AfD-Fraktion fordert Klage gegen EU-Altfahrzeugverordnung

AfD-Fraktion fordert Klage gegen EU-Altfahrzeugverordnung
AfD gegen EU-Verordnung

Die seit Mitte August geltende EU-Altfahrzeugverordnung stößt im Bundestag auf politischen Widerstand wegen möglicher Folgen für Eigentumsrechte privater Fahrzeughalter. Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung sowohl eine Nichtigkeitsklage auf EU-Ebene als auch eine verfassungsrechtliche Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Wichtigste

  • Die AfD-Fraktion fordert, dass die Bundesregierung Klage auf Nichtigkeit gegen die neue Verordnung (EU) 2026/1738 einreicht und Verfassungsmäßigkeit prüft.
  • Seit 13. August 2026 definiert die EU erstmals verbindlich, ab wann Fahrzeuge als Altfahrzeuge gelten und verpflichtend verwertet werden müssen.
  • Die AfD verlangt, dass die Bundesregierung Ausnahmen für historische, restaurierungsbedürftige und Sammlerfahrzeuge durchsetzt und Eigentumsschutz sicherstellt.

Klageforderung gegen neue EU-Regeln

Wie Deutscher Bundestag mitteilt, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag, dass die Bundesregierung unverzüglich Klage auf Nichtigkeit der Verordnung (EU) 2026/1738 einreicht. Zudem soll sie nach dem Willen der Fraktion deren Verfassungsmäßigkeit wegen einer aus Sicht der Antragsteller offenkundigen Verletzung von Eigentumsrechten vor dem Bundesverfassungsgericht angreifen.

Die Verordnung ist seit dem 13. August 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG. Nach Darstellung der AfD werden damit in der EU erstmals verbindliche Kriterien festgelegt, nach denen ein Fahrzeug als Altfahrzeug eingestuft wird und damit rechtlich als Abfall gilt.

Erfüllt ein Fahrzeug diese Kriterien, ist der Eigentümer verpflichtet, es einer Verwertungsanlage zu übergeben. Wer das Fahrzeug behalten will, muss laut Antrag durch ein Sachverständigengutachten auf eigene Kosten nachweisen, dass es reparierbar ist, und es anschließend innerhalb von fünf Jahren wieder in einen verkehrstauglichen Zustand versetzen.

Folgen für Halter und Sammlerfahrzeuge

Aus Sicht der Fraktion soll sich die Bundesregierung in der Europäischen Union außerdem dafür einsetzen, dass die Verordnung aufgehoben oder zumindest geändert wird. Konkret fordert sie, dass kein Fahrzeug allein aufgrund von Fristen oder Kriterienkatalogen gegen den Willen seines Eigentümers zu Abfall erklärt wird und ein gesetzlich angeordneter Eigentumsverlust angemessen entschädigt wird.

Darüber hinaus sollen die bestehenden Ausnahmen für Fahrzeuge von historischem Interesse auf alle außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge in Privatbesitz ausgeweitet werden, insbesondere auf Fahrzeuge in Restaurierung und Ersatzteilträger. Nach dem Antrag soll die Bundesregierung auch die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit umfassend nutzen, Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse vom Anwendungsbereich auszunehmen, darunter Sammler-, Museums-, Eigenbau- und Rennfahrzeuge sowie Fahrzeuge in Restaurierung.

In unserem früheren Beitrag zur Anhörung im Tourismusausschuss des Bundestags ging es um die wirtschaftliche Lage von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie den wachsenden Anpassungsdruck durch neue EU-Vorgaben. Branchenvertreter kritisierten dabei vor allem steigende Bürokratiekosten und Rechtsunsicherheit, etwa durch unklare Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen und offene Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Reisevertrieb.

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