AfD-Fraktion fordert Erweiterung der Insolvenzstatistik um Staatsangehörigkeit
Die Debatte um die Ausgestaltung der Insolvenzstatistik im Deutschen Bundestag richtet sich auf zusätzliche Angaben bei Restschuldbefreiungen. Ein Antrag der AfD-Fraktion zielt darauf ab, künftige jährliche Auswertungen nach Staatsangehörigkeiten und bei ausländischen Personen auch nach einzelnen Staaten zu ermöglichen.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion fordert eine Gesetzesänderung zur Aufnahme der Staatsangehörigkeit in die offizielle Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik.
- Laut Antrag sollen jährlich Daten zu Anträgen und Erteilungen der Restschuldbefreiung nach Staatsangehörigkeit, bei Ausländern zusätzlich nach Einzelstaaten, veröffentlicht werden.
- Eine Entscheidung über die Änderung des Statistikgesetzes hängt vom parlamentarischen Verfahren und einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
Gesetzesänderung für Insolvenzdaten beantragt
Wie der Deutsche Bundestag in seinem Informationsdienst hib berichtet, verlangt die AfD-Fraktion in einem Antrag eine Novellierung des Gesetzes über die Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der das statistische Erhebungsmerkmal „Staatsangehörigkeiten“ in die amtliche Statistik aufnimmt.Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen dann jährlich Daten zur Zahl der Anträge auf Restschuldbefreiung sowie zu den erteilten Restschuldbefreiungen gesondert nach Staatsangehörigkeiten erhoben und veröffentlicht werden. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit soll zudem eine weitere Aufschlüsselung nach einzelnen Staaten erfolgen.
Politische und statistische Folgen für die Insolvenzpraxis
Die AfD-Fraktion verweist darauf, dass in anderen EU-Ländern entsprechende Angaben in solchen Statistiken bereits erfasst würden. Aus ihrer Sicht ist die Erhebung erforderlich, um dem Deutschen Bundestag und den Landtagen eine statistische Grundlage für die Prüfung möglicher Fehlanreize oder einer missbräuchlichen Nutzung des Instruments der Restschuldbefreiung in Fällen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit zu geben.Der Vorstoß betrifft damit vor allem die Datengrundlage für Gesetzgebung und Bewertung der Insolvenzpraxis. Ob es tatsächlich zu einer Änderung des Statistikgesetzes kommt, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren und von einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
In unserem früheren Beitrag zur Datengrundlage bei Bundeszuwendungen an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände haben wir berichtet, dass die Bundesregierung wegen unklarer Empfängerkreise und fehlender Definitionen parlamentarische Anfragen nur eingeschränkt beantworten kann. Der Vorgang zeigte, wie sehr Auswertungen und Kontrolle öffentlicher Mittel von präzisen Begriffen und eindeutig erfassten Daten abhängen.
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