Bundestagsanhörung beleuchtet Streit über Tariftreuegesetz und Tarifbindung
In Berlin prallen in einer Anhörung zum Bundestariftreuegesetz die Positionen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern aufeinander. Im Zentrum steht die Frage, ob die seit Mai 2026 geltende Kopplung öffentlicher Bundesaufträge an Branchentarifverträge die Tarifbindung stärkt oder den Aufwand für Unternehmen erhöht.
Das Wichtigste
- Die BDA warnt im Bundestagsausschuss, dass das Bundestariftreuegesetz kleinere Haustarifverträge verdrängt und KMUs aus Vergabeverfahren drängen könnte.
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund betont die volkswirtschaftlichen Schäden durch Tarifflucht bei rund 123 Milliarden Euro pro Jahr und fordert strengere Regelungen.
- Das Bundestariftreuegesetz greift laut Experten bisher nur bei Unternehmen ab 50.000 Beschäftigten und bleibt dadurch in seiner Wirkung limitiert.
Positionen zum Tariftreuegesetz in der Anhörung
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände das Bundestariftreuegesetz erneut kritisiert und vor negativen Folgen für Unternehmen gewarnt. Grundlage der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales sind der Nationale Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung in Deutschland sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.Für die BDA sagt Roland Wolf, das Gesetz verdränge kleinere Haustarifverträge und könne dazu führen, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus Vergabeverfahren zurückziehen. Mandy Reichel ergänzt, das Gesetz stehe im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau.
Auch aus der Rechtswissenschaft kommt Kritik an einzelnen Wirkungen des Gesetzes. Felix Hartmann von der FU Berlin bewertet die mögliche Verdrängung von Haustarifverträgen als negativen Aspekt und verweist darauf, dass die EU-Richtlinie zur Tarifbindung keine Ergebnispflicht für eine Quote von 80 Prozent enthalte. Clemens Höpfner von der Universität zu Köln betont, attraktive Arbeitsbedingungen seien in erster Linie Aufgabe der Tarifparteien, während Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina davor warnt, die Wirkung des Gesetzes zu überschätzen.
Folgen für Arbeitsmarkt und Vergabepraxis
Ein klares Plädoyer für das Gesetz kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund, vom Verein Das Progressive Zentrum und vom Politikwissenschaftler Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Robby Riedel vom DGB bezeichnet das Bundestariftreuegesetz als wichtigen Meilenstein für faire Arbeitsbedingungen, kritisiert aber zugleich die Ausnahmeregelungen als kontraproduktiv.Riedel beziffert den volkswirtschaftlichen Schaden durch Tarifflucht auf rund 123 Milliarden Euro pro Jahr. Johanna Siebert vom Progressiven Zentrum richtet den Blick auf Beschäftigte in un- und angelernten Berufen, für die tarifliche Bedingungen einen besonders großen Unterschied machten.
Siebert und Schulten sprechen sich zudem für eine stärkere Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen aus. Schulten kritisiert, dass die Wirkung des Gesetzes in der aktuellen Fassung begrenzt sei, weil es unter anderem erst ab einer Betriebsgröße von 50.000 Beschäftigten gelte.
In unserem früheren Beitrag zu Investitionshemmnissen in Deutschland haben wir dargelegt, dass ausländische Investoren laut Bundesregierung vor allem Bürokratie und Regulierung, lange Genehmigungsverfahren sowie hohe Energie- und Arbeitskosten und Fachkräftemangel als zentrale Hürden nennen. Zugleich wurde betont, dass das Interesse am Standort Deutschland wegen politischer Stabilität und Planungssicherheit weiterhin hoch ist, wobei die genannten Hemmnisse je nach Branche unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.
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