Bundestagsanhörung vertieft Streit über Prävention und Erwerbsminderungsrente
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales steht die Frage im Mittelpunkt, wie Prävention, Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente zur Stabilisierung von Beschäftigungsfähigkeit und Rentenfinanzierung weiterentwickelt werden sollen. Dabei prallen Forderungen nach einem Ausbau der Leistungen auf Einwände von Rentenversicherung und Arbeitgebern, die keinen zusätzlichen gesetzlichen Handlungsbedarf sehen.
Das Wichtigste
- Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag einen deutlichen Ausbau von Prävention und Rehabilitation zur Stärkung von Rentenfinanzen und Beschäftigungsfähigkeit Älterer.
- Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnen gesetzliche Ausweitung und verpflichtenden betrieblichen Eingliederungsanspruch ab und sehen keinen weiteren Bedarf bei der Erwerbsminderungsrente.
- Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren den späten Zugang zur „Überlastungsschutzrente“ und fordern frühere Präventionsleistungen, zusätzliche Einkommensmodelle und einfacheren Rentenzugang bei gesundheitlicher Einschränkung.
Positionen zur Reform von Prävention und Rentenzugang
Wie der Deutscher Bundestag berichtet, ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Gegenstand einer öffentlichen Anhörung, in dem ein konsequenter Ausbau von Prävention und Rehabilitation nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ verlangt wird. Ziel ist es nach Darstellung der Fraktion, die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen länger zu erhalten und zugleich die Finanzierbarkeit der Rente zu stärken.Judith Rabe von der Deutschen Rentenversicherung Bund sagt, der Zugang zu Präventionsleistungen sei bereits heute niedrigschwellig, unter anderem über eine Online-Antragstellung. Aus Sicht der DRV komme es vor allem darauf an, Versicherte mit hohem Präventionsbedarf gezielt anzusprechen; eine Ausweitung auf Beschäftigte ohne bisherige Beeinträchtigungen lehnt sie ab.
Auch bei einem individuellen Rechtsanspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement sehen DRV und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände keinen Bedarf. BDA-Vertreter Alexander Gunkel betont, Flexibilität und klare Verantwortlichkeiten müssten erhalten bleiben, statt medizinische oder sozialrechtliche Aufgaben stärker auf die Betriebe zu verlagern.
Mit Blick auf die Erwerbsminderungsrente hält Gunkel die bestehende Absicherung für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte für ausreichend. Zusätzlicher gesetzlicher Ausbaubedarf bestehe aus seiner Sicht nicht, zumal in den vergangenen Jahren bereits mehrere Leistungsverbesserungen beschlossen worden seien.
Gewerkschaften und Sozialverbände sehen weiteren Handlungsbedarf
Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt den Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“, hält die von den Grünen vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente aber für nicht weitreichend genug. DGB-Vertreter Ingo Schäfer bezeichnet die angedachte „Überlastungsschutzrente“ zwar als sinnvollen Ansatz, warnt jedoch, ein Zugang erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze komme für viele Betroffene zu spät.Schäfer fordert zudem, Arbeitsschutz umfassender als System der Prävention und menschengerechten Arbeitsgestaltung zu verstehen, damit langfristige psychische und ergonomische Belastungen wirksamer begrenzt werden. Michael Popp vom Sozialverband Deutschland bewertet viele Einzelforderungen des Antrags ebenfalls positiv und hebt besonders den betriebsbezogenen Ansatz der Gesundheitsprävention hervor.
Unterstützung für einen früheren Zugang zu Präventionsleistungen kommt auch von Magnus Brosik von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Er spricht sich dafür aus, Leistungen schon für strukturell Gefährdete bereitzustellen, um erste gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern, und schlägt ergänzend zur Erwerbsminderungsrente ein „Berufsminderungsgeld“ vor, das in den Jahren vor der Altersgrenze ein tragfähiges Einkommen aus Teilzeit und vorgezogener Teilrente ermöglichen soll.
Der Einzelsachverständige Felix Welti fordert eine Debatte über die „Überlastungsschutzrente“ und wirbt für einen einfacheren Rentenzugang für gesundheitlich eingeschränkte Menschen in rentennahen Jahrgängen. Er hält die bisherige sozialmedizinische Beurteilung anhand einer täglichen Arbeitsfähigkeit von drei Stunden für problematisch und plädiert stattdessen für eine weiterentwickelte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit gesenktem Zugangsalter und gestaffelten Regeln nach Grad der Behinderung.
Silke Übelmesser von der Friedrich-Schiller-Universität Jena lenkt den Blick in ihrer Stellungnahme auf die langfristige Finanzierung des Systems. Sie verweist auf die Empfehlung der Alterssicherungskommission, eine kapitalgedeckte Rente innerhalb der ersten Säule einzuführen, und sieht darin vor allem für jüngere Generationen einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit.
In unserem früheren Beitrag zur verschobenen Rentenreform haben wir erläutert, dass sich der Zeitplan für das Rentenpaket weiter nach hinten verschiebt und ein Bundestagsbeschluss nicht mehr wie geplant bis Ende 2026 zu erwarten ist. Im Mittelpunkt standen die anhaltenden Spannungen innerhalb der Koalition – unter anderem rund um die Rente mit 63 – sowie der Ansatz, das Paket zunächst durchs Kabinett zu bringen, wodurch auch der anvisierte Start zum 1. Januar 2027 zunehmend unter Druck gerät.
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