Bundestag-Ausschuss billigt Gesetz zum Bürokratieabbau für Unternehmen

Bundestag-Ausschuss billigt Gesetz zum Bürokratieabbau für Unternehmen
Gesetz für weniger Bürokratie

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau von Berichtspflichten und Verwaltungsvorgaben in geänderter Fassung angenommen. Das Vorhaben zielt auf niedrigere Bürokratiekosten für die Wirtschaft, besonders für kleine und mittlere Unternehmen, und sieht auch Änderungen bei Energiekennzeichnung und branchenspezifischen Pflichten vor.

Höhepunkte

  • Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie billigt das Bürokratieabbaugesetz mit dem Ziel, Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent bzw. 16 Milliarden Euro zu reduzieren.
  • Die Gesetzesnovelle entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch weniger Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand und ermöglicht eine automatische Gewerbeerlaubnis nach drei Monaten Wartezeit.
  • Pflichten für Immobilienmakler zur Weiterbildung entfallen, nationale Heizungslabels werden abgeschafft, und zahlreiche Berichtspflichten im Energie- und Wirtschaftssektor werden stark reduziert oder gestrichen.

Geplante Entlastungen und zentrale Änderungen

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Entwurf am Mittwoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD angenommen, während Die Linke dagegen stimmte und sich Bündnis 90/Die Grünen enthielt.

Mit dem Gesetz sollen aus Sicht der Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften in der Gewerbeordnung entfallen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent, entsprechend 16 Milliarden Euro, sinken, zudem soll der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen soll der Aufwand für Schulungen, Weiterbildung und Dokumentation sinken. Künftig soll eine Gewerbeerlaubnis zudem als erteilt gelten, wenn die zuständige Behörde über einen Antrag nicht innerhalb von drei Monaten anders entscheidet.

In der geänderten Fassung entfällt für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung, während Wohnimmobilienverwalter weiterhin entsprechende Maßnahmen absolvieren müssen. Zudem fällt mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes die gesetzliche Grundlage für ein nationales Heizungslabel weg, womit öffentliche Mittel eingespart und Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden sollen.

Weitere Änderungen betreffen Berichtspflichten im Energiesektor und in der regionalen Strukturpolitik. So soll die Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber nach dem Bundesbedarfsplangesetz zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen entfallen, während Berichte nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen zeitlich gebündelt und seltener verlangt werden. Auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Entwicklungen bei DIHK, Industrie- und Handelskammern sowie den Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag soll vollständig gestrichen werden.

Politische Reaktionen und Bedeutung für die Wirtschaft

Aus der Unionsfraktion heißt es, der Entwurf greife mit Energie-, Arbeits- und Bürokratiekosten drei zentrale Hemmnisse für das Wirtschaftswachstum auf. Das Gesetz werde als erster Schritt für einen spürbaren Bürokratieabbau für Unternehmen gewertet, weitere Maßnahmen seien bereits in Arbeit.

Die SPD betont, Bürokratieabbau müsse konkrete Verbesserungen bringen, ohne Schutzstandards für Beschäftigte, Unternehmer und Verbraucher zu schwächen. Deshalb wird in der Fraktion ausdrücklich begrüßt, dass die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bestehen bleibt.

Die AfD sieht in dem Gesetz hingegen keine spürbare Entlastung und verweist darauf, dass statt der angestrebten 16 Milliarden Euro lediglich 800 Millionen Euro erreicht würden. Dennoch stimmt die Fraktion der geänderten Fassung zu. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren fehlende konkrete und zugleich verbraucherschützende Vorschläge und verweisen unter anderem auf ausbleibende Digitalisierung und Standardisierung bei Nachweisverfahren. Die Linke hält bereits den ursprünglichen Entwurf für unzureichend und lehnt insbesondere den Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ab.

In unserem früheren Artikel zur Stärkung der Luftfahrt in Deutschland und Europa haben wir dargestellt, wie CDU/CSU und SPD Entlastungen bei Standortkosten und Regulierung sowie zusätzliche Investitionen anstoßen wollen. Im Mittelpunkt standen die Überprüfung von Gebühren und Abgaben, mögliche Schritte bei der Luftverkehrsteuer und der Abbau regulatorischer Lasten, flankiert von Investitionen in nachhaltige Flugkraftstoffe, Infrastruktur und Digitalisierung.

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