Bundesrat kritisiert Heizungspläne im Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Länderkammer sieht im Gebäudemodernisierungsgesetz Risiken für die Wärmewende und für das Erreichen der Klimaziele. Im Mittelpunkt der Kritik steht der Wegfall der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen sowie die Aussicht auf eine längere Nutzung fossiler Anlagen.
Höhepunkte
- Der Bundesrat kritisiert die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen als klimapolitischen Rückschritt.
- Die Länder warnen vor einer Verlangsamung der Wärmewende und höheren Heizkosten aufgrund mangelnder Biomethan-Verfügbarkeit und steigender Biogas-Preise.
- Durch die geplante Streichung von Paragraf 72 entfällt die 30-jährige Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen, was den Betrieb fossiler Heizungen über 2045 hinaus ermöglichen könnte.
Kritik an Heizungsregeln und Austauschpflicht
Wie der Deutscher Bundestag in einer Unterrichtung zur Stellungnahme des Bundesrats berichtet, bewertet die Länderkammer den Gesetzentwurf als klimapolitischen Rückschritt. Aus Sicht der Länder schwächt vor allem die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen die bisherigen Vorgaben für den Gebäudesektor.Die Bundesländer warnen zudem vor einer Verlangsamung der Wärmewende und vor einer fortgesetzten Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas. Biomethan stehe bislang nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, zudem gebe es erhebliche Preisbedenken bei Biogasen, was das Heizen für Verbraucher deutlich verteuern könnte.
Besonders kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehene Streichung von Paragraf 72 im bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Damit würden das bisherige Betriebsverbot und die pauschale 30-jährige Austauschpflicht für ältere Öl- und Gasheizkessel entfallen.
Folgen für Klimaziele und Energiesektor
Nach Einschätzung der Länder könnte die neue Regelung dazu führen, dass fossile Heizungen auch nach 2045 weiter betrieben werden können. Das würde aus ihrer Sicht den Umstieg auf klimafreundlichere Wärmetechnologien erschweren und die Dekarbonisierung des Gebäudebestands verzögern.Die Bundesregierung weist die Vorschläge der Länder in ihrer Gegenäußerung zurück. Damit bleibt der Konflikt über die Ausgestaltung der Heizungsregeln ein zentraler Punkt in der energie- und klimapolitischen Debatte um das Gebäudemodernisierungsgesetz.
In unserem früheren Artikel zur Kritik des Bundesrats am geplanten Strom-Versorgungs- und Kapazitätengesetz ging es um Streitpunkte bei Ausschreibungsregeln, Kostenannahmen und der regionalen Verteilung neuer Kraftwerkskapazitäten. Die Länder warnten dabei vor Hürden für kleinere Anbieter, vor steigenden Mehrkosten beim Bau neuer Gaskraftwerke sowie vor einer einseitigen Schwerpunktsetzung zugunsten Süddeutschlands. Die Bundesregierung übernahm die vorgeschlagenen Änderungen in ihrer Gegenäußerung nicht, sodass der Konflikt im Gesetzgebungsverfahren bestehen blieb.
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