BMWE startet Gebotsverfahren für CO2-Differenzverträge 2026
Mit der neuen Gebotsrunde für CO2-Differenzverträge treibt die Bundesregierung die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien in Deutschland weiter voran. Für das Verfahren 2026 sind im Bundeshaushalt bis zu fünf Milliarden Euro vorgesehen, während die überarbeitete Programmarchitektur mehr Technologieoffenheit und Flexibilität bietet.
Höhepunkte
- BMWE startet am 1. Juli 2024 das Gebotsverfahren 2026 für CO2-Differenzverträge, die energieintensive Branchen zu CO2-armen Produktionsverfahren motivieren sollen.
- Die Emissionsminderungsanforderungen wurden gelockert: Reduktion von mindestens 50 Prozent nach vier Jahren, statt zuvor 60 Prozent nach drei Jahren.
- Förderung gleicht 15 Jahre lang Mehrkosten CO2-armer Produktionen aus, berücksichtigt CO2- und Energiepreise, und ermöglicht Gebote bis zum 07.09.2026.
Überarbeitetes Fördermodell für Industrieprojekte
Wie aus einer Mitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hervorgeht, startet heute das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge. Das Förderprogramm richtet sich an energieintensive Unternehmen aus Branchen wie Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik und soll Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren anreizen.Nach Angaben des Ministeriums wurden die Verträge seit der ersten Gebotsrunde 2024 auf Basis von Rückmeldungen aus der Industrie und von weiteren Stakeholdern umfassend überarbeitet. Die Emissionsminderungsanforderungen werden gelockert, sodass nach vier Jahren eine Reduktion um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem erreicht werden muss, statt zuvor 60 Prozent nach drei Jahren; im letzten Jahr liegt die Vorgabe nun bei 85 Prozent statt 90 Prozent.
Zugelassen sind zudem CCU/S-Technologien, wenn überwiegend Prozessemissionen oder schwer vermeidbare Emissionen vorliegen, insbesondere in den Sektoren Zement, Kalk und bei Steamcrackern. Auch reine Industriedampfprojekte sind förderfähig, während neue Regeln zum vorzeitigen Ausstieg, zur Begrenzung möglicher Rückzahlungen und zur flexibleren Verschiebung des operativen Beginns die Planungs- und Bilanzsicherheit für Unternehmen erhöhen sollen.
Wettbewerblicher Zuschlag und Wirkung auf den Industriestandort
Die Förderung gleicht über einen Zeitraum von 15 Jahren die Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen aus. Dabei werden sowohl die Entwicklung des CO2-Preises als auch die Energiepreise berücksichtigt, um Projekte mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens auszuwählen.Teilnehmen können Unternehmen, die Ende 2025 das vorbereitende Verfahren erfolgreich absolviert haben und deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen. Gebote können bis zum 07.09.2026 eingereicht werden, die beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Förderrichtlinie und des Förderaufrufs durch die Europäische Kommission wird nach Ministeriumsangaben in Kürze erwartet.
Mit der neuen Ausgestaltung setzt das BMWE auf eine breitere industrielle Anwendbarkeit des Instruments und auf geringere Umsetzungsrisiken bei kapitalintensiven Transformationsvorhaben. Das stärkt aus Sicht der Industriepolitik die Investitionsbedingungen für klimafreundliche Produktion und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
In unserem früheren Bericht über Christian Lindners Kritik am wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung haben wir dargestellt, wie er vor schwindender wirtschaftlicher Substanz und einer beschleunigten Deindustrialisierung in Deutschland warnte. Dabei ging es auch um seine Vorwürfe zu mehr Schulden, höheren Steuern und zusätzlicher Bürokratie sowie um seine Einordnung, warum die angekündigte „Wirtschaftswende“ aus seiner Sicht ausbleibt.
- Forex
- Crypto