EBA verlängert Zeitplan für die aufsichtliche Berichterstattung, während das EU-Vereinfachungspaket voranschreitet
Europäische Banken erhalten längere Fristen und zusätzliche Entlastungen bei der Berichterstattung, da die Europäische Bankenaufsichtsbehörde Änderungen am EU-Rahmen für die aufsichtliche Berichterstattung abschließt. Das Paket hält die grundlegenden Anforderungen an Aufsichtsdaten aufrecht und sieht zugleich Maßnahmen zur Verhältnismäßigkeit vor. Einige Umsetzungsmeilensteine werden auf Dezember 2028 verschoben.
Das Wichtigste
- EBA verschiebt neue Anforderungen an die aufsichtliche Berichterstattung auf Dezember 2027. Die Meldungen zu Liquidität, Belastung von Vermögenswerten, Benchmarking und ESG werden auf Dezember 2028 verschoben.
- Das endgültige Paket sieht vereinfachte Vorlagen, klarere Anweisungen und geringere Meldehäufigkeiten vor und integriert die Berichterstattung zu Kreditrisiken und zum IFRS-9-Benchmarking in einen gestrafften Rahmen für die aufsichtliche Berichterstattung.
- EBA und nationale Behörden verpflichten sich, sich überschneidende Datenabfragen zu reduzieren. Ein EU-weit öffentlich zugängliches Register aufsichtlicher Datenabfragen soll bis zum ersten Quartal 2027 eingerichtet werden.
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Überarbeitetes Paket verschiebt die Einführung auf 2027 und 2028
Wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde darlegte, baut das endgültige Paket auf Rückmeldungen aus der Konsultation, Branchenworkshops und Gesprächen mit der Reporting Contact Group des Joint Bank Reporting Committee auf. Ziel ist es, die Berichtspflichten zu reduzieren und auf von Banken geäußerte Bedenken einzugehen.Zu den Maßnahmen, die derzeit finalisiert werden, gehören eine weitergehende Vereinfachung der Meldevorlagen, klarere Anweisungen, geringere Meldehäufigkeiten und eine stärkere Abstimmung mit den Offenlegungspflichten. Laut EBA umfassen die Änderungen weniger Berichterstattung zu Sicherheiten, Stresstests und ESG sowie die Abschaffung ausgewählter Meldeschwellen.
Das Paket integriert außerdem die Berichterstattung zu Kreditrisiken und zum IFRS-9-Benchmarking in den Rahmen für die aufsichtliche Berichterstattung. Zugleich werden die IFRS-9-Anforderungen gestrafft und die Berichterstattung auf konsolidierter Ebene stärker gewichtet. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes, granular ausgestaltetes Regime für operationelle Risikoverluste sowie ein eigenes Modul für die Stresstest-Berichterstattung mit separaten Einreichungsfristen und Meldehäufigkeiten eingeführt.
Der erste Meldestichtag für die neuen Anforderungen wird auf Dezember 2027 verschoben. Ausgewählte Bereiche, darunter Liquidität, Belastung von Vermögenswerten, aufsichtliches Benchmarking und ESG-Berichterstattung, werden bis Dezember 2028 aufgeschoben. Die EBA erklärt, der Abschlussbericht zu den Entwürfen der technischen Durchführungsstandards werde im Dezember 2026 veröffentlicht, gefolgt von einem technischen Paket Anfang 2027.
Geringere Compliance-Belastung in der EU-Aufsicht
Nach Angaben der Behörde sollen der überarbeitete Zeitplan und die vereinfachten Vorlagen die Berichtskosten für Institute senken, ohne die für eine wirksame Aufsicht erforderlichen Daten entfallen zu lassen. Den Banken soll zudem vor Inkrafttreten der neuen Anforderungen eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr eingeräumt werden; für einige Meldebereiche gelten längere Vorlaufzeiten.Über das ITS-Paket hinaus ergreifen die EBA und die nationalen zuständigen Behörden Maßnahmen, um doppelte Datenabfragen zu verringern, wenn gleichwertige Informationen bereits über den EBA-Rahmen erhoben werden. Die Mitglieder des EBA-Aufsichtsgremiums haben sich verpflichtet, sich überschneidende nationale und aufsichtliche Abfragen zu reduzieren. Zugleich erkennen sie an, dass für Aufsichtsaufgaben weiterhin zusätzliche Daten erforderlich sein können.
Die Aufsichtsbehörde treibt außerdem umfassendere Reformen der Datenerhebung im EU-Aufsichtssystem voran. Dazu gehören Leitlinien zu aufsichtlichen und abwicklungsbezogenen Datenabfragen, die bis Ende 2026 erwartet werden, ein EU-weit öffentlich zugängliches Register solcher Abfragen, das für das erste Quartal 2027 geplant ist, sowie weitere Vorschläge zum Management von Änderungen der Berichtspflichten in der ersten Jahreshälfte 2027.
Die aktuellen Überarbeitungen folgen auf öffentliche Konsultationen, die am 10. April 2026 zu Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Europäischen Kommission und zur aufsichtlichen Benchmark-Berichterstattung eingeleitet wurden. Diese Konsultationen endeten am 10. Juli. Die Institute sind angewiesen, während des Übergangs in den von der EBA genannten Bereichen die bestehenden Meldeverfahren weiter zu nutzen.
In unserem früheren Artikel über Mario Draghis Warnung vor dem Zielkonflikt zwischen Schulden, Inflation und Wachstum wurde erläutert, wie es die Schuldendynamik verschärfen und politischen Entscheidungsträgern letztlich Entscheidungen nahelegen kann, die langfristige Investitionen beeinträchtigen, wenn die Zinsen zu lange über dem Wachstum gehalten werden. Außerdem wurde seine Auffassung hervorgehoben, dass Zentralbanken der Inflationsbekämpfung Priorität einräumen und zugleich unnötig restriktive Zinspfade vermeiden sollten. Ergänzend dazu seien Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, etwa eine stärkere Marktintegration und gezielte Investitionsförderung, um Produktivität und Resilienz zu schützen.
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