EIOPA eröffnet Konsultation zur verhältnismäßigen Aufsicht über den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten

EIOPA eröffnet Konsultation zur verhältnismäßigen Aufsicht über den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
EIOPA überprüft Vertriebsregeln

Die europäischen Versicherungsaufsichtsbehörden bitten um Rückmeldungen dazu, wie die Aufsicht über den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten unter dem geltenden Regelwerk Verbrauchergebnisse besser widerspiegeln kann. Die Konsultation zielt auf Vertriebsprozesse und vorvertragliche Offenlegungen ab, die die Komplexität erhöhen können, ohne das Kundenverständnis oder den Kundenschutz wesentlich zu verbessern.

Das Wichtigste

  • EIOPA hat eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer aufsichtlichen Stellungnahme gestartet, um eine verhältnismäßige, risikobasierte Aufsicht über den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (IBIPs) zu fördern; sie läuft bis zum 4. Januar 2027.
  • Die Konsultation zielt darauf ab, unnötige Komplexität beim IBIP-Vertrieb zu verringern. EIOPA sucht konkrete Beiträge zur Vereinfachung und zum Erhalt wesentlicher Verbraucherschutzvorkehrungen ohne neue regulatorische Anforderungen.
  • Die Rückmeldungen fließen sowohl in die endgültige Stellungnahme, die im ersten Quartal 2027 erwartet wird, als auch in künftige EIOPA-Aktivitäten im Rahmen der EU-Retail-Investment-Strategy ein und betreffen Versicherer, Vertriebspartner und Aufsichtsbehörden in ganz Europa.

Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.

Umfang und Zeitplan der Konsultation

Wie EIOPA berichtet, hat die Behörde eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer aufsichtlichen Stellungnahme gestartet. Diese soll nationalen Aufsichtsbehörden helfen, beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten beziehungsweise IBIPs einen verhältnismäßigeren und risikobasierten Ansatz anzuwenden.

Der Entwurf behält die compliance-basierte Aufsicht als Grundlage des Verbraucherschutzes bei, legt jedoch einen stärkeren Fokus darauf, ob die Vorschriften in der Praxis wirksam funktionieren. Laut EIOPA haben ihre Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten Schwachstellen aufgezeigt, darunter Vertriebsprozesse, die auf der mechanischen Abarbeitung von Schritten beruhen, zu lange oder komplexe Offenlegungen sowie Vertriebsbewertungen, die das endgültige Ergebnis für Kunden nicht immer maßgeblich beeinflussen.

Der vorgeschlagene Aufsichtsansatz soll eine einfachere Customer Journey unterstützen, indem anerkannt wird, dass mehr Dokumentation oder zusätzliche Verfahrensschritte die Ergebnisse für Verbraucher nicht automatisch verbessern. Stattdessen würde sich die Aufsicht auf Mängel konzentrieren, die das Verständnis, die Entscheidungsfindung von Verbrauchern oder die Wirksamkeit bestehender Schutzvorkehrungen wesentlich beeinträchtigen.

Interessenträger können bis zum 4. Januar 2027 über eine Online-Umfrage Feedback einreichen; die Antworten werden auf der Website von EIOPA veröffentlicht, sofern keine Vertraulichkeit beantragt wird. EIOPA erklärt, dass frühzeitige Rückmeldungen bis Ende November 2026 besonders hilfreich für die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Beratung wären, und erwartet, die Stellungnahme im ersten Quartal 2027 fertigzustellen.

Auswirkungen für Aufsichtsbehörden und den Markt für Privatanlagen

EIOPA bittet Marktteilnehmer um konkrete Beispiele für unnötige Komplexität oder Doppelungen sowie um Einschätzungen zu Prioritäten bei der Vereinfachung und zu den Schutzvorkehrungen oder Abwägungen, die beibehalten werden sollten. Die Behörde erklärt, der Entwurf der Stellungnahme solle eine einheitlichere Aufsicht über den IBIP-Vertrieb in verschiedenen Märkten fördern, ohne neue regulatorische Anforderungen, zusätzliche Meldepflichten oder eine festgelegte Aufsichtsmethodik zu schaffen.

Die Rückmeldungen aus der Konsultation könnten auch in künftige EIOPA-Arbeiten im Zusammenhang mit der Retail Investment Strategy einfließen, einschließlich Bereichen wie einfacher Beratung sowie Angemessenheits- und Eignungsprüfung. Damit hat die Maßnahme über die unmittelbare Stellungnahme hinaus Bedeutung, insbesondere für Versicherer, Vertriebspartner und nationale Aufsichtsbehörden, die europaweit am Vertrieb von Privatanlagen beteiligt sind.

EIOPA plant außerdem, während des Konsultationszeitraums eine öffentliche Online-Anhörung abzuhalten, um den vorgeschlagenen Ansatz zu erläutern und mit Interessenträgern zu diskutieren, wie er in der Praxis funktionieren würde. Weitere Einzelheiten zur Veranstaltung und zur Registrierung sollen gesondert veröffentlicht werden.

In unserem früheren Artikel über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Philippinen zur Kündigung einer Lebensversicherung aufgrund nicht offengelegter medizinischer Informationen erläuterten wir, dass Versicherer den Versicherungsschutz aufheben können, wenn ein Antragsteller während der Risikoprüfung wesentliche Gesundheitsinformationen auslässt, selbst ohne Nachweis einer Täuschungsabsicht. Wir wiesen auch auf die Auffassung des Gerichts hin, dass die zweijährige Unanfechtbarkeitsregel nicht für kurzfristige, kreditgebundene Policen gilt, was die Möglichkeit der Versicherer stärkt, Ansprüche anzufechten, wenn nicht offengelegte Umstände für die Risikobewertung wesentlich sind.

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