Bundestagsausschuss weist Vorstoß zur Anpassung der Einkommensgrenze für Angehörigenunterhalt ab

Bundestagsausschuss weist Vorstoß zur Anpassung der Einkommensgrenze für Angehörigenunterhalt ab
Angehörigenunterhalt bleibt unverändert

Der Petitionsausschuss des Bundestags spricht sich gegen eine dynamische Anhebung der Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige aus. Damit bleibt die seit 2020 geltende Schwelle von 100.000 Euro trotz Inflationsdebatte und gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert.

Höhepunkte

  • Der Bundestags-Petitionsausschuss empfiehlt am Mittwoch, das Verfahren zur Petition zur Anpassung der 100.000-Euro-Einkommensgrenze beim Angehörigenunterhalt abzuschließen.
  • Der Ausschuss hält trotz Inflationsargumenten und Vorschlägen zur jährlichen Dynamisierung weiterhin an der 100.000-Euro-Grenze fest und verweist auf den Schutz kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Das Statistische Bundesamt bestätigt, dass das Durchschnittsbruttoeinkommen 2023 bei 59.094 Euro liegt, also signifikant unterhalb der geltenden Grenze.

Ausschussempfehlung und Begründung

Wie der Deutsche Bundestag (hib) berichtet, verabschiedet der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch die Empfehlung an den Bundestag, das Verfahren zu der Eingabe abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Die öffentliche Petition argumentiert, dass die Einkommensgrenze von 100.000 Euro seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 nicht angepasst worden sei. Nach Auffassung des Petenten steigt dadurch die reale Belastung für unterhaltspflichtige Angehörige, weil die Inflation die Kaufkraft mindert. Er schlägt deshalb vor, die Grenze regelmäßig, etwa jährlich, an die Inflationsrate oder die durchschnittliche Lohnentwicklung zu koppeln.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor allem berufstätige erwachsene Kinder mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten soll. Diese Gruppe befinde sich häufig in einer Lebensphase mit eigenen Kindern und zusätzlichem Vorsorgebedarf und solle nicht zusätzlich mit Pflegekosten für die Eltern belastet werden.

Bedeutung für die Sozialpolitik

Der Ausschuss erklärt zugleich, ihm sei bewusst, dass eine starre Grenze immer auch Fälle erfasse, in denen Betroffene die Regelung als ungerecht empfinden, wenn ihr Einkommen nur knapp oberhalb der Schwelle liegt. An der Marke von 100.000 Euro hält das Gremium dennoch fest und bezeichnet sie als bewusst gewählt.

Zur Einordnung verweist der Petitionsausschuss auf Daten des Statistischen Bundesamts. Demnach beträgt der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Jahr 2023 59.094 Euro, womit Einkommen oberhalb der geltenden Grenze weiterhin deutlich über dem Durchschnitt liegen.

In unserem früheren Artikel zum geplanten Pflicht-Rentensplitting haben wir erläutert, dass eine Bundesregierungskommission an einem Modell arbeitet, das für künftige Ehen die klassische Witwenrente teilweise ersetzen könnte. Besonders für Haushalte mit nur einem Haupteinkommen wären die finanziellen Folgen in der Altersabsicherung potenziell erheblich, während für Bestandsfälle zunächst die aktuelle Rechtslage gelten soll.

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