Schweizer Sanktionsdatenbank übernimmt UNO-Änderung zu ISIL- und Al-Kaida-Liste
Die Schweiz passt ihre Sanktionsvorgaben für Personen, Unternehmen und Organisationen mit Verbindungen zu ISIL (Da'esh) und Al-Kaida nach einem UNO-Beschluss an. Die aktualisierte Liste gilt hierzulande direkt und verschärft für Finanzintermediäre die Pflicht, Vermögenswerte zu sperren und betroffene Geschäftsbeziehungen zu melden.
Das Wichtigste
- Das SECO passt am 16. Oktober 2026 die Schweizer Sanktionsdatenbank SESAM an die UNO-Änderung zur ISIL- und Al-Kaida-Liste an.
- Finanzintermediäre müssen sämtliche Vermögenswerte sanktionierter Personen sperren und betroffene Geschäftsbeziehungen dem SECO melden.
- Die Anpassung verschärft den regulatorischen Druck auf den Schweizer Finanzsektor, internationale Sanktionsentscheide zügig in Compliance-Prozesse einzubinden.
Umsetzung der UNO-Anpassung in der Schweiz
Wie FINMA mitteilt, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, eine Änderung der Sanktionsliste zur Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Bezug zu ISIL (Da'esh) und Al-Kaida veröffentlicht.Das zuständige UNO-Sanktionskomitee ändert die Liste mit Beschluss vom 15. Oktober 2026. Diese Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO passt deshalb am 16. Oktober 2026 die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM, SECO Sanctions Management, an und publiziert die Anpassung auf seiner Internetseite.
Folgen für Finanzintermediäre und Compliance
Finanzintermediäre sind nach den Vorgaben der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO betroffene Geschäftsbeziehungen zu melden.Die Meldung an das SECO entbindet Institute nicht von weitergehenden Abklärungen bei Verdachtsmomenten gemäss Art. 6 GwG. Können diese nicht ausgeräumt werden, ist unverzüglich eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei nach Art. 9 GwG zu erstatten.
Für den Schweizer Finanzsektor unterstreicht die Anpassung den fortlaufenden regulatorischen Druck, internationale Sanktionsentscheide ohne Verzögerung in Screening-, Sperr- und Meldeprozesse zu übernehmen.
In unserem früheren Artikel über Gerhard Schröders Vergütung für sein Aufsichtsratsmandat bei der russischen Handelskette Hyperglobus haben wir erläutert, dass die Bezahlung offenbar über eine deutsche Gesellschaft abgewickelt wird, um direkte Zahlungen aus Russland zu vermeiden. Zudem wurde eingeordnet, wie Banken und Unternehmen Zahlungen im Umfeld verschärfter EU- und U.S.-Sanktionen blockieren können und welche politischen Folgen Schröders Russland-Bezüge weiterhin auslösen.
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