EBA schlägt einfachere Taxonomie-Offenlegungsvorschriften für EU-Banken und Wertpapierfirmen vor
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) berät die Europäische Kommission zu gezielten Änderungen der EU-Taxonomie-Offenlegungsvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen. Die Empfehlungen sind Teil einer umfassenderen EU-Initiative zur Vereinfachung der Regulierung und betreffen Leistungsindikatoren, die Berichterstattung auf Gruppenebene und Änderungen an Vorlagen für Nachhaltigkeitsangaben.
Das Wichtigste
- EBA empfiehlt, den KPI für Gebühren und Provisionen sowie den KPI für das Handelsbuch aus den EU-Taxonomie-Offenlegungsvorschriften zu streichen und den KPI „sonstige Dienstleistungen“ für Wertpapierfirmen zu vereinfachen.
- EBA rät, die Bestandsschutzregelungen an die EU-Verordnung über grüne Anleihen anzugleichen und die Offenlegung auf Gruppenebene durch Verwendung der KPIs des Mutterunternehmens zu vereinfachen; gegebenenfalls können Tätigkeiten in Nebensegmenten einbezogen werden.
- Gezielte Änderungen an Vorlagen für Vermögensverwalter und Kreditinstitute sollen die Komplexität verringern, die Green Asset Ratio klarer darstellen und die Nutzbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten bei EU-Banken verbessern.
Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.
Überprüfung durch die Kommission und vorgeschlagene Regeländerungen
Wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde berichtet, geht die Stellungnahme auf eine Anfrage der Europäischen Kommission vom März 2026 zurück. Die Kommission bat um fachliche Beiträge zu Leistungsindikatoren und weiteren Teilen der Delegierten Verordnung über die Offenlegung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Die Überprüfung soll die bevorstehende Überarbeitung des Regelwerks durch die Kommission sowie umfassendere Vereinfachungsbemühungen im Rahmen der Omnibus-Delegiertenverordnung unterstützen.Die EBA konzentriert ihre Empfehlungen auf fünf Bereiche. Sie schlägt vor, den KPI für Gebühren und Provisionen sowie den KPI für das Handelsbuch aus den Taxonomie-Offenlegungspflichten zu streichen, den KPI „sonstige Dienstleistungen“ für Wertpapierfirmen zu vereinfachen und die Bestandsschutzregelungen für Anleihen, die im Rahmen der EU-Verordnung über grüne Anleihen begeben werden, an diese Verordnung anzugleichen.
Die Behörde rät außerdem davon ab, den von Nicht-Finanzunternehmen offengelegten KPI für betriebliche Aufwendungen in die Berechnung der KPIs von Finanzunternehmen einzubeziehen. Darüber hinaus empfiehlt sie, die Offenlegung auf Gruppenebene zu vereinfachen, indem die KPIs des Mutterunternehmens verwendet und gegebenenfalls unter festgelegten Bedingungen KPIs für wesentliche Nebentätigkeiten ergänzt werden, ohne diese weiter zu aggregieren.
Weitere Auswirkungen auf die Offenlegung im EU-Finanzsektor
Nach Ansicht der EBA würde auch der umfassendere Offenlegungsrahmen von gezielten Anpassungen der Vorlagen profitieren. Dazu gehören die Vereinfachung und Harmonisierung von Vorlagen zu den Vermögensverwaltungstätigkeiten von Kreditinstituten, den Tätigkeiten von Vermögensverwaltern und den Tätigkeiten von Wertpapierfirmen sowie eine klarere Gestaltung der Vorlagen für die Green Asset Ratio von Kreditinstituten.Die Stellungnahme berücksichtigt Rückmeldungen aus einer öffentlichen Konsultation und wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sowie der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung erarbeitet. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 kann die EBA die Europäische Kommission auf Anfrage in Angelegenheiten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs fachlich beraten.
Die Empfehlungen sind auch Teil der umfassenderen Kampagne der EBA: „Vereinfachen, um zu stärken: Aufbau eines effizienteren EU-Aufsichts- und Aufsichtsrahmens“. Für den EU-Bankensektor sollen die vorgeschlagenen Änderungen unnötige Komplexität verringern, die Nutzbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten verbessern und zugleich Offenlegungen beibehalten, die für Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer weiterhin aussagekräftig sind.
In unserem früheren Artikel über Mario Draghis Warnung zu den Zielkonflikten der Geldpolitik erläuterten wir seine Argumentation, dass eine zu lange Beibehaltung von Zinssätzen oberhalb des Wirtschaftswachstums die Schuldendynamik verschlechtern und den Druck in Richtung einer „fiskalischen Dominanz“ erhöhen kann, auch wenn Zentralbanken der Inflationsbekämpfung weiterhin Vorrang einräumen müssen. Der Beitrag hob außerdem hervor, dass eine übermäßig restriktive Geldpolitik die Produktivität beeinträchtigen kann, indem sie die Kapitalkosten erhöht, und verwies auf Draghis Forderung nach Maßnahmen auf EU-Ebene – etwa einer stärkeren Marktintegration und einer gezielten Industriepolitik –, um Investitionen und langfristige Widerstandsfähigkeit zu fördern.
Neueste EBA Nachrichten
- Forex
- Crypto