Finanzausschuss weist AfD-Vorstöße zu Energie- und Umsatzsteuern zurück

Finanzausschuss weist AfD-Vorstöße zu Energie- und Umsatzsteuern zurück
AfD-Steuerpläne abgelehnt

Im Bundestag scheitern Vorstöße zur spürbaren Entlastung bei Energieabgaben im Finanzausschuss. Betroffen sind sowohl ein Antrag zur Senkung der Energie- und Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum als auch ein weiterer Entwurf für einen dauerhaft ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gas und Wärme.

Höhepunkte

  • Der Finanzausschuss lehnt AfD-Gesetzentwürfe ab, die die Energie- und Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum senken sollten.
  • Ein AfD-Antrag zur dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen auf sieben Prozent findet im Ausschuss ebenfalls keine Mehrheit.
  • Die AfD beziffert die jährliche Entlastung durch niedrigere Energie- und Stromsteuern auf 21 Milliarden Euro und die reduzierte Umsatzsteuer auf bis zu neun Milliarden Euro.

Ablehnung zweier Steuerentwürfe im Ausschuss

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, lehnt der Finanzausschuss am Mittwoch umfangreiche Steuersenkungen auf Energie ab, die von der AfD-Fraktion gefordert werden. In der von dem amtierenden Vorsitzenden Christian Görke geleiteten Sitzung stimmen alle anderen Fraktionen gegen einen Gesetzentwurf, mit dem die Energie- und Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden soll; nur die AfD-Fraktion stimmt dafür.

Zur Begründung führt die AfD-Fraktion an, Deutschland habe im internationalen Vergleich eine der höchsten Steuer- und Abgabenlasten auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom. Nach ihrer Darstellung bedroht die Kostenbelastung den Wirtschaftsstandort, schwächt die Kaufkraft der Bürger und verstärkt eine schleichende Deindustrialisierung.

Auch ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion findet keine Mehrheit. Dieser sieht vor, die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt 19 Prozent zu besteuern; erneut stimmt nur die AfD-Fraktion zu.

Folgen für Haushalte, Unternehmen und Fiskus

Die Fraktion beziffert die Entlastung durch die vorgeschlagene Senkung der Energie- und Stromsteuer auf 21 Milliarden Euro pro Jahr für Bürger und Unternehmen. Als Beleg für eine wirtschaftliche Abschwächung verweist sie auf rückläufige staatliche Einnahmen aus der Energiesteuer, die von 40,68 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 37,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 gesunken seien.

Beim zweiten Vorstoß argumentiert die AfD-Fraktion, die größte Entlastung käme Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zugute, weil Energieausgaben dort einen hohen Anteil am monatlichen Budget ausmachten. Die Entlastung soll nach ihren Angaben in diesem Jahr 4,5 Milliarden Euro und im nächsten Jahr neun Milliarden Euro betragen.

In unserem früheren Beitrag zu den wirtschaftspolitischen Forderungen der AfD-Fraktion im Bundestag ging es um den Antrag „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten“ und die Warnung vor einer tiefen Standortkrise. Im Fokus standen dabei unter anderem Entlastungen bei Steuern und Abgaben, Maßnahmen für günstigere Energiepreise sowie der Abbau von Bürokratie als zentrale Stellschrauben aus Sicht der Fraktion.

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