FINMA genehmigt ersten Schweizer Bitcoin-ETF für Publikumsanleger
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage nach Kryptoanlagen genehmigt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds, der direkt in Bitcoins investiert. Die Zulassung ist mit Vorgaben zu Transparenz, Verwahrung und Verhaltenspflichten verbunden und unterstreicht zugleich die hohen Risiken solcher Anlagen.
Das Wichtigste
- FINMA genehmigt erstmals einen Schweizer Bitcoin-ETF für Publikumsanleger und schafft damit regulatorisch einen alternativen Publikumsfonds mit besonderem Risiko.
- Die Ausnahme von den üblichen Risikoverteilungsvorschriften bei Bitcoin begründet FINMA mit der längeren Handelshistorie und dem hohen Handelsvolumen im Vergleich zu anderen Kryptowährungen.
- Anleger und Institute müssen strikte Verhaltensregeln und Transparenzauflagen befolgen, wobei trotz Zulassung das hohe Verlustrisiko des Bitcoin-ETFs ausdrücklich betont wird.
Regulatorischer Rahmen für den neuen Fonds
Wie die FINMA mitteilt, handelt es sich bei dem genehmigten Produkt um einen Anlagefonds schweizerischen Rechts der Kategorie "übrige Fonds für alternative Anlagen" mit besonderem Risiko. Die Aufsicht begründet den Schritt mit dem steigenden Interesse an Kryptowährungen, insbesondere an Bitcoin, und verweist darauf, dass weitere Anbieter ebenfalls Anträge für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt haben.Nach Angaben der Behörde erhält Bitcoin im konkreten Fall eine Ausnahme von den geltenden Risikoverteilungsvorschriften. Ausschlaggebend dafür sind laut FINMA die im Vergleich zu anderen Kryptowährungen längere Handelshistorie und das hohe Handelsvolumen von Bitcoin.
Bereits 2021 bewilligt die FINMA einen Fonds für qualifizierte Anleger, der überwiegend in einen Korb von Kryptowährungen investiert. Mit der aktuellen Genehmigung öffnet die Behörde den Markt nun erstmals für einen direkt in Bitcoin investierenden Publikumsfonds.
Anlegerschutz und Folgen für den Schweizer Markt
Für einen wirksameren Schutz der Anleger müssen beaufsichtigte Institute Massnahmen ergreifen, um operationelle Risiken sowie Risiken bei der Verwahrung zu senken. Die FINMA verweist dabei auf ihre am 12. Januar 2026 veröffentlichte Aufsichtsmitteilung und verlangt zudem, dass die Verhaltensregeln am Point of Sale gemäss FIDLEG strikt eingehalten werden.Dazu gehören insbesondere klare Hinweise auf Volatilität und Verlustrisiken sowie besondere Sorgfalt bei der Angemessenheits- und Eignungsprüfung. Zudem sollen die Fondsdokumente die Risiken deutlich hervorheben und erläutern, um die Transparenz für Privatanleger zu erhöhen.
Gleichzeitig betont die Aufsicht, dass Investitionen in Bitcoin auch über einen genehmigten ETF hoch riskant bleiben. Wegen der starken Kursschwankungen kann das eingesetzte Kapital erheblich an Wert verlieren, was die Positionierung des neuen Produkts im Schweizer Fondsmarkt zwar erweitert, den regulatorischen Fokus aber klar auf Risikokontrolle und Anlegeraufklärung richtet.
In unserem früheren Beitrag zur vierten Galeria-Insolvenz haben wir erläutert, warum Geschenkgutscheine seit dem Verfahren vom 2. Oktober 2023 vielerorts weder in Filialen noch im Onlineshop eingelöst werden können. Wir haben zudem aufgezeigt, dass betroffene Kunden ihre Ansprüche meist nur noch im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden können und dabei häufig nur mit geringen Quoten oder sogar einem vollständigen Ausfall rechnen müssen.
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