Bundestagsausschuss berät Reform des Baugesetzbuchs für schnellere Wohnungsbauverfahren

Bundestagsausschuss berät Reform des Baugesetzbuchs für schnellere Wohnungsbauverfahren
Baugesetzbuch: Reform im Blick

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Im Zentrum stehen beschleunigte Planungs- und Beteiligungsverfahren, digitale Abläufe sowie Regelungen zu Klimaanpassung, wassersensibler Stadtentwicklung und Schrottimmobilien.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung präsentierte im Bundestagsausschuss eine Reform des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung von Wohnungsbauverfahren durch gestraffte Umweltprüfungen, verkürzte Fristen und Digitalisierung.
  • Streitpunkte bleiben die Abschaffung des kommunalen Vorkaufsrechts und Abstriche bei Umweltprüfungen, die von Grünen und Linken wegen Risiken für nachhaltige Stadtentwicklung kritisiert werden.
  • Ein Antrag der Linksfraktion zur Wiedereinführung eines rechtssicheren kommunalen Vorkaufsrechts wurde abgelehnt; CDU/CSU, SPD und AfD stimmten dagegen, Grüne und Linke dafür.

Beratung über Inhalte der Gesetzesnovelle

Wie der Deutsche Bundestag mitteilte, hebt die Bundesregierung in der Ausschusssitzung hervor, dass nach dem sogenannten Bauturbo nun die Änderung des Baugesetzbuchs angegangen werde. Der Entwurf wird von der Regierung als ausgewogener Novellierungsvorschlag dargestellt, dessen Schwerpunkt auf schnelleren Verfahren im Wohnungsbau liegt.

Nach den Angaben aus der Sitzung sollen Beteiligungsverfahren und Umweltprüfungen deutlich gestrafft, Fristen verkürzt und Planverfahren digitalisiert werden. Zudem umfasst die Vorlage weitere Themen wie Vorkaufsrechte, Schrottimmobilien sowie Verbesserungen bei Klimaanpassung und wassersensibler Stadtentwicklung.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärt, schneller, einfacher und kostengünstigeres Bauen solle mit dem Entwurf praxisgerecht ermöglicht werden. Als besonders wichtig bezeichnet sie Regelungen, die den Bau von Rettungsstellen und Feuerwachen im Außenbereich privilegieren.

Die SPD-Fraktion spricht von einem guten Entwurf und verweist ebenfalls auf beschleunigte Verfahren, digitalisierte Planung und Maßnahmen gegen Schrottimmobilien. Außerdem betont sie, dass der Gesetzentwurf auch den Hitzeschutz in Städten und Gemeinden stärke.

Streit um Vorkaufsrechte und kommunale Instrumente

Bündnis 90/Die Grünen kritisiert den Kurs der Koalition als Symbolpolitik in einer Phase alarmierender Wohnungsbauzahlen. Die Fraktion sieht in der geplanten Beschleunigung durch Deregulierung ohne soziale und ökologische Leitplanken ein Risiko für nachhaltige Stadtentwicklung und beanstandet insbesondere Abstriche bei Umweltprüfungen, Artenschutz und die Streichung eines kommunalen Vorkaufsrechts.

Die Linke bezeichnet das Vorhaben zwar als Großprojekt, hält den Entwurf aber für enttäuschend. Nach ihrer Darstellung löst die Novelle die Wohnungskrise nicht, weil sie vor allem Verfahren für Bauherren beschleunige, nicht aber den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum verbessere; gefordert werden deshalb ein stärkeres Vorkaufsrecht und bessere Bürgerbeteiligung.

Die AfD-Fraktion zeigt sich zufrieden, dass die Vorkaufsregelung aus dem Entwurf herausgenommen worden ist, und bezeichnet die Bestimmung als offensichtlich verfassungswidrig. Die Bundesregierung erklärt dazu im Ausschuss, die Streichung solcher Punkte sei Ergebnis der Ressortabstimmung gewesen, zugleich stehe es dem Parlament frei, das Thema erneut aufzugreifen.

Ein Antrag der Linksfraktion, die Bundesregierung zur Vorlage eines rechtssicher anwendbaren kommunalen Vorkaufsrechts aufzufordern, wird abgelehnt. CDU/CSU, SPD und AfD stimmen dagegen, während Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dafür votieren; die Linke verweist dabei auf die Folgen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, durch das das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten kaum noch zur Anwendung komme.

In unserem früheren Beitrag zum Bürokratieabbaugesetz haben wir erläutert, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundestags einen Gesetzentwurf gebilligt hat, der Berichtspflichten und Verwaltungsvorgaben deutlich reduzieren soll. Im Fokus standen geringere Bürokratiekosten für Unternehmen – insbesondere für kleine und mittlere Betriebe – sowie konkrete Änderungen wie die Streichung einzelner Weiterbildungspflichten, Anpassungen bei der Energiekennzeichnung und weniger Berichtsvorgaben im Energie- und Wirtschaftsbereich.

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