Die Bundesregierung hält an ihrer bisherigen Linie zur Raffinerie PCK in Schwedt fest und prüft weder einen Kauf noch eine Enteignung. Damit bleibt die Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Gesellschaften das zentrale Instrument zur Absicherung der Energieversorgung.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant weder den Erwerb noch die Enteignung der PCK-Raffinerie Schwedt, wie aus der Antwort auf eine Linken-Anfrage hervorgeht.
- Die Energie- und Mineralölversorgung Deutschlands sei laut Bundesregierung durch die Treuhandverwaltung der Rosneft-Töchter auf Basis von Paragraf 6a Außenwirtschaftsgesetz abgesichert.
- Seit 28. Februar 2026 steht Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung nach Paragraf 6a AWG, wodurch die Versorgungssicherheit und Stabilität im Energiesektor gewährleistet bleibt.
Regierungslinie zur PCK-Raffinerie
Wie Bundestag unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke berichtet, gibt es innerhalb der Bundesregierung keine Überlegungen zu einem Erwerb oder zu einer Enteignung der Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.In der Antwort heißt es zudem, dass die Mineralöl- und Energieversorgungssicherheit in Deutschland durch die Anordnung der Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften gesichert sei. Die Bundesregierung verweist dabei auf Paragraf 6a des Außenwirtschaftsgesetzes als rechtliche Grundlage.
Treuhandverwaltung bleibt zentrales Instrument
Nach Angaben der Bundesregierung setzte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bundesnetzagentur bereits am 16. September 2022 auf Grundlage von Paragraf 17 des Energiesicherungsgesetzes als Treuhänderin über die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH ein. Diese Treuhandverwaltung wurde anschließend mehrfach verlängert.Seit dem 28. Februar 2026 steht Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung nach Paragraf 6a AWG, womit die bisherige Regelung nach dem Energiesicherungsgesetz abgelöst ist. Nach Darstellung der Bundesregierung hat die Maßnahme die Lage stabilisiert und den betroffenen Unternehmen sowie den zugehörigen Raffinerien ermöglicht, das Funktionieren des Gemeinwesens im Energiesektor und die Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Debatte um den Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen drehte sich zuletzt erneut um die Frage, wie die Energieversorgungssicherheit für Industrie und Verbraucher gewährleistet werden kann. Unsere Redaktion berichtete, dass Evonik-Chef Christian Kullmann wegen fehlender Gaskraftwerke, Infrastruktur und verfügbarem Wasserstoff eine Verlängerung der Kohleverstromung bis mindestens 2033 sowie eine Verschiebung des Klimaneutralitätsziels fordert. Damit wurde deutlich, wie stark energiepolitische Zeitpläne und regulatorische Entscheidungen an die Stabilität der Versorgung und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen geknüpft sind.
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