EZB aktualisiert Sicherheitenregeln für Eurosystem-Geschäfte

EZB aktualisiert Sicherheitenregeln für Eurosystem-Geschäfte
EZB ändert Sicherheitenregeln

Die Europäische Zentralbank überarbeitet die Bewertung von Sicherheiten bei geldpolitischen Geschäften des Eurosystems. Die geänderten Leitlinien treten am 30. November 2026 in Kraft. Die Änderungen betreffen Bonitätsratings, Abschlagspläne, die vorübergehende COVID-19-bedingte Zulässigkeit sowie die Behandlung von Finanztochtergesellschaften innerhalb nichtfinanzieller Unternehmensgruppen.

Das Wichtigste

  • Ab November 2026 wird die EZB für die Bestimmung der Sicherheitenfähigkeit und der Abschläge bei den meisten Vermögenswerten des privaten Sektors das zweitbeste externe Bonitätsrating verwenden.
  • Die EZB hat ihren Risikokontrollrahmen überarbeitet und einen granulareren Abschlagsplan für selbstgenutzte Vermögenswerte und einzelne Kreditforderungen eingeführt, um den Risikoschutz zu verbessern und die Gleichwertigkeit der Vermögenswerte sicherzustellen.
  • Kreditforderungen mit Garantien des öffentlichen Sektors im Zusammenhang mit COVID-19 bleiben nur bis Ende 2026 als Sicherheiten zugelassen; damit enden pandemiebedingte Sonderregelungen im Sicherheitenrahmen.

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Änderungen des Sicherheitenrahmens ab November 2026

Wie die Europäische Zentralbank mitteilte, sind die geänderten Leitlinien Teil einer regelmäßigen Überprüfung der Umsetzung der Geldpolitik im Eurosystem und enthalten mehrere Anpassungen der Risikokontrollen und der Behandlung von Vermögenswerten.

Im Rahmen der Änderungen wird das zweitbeste Rating externer Ratingagenturen zur Bestimmung der Zulässigkeit von Vermögenswerten des privaten Sektors als Sicherheiten und der darauf angewandten Abschläge verwendet. Die Regelung gilt für Vermögenswerte wie unbesicherte Bankschuldverschreibungen, gedeckte Bankschuldverschreibungen sowie Wertpapiere, die von nichtfinanziellen Unternehmen und dem öffentlichen Sektor außerhalb des Euroraums begeben werden, während Vermögenswerte des öffentlichen Sektors im Euroraum weiterhin anhand des besten Ratings bewertet werden.

Die EZB aktualisiert zudem ihren Risikokontrollrahmen für geldpolitische Kreditgeschäfte, um einen angemessenen Risikoschutz zu gewährleisten, die Konsistenz zu verbessern und die Risikoäquivalenz von Vermögenswerten zu stärken, während die Verfügbarkeit von Sicherheiten erhalten bleibt. Dazu gehört ein überarbeiteter Abschlagsplan mit differenzierteren Abschlägen für selbstgenutzte oder einbehaltene Vermögenswerte sowie einer granulareren Behandlung einzelner Kreditforderungen.

Operative Auswirkungen auf Banken und Unternehmensanleihenemittenten

Kreditforderungen, die nicht alle Anforderungen des allgemeinen Sicherheitenrahmens erfüllen, aber im Rahmen des befristeten Rahmens von einer COVID-19-bezogenen Garantie des öffentlichen Sektors profitieren, bleiben nur bis Ende 2026 als Sicherheiten zugelassen. Damit wird ein klarer Endzeitpunkt für eine pandemiebedingte Sonderregelung im Sicherheitenrahmen festgelegt.

Die Leitlinien stufen zudem Finanztochtergesellschaften von Emittentengruppen nichtfinanzieller Unternehmen unter bestimmten Bedingungen in dieselbe Abschlagskategorie wie nichtfinanzielle Unternehmen ein. Diese Unternehmen werden der Abschlagskategorie III zugeordnet, als Schuldner von Kreditforderungen zugelassen und unterliegen dem Klimafaktor im Sicherheitenrahmen des Eurosystems, wodurch ihre Behandlung an die ihrer NFC-Muttergesellschaften angeglichen wird.

Die Leitlinien ECB/2026/26 und ECB/2026/27 sind auf der Website der EZB auf Englisch verfügbar und sollen im Amtsblatt der Europäischen Union in allen 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht werden.

Unser früherer Artikel über die Risikointermediation von Investmentbanken erläuterte, wie große Händler zwischen Anlegern mit unterschiedlichen Zielen vermitteln, indem sie bei Derivate- und strukturierten Produktgeschäften die Gegenposition einnehmen. Wir stellten fest, dass Banken Risiken bepreisen, in ihren Büchern halten und weiterverteilen – häufig gegen Aufschlag –, wodurch sie zur Aufrechterhaltung der Liquidität beitragen und Absicherungen sowie gehebelte Positionierungen auch dann ermöglichen, wenn natürliche Gegenparteien knapp sind.

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