EBA überarbeitet Governance-Leitlinien für Banken: einfachere und verhältnismäßigere Compliance
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde aktualisiert die Governance-Regeln für Banken in der EU nach den durch CRD VI eingeführten Änderungen. Der überarbeitete Rahmen soll die Compliance vereinfachen und die Anforderungen stärker an Größe, Art und Komplexität der Institute anpassen, ohne dabei robuste Aufsichtsstandards zu beeinträchtigen.
Das Wichtigste
- Die EBA hat die Leitlinien zur internen Governance an die Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) angepasst und dabei die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sowie die Governance von Zweigstellen aus Drittländern präzisiert.
- CRD VI führt eine ausdrückliche Zuordnung der Aufgaben von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen ein, die auf Rückmeldungen aus öffentlichen Konsultationen und Outreach-Aktivitäten beruht.
- Die endgültigen Leitlinien verringern den Compliance-Aufwand, indem sie die Vorgaben zur Aufgabenzuordnung weniger detailliert gestalten, die Regeln zu Interessenkonflikten vereinfachen und für Zweigstellen aus Drittländern sowie die Überwachung von Diversität mehr Verhältnismäßigkeit vorsehen.
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Aktualisierter Governance-Rahmen gemäß CRD VI
Wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde berichtet, stimmen die überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance den Aufsichtsrahmen mit der Richtlinie (EU) 2024/1619, auch CRD VI genannt, ab, durch die die Richtlinie 2013/36/EU geändert wird.Die Änderungen präzisieren die Erwartungen an interne Governance-Regelungen, darunter die Zuständigkeiten des Leitungsorgans, Organisationsstrukturen, den Umgang mit Interessenkonflikten und zentrale Elemente interner Kontrollsysteme. Sie behandeln außerdem Fälle, in denen die Funktionen des Vorsitzenden und des geschäftsführenden Organs kombiniert werden, und sehen einen eigenen Governance-Rahmen für Zweigstellen aus Drittländern vor.
CRD VI verschärft einige Governance-Anforderungen, darunter die Einführung einer Zuordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans und der Inhaber von Schlüsselfunktionen. Laut EBA berücksichtigt der endgültige Text auch Rückmeldungen von Interessengruppen, die im Rahmen einer öffentlichen Konsultation und gezielter Outreach-Aktivitäten eingeholt wurden.
Geringerer Compliance-Aufwand für EU-Banken
Die endgültigen Leitlinien verringern den erforderlichen Detaillierungsgrad bei der Zuordnung von Aufgaben und individuellen Erklärungen, sorgen für mehr Verhältnismäßigkeit bei den Bestimmungen für Zweigstellen aus Drittländern und vereinfachen die Regeln zu Interessenkonflikten.Auch der Detaillierungsgrad der Anforderungen an die Überwachung von Diversität und Inklusion wird reduziert. Laut EBA soll die Überarbeitung hohe Governance-Standards aufrechterhalten und zugleich unnötigen betrieblichen Aufwand und Compliance-Aufwand für Institute im gesamten EU-Bankensektor verringern.
Unser früherer Bericht über den Start der Plattform Menarabena von Menara Asia erläuterte, wie der malaysische Bausektor digitale Tools einsetzt, um die Beschaffung effizienter zu gestalten und zugleich Zertifizierungs- und Compliance-Dokumentation als zentralen Bestandteil von Kaufentscheidungen zu bewahren. Der Artikel beschrieb außerdem die Rolle der CIDB-bezogenen Zertifizierungsverfahren und die Bestrebungen, die Effizienz der Lieferkette zu verbessern, ohne bestehende behördliche Genehmigungsanforderungen abzuschwächen.
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