Bund prüft Anlageverluste bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen weiter
Nach Verlusten bei Anlagegeschäften läuft die Aufarbeitung bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen weiter. Im Fokus steht die Frage, wie es trotz strenger Vorgaben im Sozialgesetzbuch IV zu den gemeldeten Einbußen kommen konnte und welche Folgen das für die Aufsichtspraxis hat.
Das Wichtigste
- Die Bundesregierung untersucht weiterhin die Ursachen der Anlageverluste bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und fordert eine umfassende Aufklärung.
- Die 109. Aufsichtsbehördentagung von Bund und Ländern am 11. und 12. November stellt Vermögensanlagen und Risikomanagement der Krankenkassen in den Fokus.
- Bundes- und Landesbehörden betonen die Bedeutung gesetzlicher Anlagegrundsätze gemäß Paragraf 80 Absatz 3 SGB IV, einschließlich Sicherheit, Liquidität und angemessenem Ertrag.
Aufsicht bereitet weitere Prüfung vor
Laut Deutscher Bundestag soll aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgehen, dass die konkreten Sachverhalte nun sorgfältig ermittelt und von der Selbstverwaltung sowie den zuständigen Bundes- und Landesbehörden stringent analysiert werden. Die Bundesregierung erklärt, es müsse umfassend aufgeklärt werden, wie die berichteten Verluste trotz der geltenden Regeln zustande kamen.Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der 109. Aufsichtsbehördentagung des Bundes und der Länder am 11. und 12. November. Dort steht das Thema Vermögensanlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Anforderungen an Anlage- und Risikomanagement auf der Tagesordnung.
Folgen für Risikomanagement und Aufsicht
Geplant ist ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesamt für soziale Sicherung, BAS, und den Aufsichtsbehörden der Länder über den aktuellen Erkenntnisstand. Dabei geht es auch um Schlussfolgerungen für die künftige Aufsichtspraxis und das weitere Vorgehen.Aus Sicht der Aufsichtsbehörden soll die zentrale Bedeutung der gesetzlichen Anlagegrundsätze betont werden. Dazu zählen nach Paragraf 80 Absatz 3 SGB IV Sicherheit, Liquidität und ein angemessener Ertrag, die durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement abgesichert werden sollen.
In unserem früheren Artikel zu den geplanten GKV-Beitragssätzen 2025 haben wir erläutert, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil bei 2,9 Prozent bleiben soll und der gesamte Beitragssatz damit im Schnitt weiter 17,5 Prozent des Bruttolohns beträgt. Zugleich haben wir eingeordnet, dass ein Sparpaket die Belastung teils über höhere Zuzahlungen und strengere Regeln verlagert und einzelne Kassen bei finanziellen Engpässen dennoch anpassen könnten.
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