EU-Kommission treibt freiwillige CSRD-Standards voran und holt Feedback der Mitgliedstaaten ein
Nach der politischen Einigung über das Omnibus-I-Paket vom 9. Dezember 2025 bereitet die Europäische Kommission den nächsten Schritt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Auf Basis von Artikel 29ca der Bilanzrichtlinie, geändert durch die Omnibus-I-Richtlinie, will sie per delegiertem Rechtsakt freiwillig anwendbare Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen. Dazu hat die Kommission die Mitgliedstaaten um Stellungnahmen gebeten, wie eng sich der künftige Standard an eine bereits veröffentlichte Empfehlung anlehnen soll, wie aus dem BMJV-Text hervorgeht.
Höhepunkte
- EU-Kommission legt Entwurf für freiwillige Nachhaltigkeitsbericht-Standards gemäß Artikel 29ca der Bilanzrichtlinie auf Basis Empfehlung (EU) 2025/1710 vor.
- Mitgliedstaaten sollen bewerten, ob der freiwillige Standard für KMU (VSME) mit der bestehenden Empfehlung identisch oder angepasst werden soll.
- Verbände und Fachkreise sind eingeladen, sachlich begründete und praktikable Abweichungen vom empfohlenen Standard im Konsultationsprozess zu adressieren.
Delegierter Rechtsakt auf Basis der Bilanzrichtlinie
Die geplanten Standards sollen laut dem Bundesministerium der Justiz als freiwillig anwendbare Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgestaltet werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 29ca der Bilanzrichtlinie in der Fassung nach der Omnibus-I-Richtlinie. Die Kommission ist damit ermächtigt, die Standards über einen delegierten Rechtsakt zu erlassen. Inhaltlich sollen sie sich auf die bestehende Empfehlung (EU) 2025/1710 stützen.Abgleich mit VSME-Empfehlung und Verhältnismäßigkeit
Die Kommission fragt die Mitgliedstaaten, ob der künftige freiwillige Standard identisch mit der bestehenden Empfehlung sein soll. Konkret geht es um den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen im Anhang I der Empfehlung (EU) 2025/1710, häufig als VSME bezeichnet. Zugleich sollen die Standards verhältnismäßig und relevant sein, gemessen an Kapazitäten und Eigenschaften der adressierten Unternehmen sowie Umfang und Komplexität ihrer Tätigkeiten. Die VSME-Empfehlung ist laut Text über einen Link der EU-Kommission abrufbar.Stellungnahmen aus Verbänden und Fachkreisen
Neben den Mitgliedstaaten wurden auch Verbände und Fachkreise zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen. Damit soll zusätzliches Feedback zur Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts eingeholt werden. Im Fokus steht, ob Abweichungen von der bestehenden Empfehlung sachlich begründet und praktikabel wären. Weitere Detailangaben werden im Text als Bestandteil einer delegierten Verordnung zu freiwillig anwendbaren Standards nach der CSRD eingeordnet.Wir berichteten zuvor über das industriepolitische Grundsatzpapier des Bündnisses Zukunft der Industrie, das im Bundeswirtschaftsministerium vorgestellt wurde und fünf Handlungsfelder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland benennt. Im Mittelpunkt standen dabei Forderungen nach weniger Bürokratie, wettbewerbsfähigen Energiepreisen, einem integrierten Binnenmarkt und moderner Infrastruktur sowie der Appell, angesichts von Arbeitsplatzverlusten schnell zu pragmatischen Ergebnissen zu kommen.
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