterten wir, wie Zinssätze über dem Wachstum die Schuldendynamik verschärfen und letztlich die für langfristige Resilienz erforderlichen Investitionen untergraben können. Der Artikel argumentierte, dass Zentralbanken der Inflationsbekämpfung Priorität einräumen sollten, ohne dem Wachstum unnötig zu schaden, und hob die Bedeutung einer klareren Kommunikation der Geldpolitik sowie umfassenderer EU-Maßnahmen hervor – etwa einer stärkeren Marktintegration und gezielter Investitionsförderung –, um Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

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