Berlin setzt Schuldenbremse als Rahmen für ausgeglichene Landeshaushalte um

Berlin setzt Schuldenbremse als Rahmen für ausgeglichene Landeshaushalte um
Berlins Schuldenbremse greift

Berlin ist seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, seinen Haushalt grundsätzlich ohne neue Schulden auszugleichen. Die Regel begrenzt die strukturelle Nettokreditaufnahme auf null und lässt Ausnahmen nur bei Naturkatastrophen, unverschuldeten Notlagen oder Rezessionen zu.

Das Wichtigste

  • Berlin setzt seit 14. November 2019 die Schuldenbremse per Landesgesetz um und begrenzt die strukturelle Nettokreditaufnahme auf maximal null.
  • Die strukturelle Nettokreditaufnahme berücksichtigt bereinigende Effekte wie Konjunkturschwankungen und Einmaleffekte, um Haushaltssteuerung nachhaltiger zu gestalten.
  • Stabilitätsbericht 2020 bestätigt Einhaltung der Schuldenbremse für 2020 und 2021; Finanzplanung sieht Einhaltung bis 2024 vor.

Rechtsrahmen und Ausgestaltung in Berlin

Wie Berlin.de unter Berufung auf die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin darstellt, dient die Schuldenbremse dazu, den Schuldenanstieg in öffentlichen Haushalten zu begrenzen und künftige Generationen zu entlasten. Zugleich soll sie finanzielle Spielräume in den Haushalten von Bund und Ländern zurückgewinnen.

Grundlage ist Artikel 109 des Grundgesetzes, der die Länder ab 2020 zu grundsätzlich ausgeglichenen Haushalten ohne Nettoneuverschuldung verpflichtet. Berlin hat diese Vorgabe am 14. November 2019 durch eine einfachgesetzliche Regelung konkretisiert und die strukturelle Nettokreditaufnahme als zentrale Zielgröße festgelegt.

Im Regelfall darf diese Zielgröße nicht über null liegen. Die Konstruktion bezieht sich damit nicht auf den bloßen Finanzierungssaldo, sondern auf einen strukturellen Saldo, der konjunkturelle Effekte und bestimmte Einmaleffekte auf der Einnahmen- und Ausgabenseite bereinigt.

Bedeutung für Haushaltssteuerung und Finanzpolitik

Nach der Berliner Darstellung ermöglicht die Definition der strukturellen Nettokreditaufnahme grundsätzlich auch den Einsatz von Rücklagen zum Haushaltsausgleich. Gleichzeitig soll sie die dauerhafte Tragfähigkeit des Haushalts analysierbar machen und die finanzpolitische Ausrichtung des Landes anzeigen.

Zu den Bereinigungen zählen unter anderem Abweichungen von der konjunkturellen Normallage sowie Einmaleffekte wie Beteiligungsverkäufe oder Beteiligungserwerbe. Die Möglichkeit konjunkturbedingter Kreditaufnahmen mit entsprechenden Tilgungen setzt aus Sicht des Landes logisch voraus, dass der tatsächliche Finanzierungssaldo um Konjunktureffekte bereinigt wird.

Die planerische Einhaltung der Schuldenbremse für 2020 und 2021 ist dem Stabilitätsbericht 2020 zufolge nachgewiesen. Für die Jahre 2022 bis 2024 ist die Einhaltung gemäß der Finanzplanung 2020 bis 2024 durch die dort vorgesehenen Maßnahmen ebenfalls gewährleistet.

In unserem früheren Artikel zur Verschuldungsentwicklung Berlins haben wir aufgezeigt, wie historische Sonderlasten und die Corona-Pandemie den Schuldenstand geprägt haben – nach Jahren des Abbaus bis Ende 2019 stieg die Verschuldung 2020 wieder deutlich an. Zudem wurde erläutert, warum Berlin trotz Konsolidierung beim Schuldenstand je Einwohner weiterhin über dem kritischen Schwellenwert liegt und daraus ein anhaltender Konsolidierungsdruck mit begrenzter Nettokreditaufnahme entsteht.

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