Bundesrat verlangt Änderungen bei Steuerregeln für Zuschläge im Einkommensteuergesetz 2027

Bundesrat verlangt Änderungen bei Steuerregeln für Zuschläge im Einkommensteuergesetz 2027
Bundesrat kritisiert Steuerreform

Im Gesetzgebungsverfahren zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 wächst der Druck auf die geplanten steuerlichen Regeln für Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Bundesrat sieht zusätzlichen Bürokratieaufwand und begrenzte Entlastungseffekte für Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Das Wichtigste

  • Der Bundesrat fordert Änderungen am Einkommensteuerreformgesetz 2027, insbesondere zur steuerlichen Behandlung von Zuschlägen bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
  • Durch die geplante unterschiedliche Behandlung der Zuschläge entsteht laut Bundesrat erhöhter Berechnungs- und Verwaltungsaufwand, insbesondere bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen.
  • Die Bundesregierung warnt vor erheblichen Steuermindereinnahmen durch höhere Zuschlagssätze, während der Bundesrat von einer Begünstigung vor allem Besserverdienender ausgeht.

Kritik an Zuschlagsbesteuerung und Rechenzentren

Wie berichtet der Deutsche Bundestag unter Berufung auf eine als Unterrichtung vorgelegte Stellungnahme, verlangt der Bundesrat eine Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027.

Im Mittelpunkt steht die geplante steuerliche Verbesserung für Beschäftigte mit Sonntags- und Feiertagsarbeit. Nach Auffassung des Bundesrates führt eine Anhebung des maximal zulässigen Grundlohnbetrags nur für Sonntags- und Feiertagszuschläge, nicht aber für Nachtarbeitszuschläge, zu einer zusätzlichen Verkomplizierung. Bei der Berechnung steuerfreier Zuschläge müsste dann künftig zwischen Nachtarbeit und Sonntags- sowie Feiertagsarbeit unterschieden werden.

Besonders für Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen entstünde dadurch nach Einschätzung der Länderkammer zusätzlicher Berechnungs- und Bürokratieaufwand, der vermieden werden sollte. Zudem verlangt der Bundesrat auch Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rechenzentren.

Bundesregierung warnt vor Steuermindereinnahmen

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates ab oder nimmt sie zur Kenntnis. Zur Behandlung von Sonntags- und Feiertagszuschlägen erklärt sie, selbst eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze dürfte voraussichtlich zu nicht unerheblichen Steuermindereinnahmen führen.

Der Bundesrat hält dem entgegen, dass von den geplanten Änderungen vor allem Besserverdienende profitieren würden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen führe die Anhebung des Grundlohns nach seiner Argumentation zu keiner steuerlichen Entlastung, womit der Streit über Verteilungswirkung und Verwaltungsaufwand im weiteren Verfahren bestehen bleibt.

In unserem früheren Artikel zu aktuellen Mitteilungen des Bundesfinanzhofs haben wir einen Überblick über neue steuerrechtliche Entscheidungen und Verfahrensfragen gegeben, die Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien betreffen. Thematisiert wurden unter anderem Aspekte rund um Betriebsausgaben, die steuerliche Behandlung einzelner Arbeitnehmerleistungen sowie Kindergeld- und Erbschaftsteuerfragen. Ergänzend ging es um organisatorische Neuerungen beim BFH, die für die Praxis und den Austausch zur Finanzrechtsprechung relevant sind.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.