FINMA billigt Krisenpläne von ZKB, Raiffeisen und PostFinance mit Vorbehalten bei PostFinance
Die Schweizer Aufsicht bewertet die Krisenvorsorge der inlandorientierten systemrelevanten Banken auf Basis der 2025 eingereichten Unterlagen. Während Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen die Anforderungen an ihre Notfallpläne erfüllen, sieht die FINMA bei PostFinance weiter Nachbesserungsbedarf.
Das Wichtigste
- FINMA billigt die Notfallpläne von Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen, sieht jedoch weiterhin regulatorische Mängel beim Plan von PostFinance.
- PostFinance erfüllt seit Ende 2025 die Anforderungen an verlustabsorbierende Mittel, muss jedoch Restrukturierungsoptionen noch weiter konkretisieren.
- FINMA wendet nach der Credit-Suisse-Krise erstmals strengere Stabilisierungsanforderungen an und fordert von allen drei Banken zeitnahe Schließung offener Punkte, insbesondere bei Krisenübungen und Kommunikation.
Beurteilung der eingereichten Krisenpläne
Laut FINMA müssen systemrelevante Banken der Aufsicht jedes Jahr einen Notfallplan und einen Stabilisierungsplan zur Prüfung vorlegen. Der Notfallplan soll aufzeigen, wie systemrelevante Funktionen für die Schweizer Volkswirtschaft auch bei Insolvenzgefahr ohne Unterbruch weitergeführt werden können, während der Stabilisierungsplan darlegt, wie sich ein Institut in einer finanziellen Krise aus eigener Kraft nachhaltig stabilisieren kann.Für den aktuellen Beurteilungszyklus informiert die Aufsicht über die im Jahr 2025 eingereichten Pläne der Zürcher Kantonalbank, von Raiffeisen und von PostFinance. Über die Krisenplanung der UBS will die FINMA im Spätherbst 2026 separat berichten.
Die Notfallpläne der Zürcher Kantonalbank, ZKB, und von Raiffeisen entsprechen laut Aufsicht den regulatorischen Anforderungen. Zugleich betont die FINMA, dass dies keine uneingeschränkte Garantie für jedes denkbare Krisenszenario darstellt, da inlandorientierte systemrelevante Banken im Vergleich zu global tätigen Instituten über geringere Verlustabsorptionskapazitäten verfügen und dadurch in besonders schweren Krisen eingeschränkter handeln könnten.
Bei PostFinance erfüllt der Notfallplan derzeit noch nicht alle regulatorischen Vorgaben. Das Institut erfüllt seit Ende 2025 zwar die Anforderungen an zusätzliche verlustabsorbierende Mittel und hat seine Alternativstrategie weiterentwickelt, die vorgesehenen Optionen für den Fall einer nicht möglichen Restrukturierung und Weiterführung müssen nach Einschätzung der Aufsicht aber weiter konkretisiert werden.
Höhere Anforderungen nach Credit Suisse
Bei der weiteren Ausarbeitung spielt auch der gesetzliche Grundversorgungsauftrag von PostFinance eine Rolle. Die derzeit in Vernehmlassung befindliche Anpassung des Postgesetzes soll die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten reduzieren.Nach der Krise der Credit Suisse hat die FINMA ihre Anforderungen an die Stabilisierungsplanung systemrelevanter Banken angehoben und die überarbeiteten Kriterien im jüngsten Zyklus erstmals angewendet. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zu jährlichen Krisenübungen, mit denen Eskalationsmechanismen und geplante Stabilisierungsmassnahmen unter Einbezug der zuständigen Gremien und des Managements getestet werden.
Nach Angaben der Aufsicht haben alle drei inlandorientierten systemrelevanten Banken ihre Stabilisierungspläne weiter verbessert und relevante Lehren aus der Credit-Suisse-Krise berücksichtigt. Die FINMA genehmigt die Stabilisierungspläne aller drei Institute erneut, erwartet aber, dass offene Punkte wie die Dokumentation der jährlichen Krisenübungen und Ergänzungen bei den Konzepten zur Krisenkommunikation zeitnah geschlossen werden.
In unserem früheren Beitrag zur BaFin-Prüfung möglicher Verbindungen von Anteilseignern deutscher Kreditinstitute zu Jeffrey Epstein haben wir erläutert, dass die Aufsicht 2026 Auskunfts- und Vorlageersuchen zu möglichen Reputations- und Zuverlässigkeitsrisiken verschickt hat. Laut Bundesregierung ergab die Auswertung der eingereichten Informationen jedoch keine aufsichtsrechtlich relevanten belastenden Hinweise. Der Vorgang unterstreicht, dass Aufseher Hinweise zur Eigentümerstruktur ernst nehmen und systematisch prüfen, ohne dass dies automatisch zu negativen Feststellungen führt.
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