Berlin rechnet mit 5,2 Milliarden Euro aus Bundesfonds für Infrastrukturinvestitionen
Der Bund stellt den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für öffentliche Infrastruktur zur Verfügung, um Investitionsdefizite abzubauen und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Für Berlin ergibt sich daraus über die kommenden zwölf Jahre eine erwartete Einnahme von rund 5,2 Milliarden Euro.
Das Wichtigste
- Berlin rechnet im Rahmen des Bundes-Infrastrukturfonds mit Einnahmen von rund 5,2 Milliarden Euro über die nächsten zwölf Jahre.
- Förderfähig sind Investitionen ab 50.000 Euro mit langfristiger Nutzbarkeit, insbesondere in Bevölkerungsschutz, Verkehr, Energie, Bildung und Digitalisierung.
- Die Förderung endet am 31.12.2042, Verstöße gegen die Förderkriterien oder zweckwidrige Mittelverwendung führen zu Rückforderungen und Zinskosten.
Investitionsrahmen und Förderkriterien
Laut Berlin.de stehen den Ländern nach Artikel 143h Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Die Mittel sind für Sachinvestitionen vorgesehen, die Defizite in der öffentlichen Infrastruktur beheben und zugleich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärken sollen.Im Fokus stehen dabei unter anderem Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur sowie Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur. Hinzu kommen Investitionen in Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung.
Förderfähig sind nur Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro. Zudem muss die geschaffene Infrastruktur langfristig nutzbar sein, und die Vorhaben sollen so ausgewählt werden, dass sie eine möglichst hohe und dauerhafte Wirkung auf die Wirtschaftskraft entfalten.
Vorgaben für Berlin und Mittelverwendung
Für Berlin bedeutet das Programm eine Einnahmeerwartung von rund 5,2 Milliarden Euro über die kommenden zwölf Jahre. Das Land und die Kommunen müssen nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen.Nicht förderfähig sind Personalausgaben sowie laufende Ausgaben wie Wartung, Instandhaltung, Betrieb und andere dauerhafte Verpflichtungen. Auch Verwaltungsausgaben sind ausgeschlossen, und Investitionsmaßnahmen dürfen nicht vor dem 01.01.2025 begonnen worden sein; maßgeblich ist in der Regel das Datum des ersten Vertrags für die Leistungserbringung, bei Baumaßnahmen gegebenenfalls auch der Baubeginn vor Ort.
Die Förderung läuft bis zum 31.12.2042, bis dahin müssen die Maßnahmen abgeschlossen sein. Der Bund prüft die Verwendung der Mittel; bei Verstößen drohen Rückforderungen einschließlich Zinskosten, ebenso bei zweckwidriger Mittelverwendung.
Unser früherer Beitrag zum Berliner Haushaltsplan 2026/2027 zeigte, wie das Land die Finanzierung zentraler öffentlicher Aufgaben in Bezirken und Senatsbereichen konkretisiert – von Infrastruktur und Dienstleistungen bis zu Stadtentwicklungsthemen. Dabei hoben wir den Schwerpunkt auf Digitalisierung und E-Government hervor, die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher machen sollen, sowie den Doppelhaushalt als flexibel anpassbaren Steuerungsrahmen.
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