DRV Bund bleibt in aufsichtsrechtlicher Prüfung zu IT-Verträgen und Statusfeststellungen

DRV Bund bleibt in aufsichtsrechtlicher Prüfung zu IT-Verträgen und Statusfeststellungen
DRV Bund unter Prüfung

Die aufsichtsrechtliche Prüfung des Bundesamts für Soziale Sicherung gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund läuft weiter und betrifft fragwürdige Klauseln in EVB-IT-Dienstverträgen. Im Verlauf des Verfahrens sieht die DRV Bund selbst Anhaltspunkte dafür, dass Statusfeststellungen möglicherweise nicht immer zutreffend erfolgt sind, weshalb eine Sonderbetriebsprüfung beantragt wurde.

Das Wichtigste

  • Das Bundesamt für Soziale Sicherung forderte die DRV Bund am 6. Februar 2025 zu einer Stellungnahme wegen IT-Verträgen und Statusfeststellungen auf.
  • Am 7. November 2025 identifizierte die DRV Bund in einer ergänzenden Stellungnahme Hinweise auf teils fehlerhafte Statusfeststellungen im Prüfverfahren.
  • Am 12. Dezember 2025 wurde eine Sonderbetriebsprüfung bei der DRV Berlin-Brandenburg beantragt, das Gesamtverfahren bleibt weiterhin offen und ungeklärt.

Verfahrensstand der Prüfung seit 2025

Wie Deutscher Bundestag unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion berichtet, bat das Bundesamt für Soziale Sicherung die DRV Bund mit Schreiben vom 6. Februar 2025 um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt.

Mit E-Mail vom 20. März 2025 übermittelte die DRV Bund im Rahmen des eingeleiteten internen Prüfverfahrens zunächst eine erste vorläufige Stellungnahme. Auf dieser Grundlage konnte das BAS nach Angaben der Bundesregierung kein aufsichtsrechtlich zu beanstandendes Verwaltungshandeln feststellen.

Nach Abschluss der internen Prüfung übersandte die DRV Bund am 7. November 2025 eine ergänzende Stellungnahme. Darin teilte sie mit, bei ihrer Prüfung Anhaltspunkte identifiziert zu haben, dass Statusfeststellungen möglicherweise nicht immer zutreffend erfolgt sind.

Folgen für Aufsicht und Sozialversicherung

Vor diesem Hintergrund prüfte die DRV Bund, ob bei der DRV Berlin-Brandenburg eine Sonderbetriebsprüfung beantragt werden sollte. Dieser Antrag wurde den Angaben zufolge am 12. Dezember 2025 gestellt.

Das Verfahren ist laut Vorlage weiterhin anhängig, ein Abschluss ist derzeit noch nicht absehbar. Damit bleibt offen, ob aus den festgestellten Hinweisen weitere aufsichtsrechtliche oder prüfungsbezogene Konsequenzen für die beteiligten Einrichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung folgen.

Über den Zoll-Einsatz im Kreis Steinfurt wegen mutmaßlicher Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und SOKA-Bau-Abgaben hatten wir bereits berichtet. Im Mittelpunkt standen Ermittlungen gegen mehrere Bauunternehmen, eine Festnahme sowie Durchsuchungen; der vorläufig bezifferte Schaden lag bei 885.000 Euro und die Auswertung sichergestellter Datenträger sollte weitere Vermögenswerte zur Schadensdeckung aufzeigen.

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