Bundeskartellamt genehmigt RWE-Ausbau bei Amprion-Beteiligung
Die deutsche Energieinfrastruktur bleibt im Fokus der Wettbewerbsaufsicht, während RWE seine indirekte Beteiligung am Übertragungsnetzbetreiber Amprion deutlich ausweitet. Mit der Freigabe steigt der durchgerechnete RWE-Anteil an Amprion von rund 20 Prozent auf künftig etwa 55 Prozent, ohne dass das Unternehmen die alleinige Kontrolle übernimmt.
Höhepunkte
- Bundeskartellamt genehmigt RWE den Erwerb von rund 47 Prozent an M31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG, wodurch RWE seinen Anteil an Amprion von etwa 20 Prozent auf rund 55 Prozent erhöht.
- RWE erhält trotz des Anteilsausbaus aufgrund eines Konsortialvertrags mit M31 keine alleinige Kontrolle über Amprion, einen der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber.
- Die kartellrechtliche Prüfung ergab keine erhöhten Bevorzugungsanreize, während regulatorische Vorgaben zur Trennung von Netzbetrieb und Stromerzeugung für einen diskriminierungsfreien Markt gelten.
Freigabe für Beteiligungsausbau bei Amprion
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat die Behörde den Erwerb von rund 47 Prozent der Anteile an der M31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG durch die RWEAG freigegeben.Die M31 Beteiligungsgesellschaft hält eine Mehrheitsbeteiligung von 74,9 Prozent an der Amprion GmbH. Amprion ist einer von vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreibern und verantwortet Sicherheit und Stabilität der Netze, über die Strom unter Hochspannung über längere Strecken transportiert wird.
Nach Angaben der Behörde erhöht der aktuelle Erwerb den durchgerechneten RWE-Anteil an Amprion von derzeit rund 20 Prozent auf künftig rund 55 Prozent. Aufgrund eines zwischen RWE und M31 bestehenden Konsortialvertrags erlangt RWE damit jedoch keine alleinige Kontrolle über Amprion.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärt, RWE und Amprion seien auf verschiedenen Marktstufen tätig, weshalb bei solchen Zusammenschlüssen mögliche Anreize zu einer Bevorzugung des Fusionspartners besonders geprüft würden. Die Untersuchung habe ergeben, dass sich durch den weiteren Anteilserwerb weder Anreize noch Möglichkeiten für eine Bevorzugung verändern; zudem unterliegen Unternehmen mit Aktivitäten in Stromerzeugung und Netzbetrieb einer sektorspezifischen Regulierung.
Regulatorische Folgen für den deutschen Strommarkt
RWE ist das größte deutsche Stromerzeugungsunternehmen und auch international in der Energieversorgung tätig. Die kartellrechtliche Prüfung ist deshalb für den deutschen Strommarkt von besonderer Bedeutung, weil ein diskriminierungsfreier Netzbetrieb als Voraussetzung für unverfälschten Wettbewerb gilt.Amprion war ursprünglich eine reine Tochtergesellschaft von RWE. Im Jahr 2011 veräußerte RWE 74,9 Prozent der Anteile an Finanzinvestoren; diese Beteiligungen sind inzwischen in der M31 gebündelt, während die übrigen 25,1 Prozent der Anteile von RWE gemeinsam mit Apollo Global Management, Inc. gehalten werden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen Unternehmen, die sowohl im Netzbetrieb als auch in der Stromerzeugung oder im Stromvertrieb aktiv sind, ihre Unternehmensbereiche trennen, um einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb sicherzustellen. Für Übertragungsnetzbetreiber gelten dabei wegen ihrer besonderen Rolle verschärfte Anforderungen; im laufenden Fusionskontrollverfahren hat sich das Bundeskartellamt dazu auch mit der Bundesnetzagentur über die regulatorischen Entflechtungsvorgaben ausgetauscht.
In unserem früheren Beitrag zur RWE-Aktie beleuchteten wir den Kursrückgang nach einer Abwärtslücke und ordneten ihn als Ausdruck kurzfristiger technischer Schwäche ein. Gleichzeitig stand im Fokus, dass RWE seine Investitionen in erneuerbare Energien und flexible Erzeugung ausbaut und stabile Cashflows sowie eine robuste Dividendenpolitik als Stützfaktoren gelten, auch wenn Widerstands- und Unterstützungszonen für Trader entscheidend bleiben.
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