AfD-Fraktion hinterfragt Start und Steuerung der Sicherheitsplattform Strom
Vor dem geplanten Start der Sicherheitsplattform Strom im Winter 2026/2027 rückt das Instrument zur Steuerung des Stromverbrauchs bei Mangellagen stärker in den politischen Fokus. Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, nach welchen Szenarien das System entwickelt wird und wer im Ernstfall über Eingriffe bei betroffenen Stromverbrauchern entscheidet.
Das Wichtigste
- Die Bundesnetzagentur verschiebt den Start der Sicherheitsplattform Strom von Januar 2026 auf den Winter 2026/2027.
- Die AfD-Fraktion hinterfragt Entscheidungswege zur Auswahl von Stromverbrauchern für Drosselungen, darunter Automatisierung, Regelmechanik oder Einzelfallentscheidungen.
- In der Anfrage werden Risiken durch Systemausfälle der Plattform, etwa infolge von Cyberangriffen oder IT-Störungen, explizit thematisiert.
Fragen zu Einführung und Entscheidungswegen
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, ist das Zustandekommen und die geplante Arbeitsweise der Sicherheitsplattform Strom Gegenstand einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.Die Bundesnetzagentur baut das digitale Instrument seit einigen Jahren auf. Es soll bei schweren Strommangellagen oder bei vollständigen Stromausfällen dazu dienen, den Energieverbrauch von Stromnetzbetreibern sowie von Stromverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als acht Gigawattstunden gezielt zu drosseln oder abzuschalten.
Nach den Angaben im Text sollte die Plattform ursprünglich bereits im Januar 2026 starten. Derzeit plant die Bundesnetzagentur die Einführung im Laufe des Winters 2026/2027.
Risiken für Energiewirtschaft und Versorgungssicherheit
In ihrer Anfrage erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche Szenarien einer Strommangellage der Entwicklung und Erprobung der Plattform zugrunde liegen. Zudem fragen sie, welche Stelle die abschließende Entscheidung darüber trifft, welcher Stromverbraucher von einer Stromdrosselung betroffen sein wird.Ebenso zielt die Anfrage auf die Auswahlmechanik, also ob sie automatisiert, regelbasiert mit anschließender behördlicher Entscheidung oder ausschließlich per Einzelfallentscheidung erfolgt. Ein weiterer Punkt betrifft den Umgang mit Ausfällen des Systems selbst, etwa wenn die Sicherheitsplattform infolge eines Cyberangriffs oder einer anderen IT-Störung nicht verfügbar ist oder beeinträchtigt wird.
In unserer früheren Berichterstattung zum Netzpaket der Bundesregierung ging es um die geplante stärkere Steuerung von Netzanschlüssen und Abregelungen, die in einer Anhörung im Bundestag auf deutliche Kritik stieß. Im Zentrum stand der umstrittene Redispatch-Vorbehalt sowie die Sorge, dass Betreiber neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen in Engpassgebieten bei netzbedingten Abregelungen über Jahre auf Entschädigungen verzichten und dadurch zusätzliche Investitions- und Rechtsrisiken entstehen könnten.
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