EBA konsultiert zu Änderungen der Marktpreisrisiko-Benchmarking-Regeln für die Übung 2027

EBA konsultiert zu Änderungen der Marktpreisrisiko-Benchmarking-Regeln für die Übung 2027
EBA konsultiert zu Regeln 2027

Mit den bevorstehenden neuen Anforderungen an das Marktpreisrisiko eröffnet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Konsultation zu technischen Änderungen ihrer Datenerhebungsregeln für die Benchmarking-Übung 2027. Der Vorschlag soll den Rahmen an das sich entwickelnde regulatorische Umfeld anpassen und Banken sowie Aufsehern mehr Vorbereitungszeit geben; Stellungnahmen sind bis zum 3. September 2026 möglich.

Höhepunkte

  • Die EBA startet eine Konsultation zur Änderung der Marktpreisrisiko-Benchmarking-Regeln für die Übung 2027, einschließlich erweiterter Abdeckung des CRR3 Alternativen Standardansatzes und verschobener Benchmarking-Übung auf das zweite Halbjahr 2027.
  • Die Vorschläge stehen im Einklang mit dem delegierten FRTB-Rechtsakt der Europäischen Kommission, der ab dem 1. Januar 2027 gilt, stellen die CRR2-IMA-Meldung wieder her und passen Melderahmen und Formulare schrittweise an.
  • Die sechswöchige Konsultation soll eine rechtzeitige Übernahme der Standards ermöglichen und neu einbezogenen Instituten zusätzliche Vorbereitungszeit für die Teilnahme am Marktpreisrisiko-Benchmarking 2027 verschaffen.

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Konsultationsumfang und vorgeschlagener Zeitplan

Laut EBA wurde eine Konsultation zu Änderungen der Durchführungsstandards für das Benchmarking interner Modelle und des Standardansatzes für das Marktpreisrisiko für die Übung 2027 gestartet.

Zu den Änderungen gehört die Ausweitung des Benchmarking-Umfangs auf Institute, die den CRR3 Alternativen Standardansatz anwenden, unabhängig davon, ob sie ein internes Modell nutzen, sowie die Wiederaufnahme der Datenerhebung nach dem CRR2-Internen Modellansatz. Die Behörde schlägt außerdem vor, die Benchmarking-Übung 2027 in die zweite Jahreshälfte zu verschieben, die Datenerhebung nach dem CRR3 Alternativen Internen Modellansatz aufgrund von Unsicherheiten bei der Umsetzung zu verzögern und die Marktpreisrisiko-Meldeformulare neu zu strukturieren.

Die EBA erklärte, die Änderungen seien zahlreich, aber inhaltlich begrenzt und überwiegend technischer und pragmatischer Natur. Einige Maßnahmen, wie die Rückkehr der CRR2-IMA-Meldung, stellen bestehende Anforderungen wieder her, während andere den Melderahmen schrittweise anpassen.

Regulatorische Angleichung und Auswirkungen auf den Sektor

Die Vorschläge berücksichtigen auch den delegierten FRTB-Rechtsakt der Europäischen Kommission, der ab dem 1. Januar 2027 gilt. Die EBA wies darauf hin, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen, darunter die CRR3-AIMA-Formulare, bereits öffentlich konsultiert wurden.

Die Konsultationsfrist beträgt sechs Wochen, was die Behörde angesichts des gezielten Charakters der Änderungen für angemessen hält. Eine frühere Verabschiedung der endgültigen Standards würde neu einbezogenen Instituten zusätzliche Vorbereitungszeit für die Teilnahme an der Übung 2027 verschaffen.

Antworten können über die Konsultationsseite eingereicht werden; eingegangene Beiträge werden nach Abschluss der Konsultation veröffentlicht, sofern die Teilnehmenden nichts anderes wünschen.

Wir berichteten zuvor über Novo Nordisks regulatorischen Meilenstein in der EU, nachdem das Unternehmen die Zulassung der Europäischen Kommission für eine orale Version von Wegovy erhalten und eine umfassende Umstrukturierung zur Fokussierung auf die Geschäftsbereiche Diabetes und Adipositas angekündigt hatte. Unsere Analyse zeigte zudem, wie dieser politisch getriebene Impuls einen bullischen NVO-Handelsausblick unterstützte, wobei wir anmerkten, dass Momentum-Indikatoren in der Nähe von überkauften Niveaus zur Vorsicht mahnten.

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