Deutschland lässt Tabaksteuer durch Gesetzesfehler vorzeitig in Kraft treten
Eine geplante Erhöhung der Tabaksteuer tritt in Deutschland bereits ab dem 21. Oktober um 0 Uhr in Kraft, obwohl sie erst zum 1. Januar 2027 starten sollte. Auslöser ist ein fehlerhaft formulierter Passus zum Inkrafttreten nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, der nun Produzenten, Zoll und Politik unter Handlungsdruck setzt.
Das Wichtigste
- Ein technischer Fehler im Tabaksteuergesetz führte dazu, dass die Steuererhöhung formal bereits ab dem 21. Oktober 2023 gilt statt ab 1. Januar 2027.
- Das Bundesfinanzministerium initiiert eine Korrektur und veranlasst, dass die Generalzolldirektion das Gesetz trotz Inkrafttretens vorerst nicht umsetzt.
- Die Tabaksteuer soll bis 2030 um mehr als 50 Prozent steigen, wodurch der Preis für eine 20er-Zigarettenpackung von rund acht Euro auf etwa zwölf Euro erhöht wird.
Fehler im Inkrafttreten zwingt Behörden zum Notbetrieb
Wie zuerst BILD berichtete, wurde das Gesetz am Vortag im Bundesanzeiger veröffentlicht und sieht sein Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung vor. Damit gilt die Steuererhöhung formal bereits ab dem 21. Oktober, obwohl im politischen Verfahren ein Start zum 1. Januar 2027 vorgesehen war.Dem Bundesfinanzministerium zufolge handelt es sich um einen technischen Fehler beim Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen. Das Ministerium erklärt, eine Berichtigung bereits angestoßen zu haben, geändert ist die Regelung nach dem vorliegenden Stand jedoch noch nicht.
Als Sofortmaßnahme informiert das Ministerium nach eigenen Angaben die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert. Damit wird das Gesetz zunächst nicht durch den Zoll durchgesetzt, obwohl es formal bereits gilt.
Belastung für Hersteller und Korrekturbedarf im Bundestag
Der Tabakverband VdR warnt vor unmittelbaren Folgen für Hersteller in Deutschland. Verbandschef Michael von Foerster sagt, ohne neue Steuerbanderolen dürften die Mitgliedsunternehmen nach der geltenden Rechtslage ab Mitternacht nicht mehr produzieren.Von Foerster fordert vom Bundesfinanzministerium noch am selben Tag eine Verlautbarung, die die Weiterproduktion erlaubt. Zudem müsse der Bundestag das Gesetz so schnell wie möglich korrigieren; als nächster Sitzungstermin wird der 2. November genannt.
Die Tabaksteuer soll ab dem 1. Januar 2027 stufenweise bis 2030 um mehr als 50 Prozent steigen. Betroffen sind neben Zigaretten auch Feinschnitt und Ersatzprodukte wie Tabakerhitzer, während der Preis für eine 20er-Packung Zigaretten bis 2030 auf gut zwölf Euro steigen soll, nach derzeit rund acht Euro.
Damit entsteht vorerst eine widersprüchliche Lage: Das neue Gesetz gilt formal, die neuen Tarife können mangels neuer Banderolen aber noch nicht angewendet werden. Für Branche und Verwaltung bleibt der Fall damit bis zu einer gesetzlichen Korrektur ein regulatorisches und operatives Risiko.
Unsere frühere Berichterstattung zur geplanten Tabaksteuererhöhung ab 2027 fasste zusammen, dass der Finanzausschuss des Bundestags dem Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes zugestimmt hat. Im Mittelpunkt standen der stufenweise Anstieg der Abgaben über mehrere Jahre, die erwarteten Mehreinnahmen sowie die politische Debatte über Gesundheitsschutz, Einnahmeziele und mögliche Ausweichbewegungen in den Schwarzmarkt.
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