Berlin regelt E-Rechnungen für die öffentliche Verwaltung

Berlin regelt E-Rechnungen für die öffentliche Verwaltung
Berlin regelt E-Rechnungen

Berlin setzt für die öffentliche Verwaltung auf elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Die Vorgaben gelten sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Rechnungsstellende und schließen bloß digitalisierte Papierrechnungen ausdrücklich aus.

Das Wichtigste

  • Berlin verlangt seit Juni 2024 für öffentliche Verwaltungen E-Rechnungen ausschließlich im strukturierten elektronischen Format für automatische Weiterverarbeitung.
  • Papierbasierte Rechnungen, die nachträglich digitalisiert werden, gelten ausdrücklich nicht als E-Rechnung und sind für Prozesse der Berliner Verwaltung unzulässig.
  • Die Regelung verpflichtet sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen zu standardisierten elektronischen Rechnungsprozessen, was Effizienz und Standardisierung im Beschaffungswesen erhöht.

Rechtlicher Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung

Laut Berlin.de können elektronische Rechnungen auf Grundlage der zugänglichen rechtlichen Vorgaben an die öffentliche Verwaltung des Landes Berlin übermittelt werden. Eine Rechnung gilt dabei nur dann als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und dieses Format die automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Nicht als E-Rechnung gelten dagegen in Papierform eingegangene Rechnungen, die erst nachträglich in ein elektronisches Format umgewandelt werden. Damit grenzt Berlin die Anforderungen an zulässige digitale Rechnungsprozesse klar von einfachen Digitalisierungen bestehender Papierbelege ab.

Bedeutung für Auftraggeber und Rechnungsstellende

Die Regelung betrifft nach den Angaben sowohl öffentliche Auftraggebende als auch Unternehmen und weitere Rechnungsstellende, die Leistungen gegenüber der Berliner Verwaltung abrechnen. Für beide Seiten schafft der Rahmen verbindliche Anforderungen an die Form der Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen.

Aus wirtschaftlicher Sicht zielt die E-Rechnung auf effizientere Verwaltungsabläufe und eine stärkere Standardisierung im öffentlichen Beschaffungsumfeld. Berlin verweist in diesem Zusammenhang auf weiterführende Fragen und Antworten, die die praktischen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im Land erläutern.

In unserem früheren Beitrag zum Berliner Haushaltsplan 2026/2027 haben wir erläutert, wie das Land die Finanzierung zentraler öffentlicher Aufgaben in Bezirken und Senatsressorts ausgestaltet. Dabei stand auch der Schwerpunkt auf Digitalisierung und E-Government im Fokus, mit dem Berlin Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher machen will. Dieser finanzpolitische Rahmen bildet den Kontext für konkrete Digitalvorhaben in der Verwaltung – etwa standardisierte digitale Abläufe wie die elektronische Rechnungsstellung.

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