Die EZB schlägt vor, den Begriff "CBDC" durch "CBEM" zu ersetzen

Die EZB schlägt vor, den Begriff
Die EZB will die Bedingungen ändern

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat vorgeschlagen, den Begriff "CBDC" (Central Bank Digital Currency) aufzugeben und ihn durch "CBEM" (Central Bank Electronic Money) zu ersetzen. Diese Initiative wird in dem Bericht der Regulierungsbehörde mit dem Titel "Digital Money and Finance: Eine kritische Überprüfung der Terminologie".

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Dem Dokument zufolge hat die rasante Entwicklung der Technologie zur Entstehung zahlreicher neuer Begriffe geführt, die zwar weit verbreitet sind, aber oft verzerrt, verwirrend oder uneinheitlich angewendet werden".

Infolgedessen hat die EZB vorgeschlagen, die Etymologie von Schlüsselbegriffen neu zu bewerten, die bestehende Terminologie zu analysieren und präzisere Definitionen einzuführen. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass dieser Ansatz dazu beitragen wird, das Verständnis für neue Finanztechnologien zu verbessern und Diskussionen über deren potenzielle Vorteile und Anwendungen zu erleichtern.

Welche Begriffe will die EZB ändern?

Einer der problematischsten Begriffe ist nach Ansicht der Zentralbank der Begriff CBDC". Die EZB argumentiert, dass das Wort digital" durch elektronisch" ersetzt werden sollte, um Verwirrung darüber zu vermeiden, ob sich CBDC für Privatkunden auf Zentralbankgeld auf einer DeFi-Plattform bezieht (was nicht der Fall ist). Darüber hinaus sollte der Begriff "Währung" durch "Geld" ersetzt werden, da der Begriff "Zentralbankgeld" allgemeiner akzeptiert ist als "Zentralbankwährung".

Die EZB stellt auch den Begriff "Krypto-Assets" in Frage. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass diese Bezeichnung nicht für Vermögenswerte gelten sollte, die lediglich die Blockchain-Technologie nutzen.

Zum Beispiel kann Bitcoin als ungesicherter Vermögenswert als Krypto-Vermögen angesehen werden, aber eine in einer Blockchain aufgezeichnete Anleihe ist immer noch eine Anleihe und sollte als "Anleihe auf einer DLT-Plattform" bezeichnet werden", heißt es in dem Dokument. Darüber hinaus schlägt die EZB vor, "Krypto-Vermögenswerte" durch "virtuelle Vermögenswerte" oder sogar "virtuelle Hauptbucheinträge" zu ersetzen, um das Fehlen eines realen Hintergrunds für solche Vermögenswerte zu betonen.

Die EZB argumentiert auch, dass Begriffe wie "intelligente Verträge" und "Stablecoins" irreführend sind. Die Regulierungsbehörde behauptet, dass ein "intelligenter Vertrag" weder "intelligent" noch ein "Vertrag" ist, da er sich einfach auf einen Code bezieht, der Finanztransaktionen auf einer Blockchain ausführt.

Ebenso ist der Begriff "Stablecoin" irreführend, da der Begriff "Münze" (wie in "Bitcoin", "Altcoin" und "Memecoin") ein Inhaberinstrument impliziert, während diese sogenannten "Münzen" lediglich in einer Kontendatenbank aufgezeichnet und übertragen werden.** Die EZB betont auch, dass sich algorithmische "Stablecoins" als instabil erwiesen haben, was den Begriff ungenau und potenziell irreführend macht.

Die Studie der EZB zielt darauf ab, eine Diskussion anzuregen und die Terminologie im Bereich des digitalen Geldes und der dezentralen Finanzen zu verfeinern. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass die Verwendung einer klareren, präziseren Sprache das Verständnis der Öffentlichkeit für diese Innovationen verbessern und dazu beitragen wird, ihre künftigen Anwendungen zu gestalten.

In der Zwischenzeit prüft die Europäische Zentralbank weiterhin die Möglichkeit von bedingten Zahlungen für den digitalen Euro.

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